
Die Sonntagsöffnung ist wieder einmal in der Diskussion. Die Bundesregierung hat den Stein ins Rollen gebracht mit ihrer Ankündigung, die Öffnungszeiten für Bibliotheken und Bäckereien an Sonntagen vom nächsten Jahr an zu verlängern. Jetzt nimmt das Thema immer mehr Fahrt auf. Nach Forderungen des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), die Ladenöffnungszeiten völlig freizugeben, wirbt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag für eine Änderung des Grundgesetzes, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ gesetzlich schützt. Ziel sei es, die Rechtslage dauerhaft zu klären, teilte der DIHK am Dienstag mit.
Beim Handelsverband Hessen stößt er damit offene Türen ein. Präsident Jochen Ruths hält die Vorstellungen von Sonntagsruhe für überholt. „Das Einkaufsverhalten der Menschen hat sich grundlegend verändert. Onlineplattformen verkaufen an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr, Liveshopping und Social Media schaffen neue Vertriebswege“, sagt er. „Und was machen wir? Wenn die meisten Leute frei haben, dann machen wir unsere Läden zu.“ Deswegen müsse das Thema jetzt politisch angegangen werden, fordert Ruths angesichts der „aktuellen wirtschaftlichen Lage“.
Handelsverband wünscht sich „mehr Spielraum“
In der Sonntagsöffnung sieht er einen wichtigen „Puzzlestein“, um Innenstädte lebendig zu halten. „Wir brauchen jeden Frequenzbringer“, sagt Ruths, der selbst zwei Modehäuser, in Friedberg und Bad Nauheim, betreibt. Es gehe nicht darum, jeden Sonntag zu öffnen. Es gehe darum, den Kommunen und den Unternehmen mehr Spielraum zu geben und die gesetzlichen Rahmenbedingungen „an die Realität anzupassen“. Jeder Händler solle dann freiwillig entscheiden können, ob er mitmache oder nicht. „Ich betone unmissverständlich, dass die Mitarbeit an einem verkaufsoffenen Sonntag auf Freiwilligkeit fußt“, sagt Ruths.
Die rechtlichen Hürden für verkaufsoffene Sonntage sind bisher hoch. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz lässt vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr zu, schreibt dafür jedoch einen „gewichtigen Sachgrund“ wie Messen oder Volksfeste in den jeweiligen Kommunen vor. Sie müssen einen Antrag auf Sonntagsöffnung stellen. In den vergangenen Jahren hat die „Allianz für den freien Sonntag“, ein Zusammenschluss von Kirchen und Gewerkschaften, geplante verkaufsoffene Sonntage vor Gericht immer wieder, oft kurz vor Schluss, zu Fall gebracht.
Verkaufsoffene Sonntage kaum noch durchzusetzen
2018 etwa scheiterte der verkaufsoffene Sonntag am letzten Tag der Frankfurter Buchmesse in letzter Sekunde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Die Fachmesse habe keinen räumlichen Bezug zu den Geschäften in der Innenstadt, die an dem Tag öffnen wollten, so die Begründung. Seit 20 Jahren kämpft die „Allianz für den freien Sonntag“ gegen Sonntagsarbeit im Einzelhandel. Ihre Argumentation: Der Sonntag sei der einzige Wochentag, an dem ein Großteil der Gesellschaft gleichzeitig freihabe. Das sei essenziell für Familien, Freunde und das Vereinsleben. Aus Kirchensicht ist der Sonntag ein „wichtiges Kulturgut“, das dem Wirtschaftskreislauf entzogen werden müsse.
Die Stadt Frankfurt hat inzwischen kapituliert und sich von verkaufsoffenen Sonntagen ganz verabschiedet. „In größeren Städten ist ein verkaufsoffener Sonntag rechtlich nicht durchzusetzen“, sagt Joachim Stoll, Vizepräsident beim Handelsverband Hessen-Süd. Allenfalls gelinge das noch in kleineren Kommunen.
Die südhessische Stadt Bensheim hat so gesehen Glück. Das neuntägige Bergsträßer Winzerfest Anfang September schließt regelmäßig ab mit einem verkaufsoffenen Sonntag am letzten Festtag. „Doch dann sind alle müde, und niemand hat Lust zum Einkaufen“, sagt Tatjana Steinbrenner, Vizepräsidentin beim Handelsverband und Chefin vom Kaufhaus Ganz in Bensheim. „Ein Sonntag im Oktober würde uns viel mehr helfen.“ Deswegen müsse die Gesetzgebung „mutiger und liberaler“ sein. Die starren Regelungen passten nicht mehr in die Zeit. Internationale Onlineplattformen böten ihre Ware jederzeit an.
„Es muss einen Wandel geben. Mit starren Öffnungszeiten kommen wir nicht weiter“, sagt auch Kaweh Nemati, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Untere Berger Straße und Vizevorsitzender beim Dachverband der Frankfurter Gewerbevereine. Die Notwendigkeit sieht er am Sonntag aber eher für Supermärkte, die Lebensmittel verkaufen. Kleine Einzelhändler – Nemati selbst betreibt eine Modeboutique an der Berger – würden dadurch eher unter Druck gesetzt, befürchtet er. Wenn die großen Modehäuser auf der Zeil öffneten, seien auch die Boutiquen in den Stadtteilen gezwungen mitzumachen. Er ist skeptisch, dass sich die Kosten für den Personaleinsatz rentieren. Auch vermutet er, dass der Umsatz dann an anderen Tagen fehlt. Personal sei ohnehin knapp.
Die Handelsverband-Vertreter sehen das Thema, sie rechnen mit Verschiebungen. Vermutlich blieben die Geschäfte am Montag öfter zu, oder am Mittwoch, wenn sonntags geöffnet sei, sagt Joachim Stoll. „Ich glaube, dass die Händler experimentieren werden.“ Ruths sagt: „Das wird alles einen Weg finden.“
Grundgesetzänderung gilt als unrealistisch
Doch ist der wirtschaftliche Druck so groß, dass die Politik den Hebel über die Änderung des Grundgesetzes umlegt? Für diesen Radikalansatz wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich. Das gilt jedoch als unrealistisch. Und auch beim Land Hessen, das erst vor zwei Jahren den Betrieb in automatisierten Minimärkten wie den Teos von Tegut am Sonntag über eine Gesetzesänderung freigegeben hat, hält sich die Euphorie in Grenzen.
Das für die Ladenöffnung zuständige Sozialministerium, teilt auf Anfrage mit: „Hessen verfügt mit dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLÖG) als Rechtsrahmen bereits über äußerst liberale Öffnungszeiten. So können die Geschäfte bereits an sechs Tagen der Woche rund um die Uhr geöffnet haben. Dies berücksichtigt auch die modernen Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher und erhöht die Attraktivität des stationären Einzelhandels.“
