
Protest wird laut! Vom „Verband deutscher Schriftsteller*innen“ (VS). Das geschieht häufig, aber wogegen diesmal? Gegen ein Vetorecht des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), also des Kulturstaatsministers, beim Deutschen Verlagspreis: „Wolfram Weimer greift die Unabhängigkeit der literarischen und verlegerischen Landschaft an, sein Verhalten wirft erneut grundsätzliche Fragen nach der Rolle des Staates in kulturellen Förderentscheidungen auf.“ Doch wäre man ehrlich, müsste es heißen: auch Fragen nach der Rolle anderer Institutionen dabei.
Es ist bald eine Woche her, dass Sebastian Guggolz, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, dem Deutschlandfunk ein Interview zur Neuausgestaltung des Deutschen Verlagspreises gab. Guggolz’ Institution ist gemeinsam mit der Kurt-Wolff-Stiftung (einem Interessenverbund unabhängiger Verlage) Partner des BKM bei Auslobung und Verleihung sowohl des Deutschen Verlagspreises als auch des Deutschen Buchhandlungspreises.
Um Letzteren hatte es zu Beginn des Jahres einen Skandal gegeben, als Weimer drei von der unabhängigen Jury für die Auszeichnung ausgewählte Buchhandlungen wieder von der Verleihungsliste strich. Seine Begründung: Es lägen verfassungsrechtliche Erkenntnisse über die drei Läden vor, wie der Verfassungsschutz dem BKM mitgeteilt habe – im Zuge des sogenannten Haber-Verfahrens, das bei staatlichen Zuwendungen eine Überprüfung der Verfassungstreue etwaiger Empfänger ermöglicht. Bei den drei konkreten Fällen handelte es sich um politisch stark links engagierte Buchhandlungen.
Der Verlagspreis war offenbar in großer Gefahr
Wie Weimers Behörde bald betonte, war vom Verfassungsschutz nur weitergegeben worden, dass es Erkenntnisse gab, nicht jedoch, welche konkret. Das dürfe der Verfassungsschutz auch gar nicht, hieß es. Seltsame politische Welt, in der Preise verweigert werden, obwohl die Gründe dafür von den Verweigerern gar nicht genannt werden, ja angeblich gar nicht gekannt werden können. Das erregte die Öffentlichkeit, denn man vermutete bloße Tendenzentscheidungen: Weimer passe die linke Ausrichtung der drei betroffenen Läden nicht. Und damit kam neben dem Buchhandlungspreis auch gleich noch der Verlagspreis als zweite BKM-Auszeichnung (und Förderungsmaßnahme) für die Buchbranche ins Gerede. Denn auch da dürfte es so manche Kandidaten geben, deren politische Ausrichtung Weimer nicht gefällt.
Guggolz sagte dem Deutschlandfunk im Gespräch mindestens dreimal, dass es etwas zu „retten“ gegeben habe, als er nach dem Streit um den Buchhandlungspreis mit dem BKM in Gespräche über die Zukunft des Verlagspreises eingetreten sei. Man kann das nur so verstehen, dass eine Abschaffung gedroht hat. Nun sei ausgehandelt worden, dass in Fällen von Bedenken des BKM gegen einzelne Kandidaten ein „beratendes Gremium“ zwischen Jury und Behörde eingeschaltet werden soll, das von Vertretern des Börsenvereins und der Kurt-Wolff-Stiftung gebildet wird – also den Partnern des BKM bei der Vergabe. Das Urteil des Gremiums soll dann ausschlaggebend sein für Vergabe oder nicht. Weit her ist es also mit Weimers Veto nicht, sofern die Jury dagegen protestiert. Das BKM werde jedenfalls im Regelfall gemäß dem Urteil entscheiden, hieß es in einer Erklärung des Hauses. Und – das sagte Guggolz im Deutschlandfunk explizit – das so stark kritisierte Haber-Verfahren werde fortan vermieden.
Ein Kompromiss, den Guggolz nicht benennen will
Letzteres ist aber Unsinn, denn warum sollte nicht wieder eine Auskunft des Verfassungsschutzes zu den Preiskandidaten eingeholt werden, die erst die Bedenken des BKM hervorbringt – wie kürzlich geschehen? Es ist ja gerade der Sinn des Haber-Verfahrens, staatliche Geldzuwendungen zu verhindern, die aufgrund unzureichenden Kenntnisstands über die Empfänger geplant sind. Eigentlich müsste das Verfahren demnach routinemäßig angewendet werden. Was also bleibt vom Kompromiss zur „Rettung“ des Verlagspreises – vom Buchhandlungspreis ist interessanterweise bislang gar keine Rede mehr –, ist ein neu geschaffener Riegel gegen etwaige politische Interventionen des BKM bei der Preisvergabe. Das wollte Guggolz aber offenbar nicht aussprechen.
Und diese Vorsicht ist bedenklich. Der Börsenverein hat im Umgang mit Weimer viel zu verlieren, denn er plädiert seit Jahren für eine strukturelle Förderung des Buchhandels, und die beiden BKM-Preise gelten ihm dazu als Einstieg. Die Streichung wäre somit in den Augen der Mitglieder ein massiver Rückschritt gewesen. Andererseits hatte sich Guggolz im Streit um den Buchhandlungspreis gerade als entschiedener Kritiker Weimers hervorgetan. Nun ist ihm wohl bedeutet worden, dass er damit das eigene Projekt gefährdet, und prompt lässt sich der Börsenverein auf eine Rolle ein, in der er nur verlieren kann. Denn nun muss er gegebenenfalls selbst politische Gesinnungsschnüffelei betreiben, und das bei der eigenen Klientel. Dagegen sollte der VS vor allem protestieren. Die Buchbranche darf sich ihre so vollmundig beschworene eigene Unabhängigkeit nicht einfach abhandeln lassen.
