Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Mann sind durch eine Leihmutter in den USA Eltern eines Kindes geworden. Das löste in Deutschland eine Kontroverse aus: Zum einen ist Leihmutterschaft in Deutschland illegal. Zum anderen sprechen sich die Union und Jens Spahn dafür aus, dass dies so bleibt. Wie ist der aktuelle rechtliche Rahmen in Deutschland – auch was Leihmutterschaften im Ausland betrifft? Was sind die Argumente für eine Legalisierung der Leihmutterschaft? Und was spricht dagegen? Fragen und Antworten.

Was ist eine Leihmutterschaft?

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein
Kind für andere Menschen aus. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, in anderen Ländern ist dies erlaubt. Manche Länder haben Modelle, bei denen die Leihmutter Geld dafür bekommt, das Kind auszutragen. Andere Modelle verbieten eine solche Bezahlung explizit.

Gezeugt werden kann das Kind durch eine Samenspende und die Eizelle der Leihmutter.
Medizinisch möglich ist auch, dass der Frau eine befruchtete fremde
Eizelle eingesetzt wird, sodass sie nicht die genetische Mutter des
Kindes ist.

Was sagt das deutsche Recht dazu?

Leihmutterschaft ist durch mehrere Gesetze in Deutschland verboten.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist sie im Embryonenschutzgesetz. Dort droht
Ärzten eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft für die Herbeiführung
einer Leihmutterschaft. Die Paare oder Einzelpersonen, die eine Leihmutter beauftragen, machen sich jedoch nicht
strafbar. Auch das Familienrecht schließt eine Leihmutterschaft aus. 

Was bedeutet das für Leihmutterschaften im Ausland?

Weil die Menschen, die eine Leihmutter beauftragen, sich in Deutschland nicht strafbar machen, können sie Leihmütter im Ausland engagieren. Vor dem deutschen Recht gilt jedoch immer die Frau als Mutter, die das Kind geboren hat – selbst wenn diese die befruchtete Eizelle einer anderen Frau ausgetragen hat und somit nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist. 

Dadurch kann die deutsche Staatsangehörigkeit in diesem Fall nicht von einer deutschen Mutter automatisch weitergegeben werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes kann die Elternschaft jedoch in Deutschland anerkannt werden, wenn ein ausländisches Gericht sie den deutschen Eltern zuweist. In Fällen, in denen der Samenspender Deutscher ist, kann die Staatsangehörigkeit weniger kompliziert übertragen werden. 

Was spricht für eine Leihmutterschaft?

Eine Leihmutterschaft kann für Paare und Einzelpersonen attraktiv sein, die den Wunsch nach einem Kind haben, welches genetisch mit ihnen verwandt ist – aber dieses Kind selbst nicht austragen wollen oder können. Beispiele dafür können Paare sein, bei denen eine Schwangerschaft aufgrund von Vorerkrankungen wie Endometriose zu risikoreich wäre oder aufgrund anderer medizinischer Komplikationen nicht möglich ist. Auch schwule Paare können durch eine Leihmutterschaft Eltern eines Kindes werden, welches mit einem der Väter genetisch verwandt ist.

Befürworter argumentieren zudem mit dem Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper. Demnach sollten eine Frau selbst darüber bestimmen dürfen, ob sie ein Kind für andere Menschen austragen will und ob sie Geld dafür erhalten will.

Befürworter einer Legalisierung in Deutschland
argumentieren auch, dass eine Erlaubnis in Deutschland ehrlicher wäre
und Rechtssicherheit schaffen würde für Paare, die Leihmütter im Ausland engagieren.

Was sind die Argumente dagegen?

Die meisten Argumente von Kritikern beziehen sich auf kommerzielle Modelle der Leihmutterschaft. Eine Schwangerschaft werde zur Dienstleistung, ein Kind zu einer
kaufbaren Ware, der Körper der Frau kommerzialisiert. Dadurch entstehe ein enormes Machtgefälle zwischen den Leihmüttern, die in vielen Fällen in Armut leben und auf das Geld angewiesen sind, und den wohlhabenden »Wunsch«-Eltern. Von den etwa 100.000 Euro, die eine Leihmutterschaft oft
kostet, bekommen die Frauen oft nur einen Bruchteil.

UN-Expertin Reem Alsalem forderte 2025 sogar die globale Einstufung von Leihmutterschaft als »System der Gewalt, der Ausbeutung und des Missbrauchs«. Leihmutterschaft reduziere Frauen und Kinder, einschließlich
Mädchen, auf eine bloße Ware und entziehe ihnen ihre Würde.

Es gibt auch Kritiker der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft. Wenn Frauen sich dafür entscheiden, ein Kind für andere Menschen auszutragen, würden sie dennoch die medizinischen Risiken einer
Schwangerschaft tragen – ohne Entschädigung dafür. Zudem könnten sich komplizierte Fragen der Mutterschaft und Mitbestimmung ergeben, etwa wenn eine Leihmutter im Laufe der Schwangerschaft den Wunsch entwickelt, das Kind selbst behalten zu wollen. Oder die »Wunsch«-Eltern sich während der Schwangerschaft umentscheiden oder trennen.

Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch haben in Deutschland zudem immer die Möglichkeit, sich für Adoptionen und Pflegekinder zu bewerben. 2025 standen jedem vorgemerkten Adoptivkind in Deutschland fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber.
Umgekehrt fehlen nach Schätzungen des Bundesverbands der Pflege- und
Adoptivfamilien (PFAD) jedes Jahr mindestens 4.000 potenzielle
Pflegeeltern für vor allem jüngere Kinder, die stattdessen in
Kinderheimen untergebracht werden müssen.

Welche Regelung wäre in Deutschland denkbar?

In Deutschland wurde bislang nur über nicht-kommerzielle
Modelle der Leihmutterschaft diskutiert, bei denen die Leihmutter aus
der eigenen Familie oder dem engen Freundeskreis stammt. Die ehemalige
FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr hatte sich etwa in der
Vergangenheit dafür eingesetzt. Auch eine von der damaligen
Ampel-Regierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven
Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin sah in solch einem Modell die
einzige Möglichkeit für eine Legalisierung der Leihmutterschaft.

Sie
formulierte auch weitere Bedingungen, etwa dass die Leihmutter schon
einmal ein Kind geboren hat und medizinische Risiken vorab geklärt
werden. Zu einer konkreten Gesetzgebungsinitiative kam es aber bislang
nicht. Im Koalitionsvertrag des aktuellen Regierungsbündnisses aus Union
und SPD sind keine Vorhaben zu dem Thema zu finden. Die CDU lehnt die
Erlaubnis einer Leihmutterschaft ab.