
Der Bundestag ist schon in der Sommerpause, die Regierung bisher nicht. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will noch vor den Kabinettsferien ihren Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) durch die Ministerrunde bringen. Die letzten Chancen dafür bestehen am 22. und am 29. Juli. Eine Reform ist dringend nötig, denn die Lage in der Pflege sieht noch düsterer aus als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), zu der Warken gerade mit Ach und Krach ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz durchs Parlament gebracht hat.
In der GKV werden 2027 rund 18,8 Milliarden Euro fehlen, fünf Prozent der Einnahmen von 2025. In der viel kleineren Sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist das Finanzloch, relativ betrachtet, doppelt so tief: Laut Warkens Entwurf beträgt es 7,6 Milliarden Euro, zehn Prozent der Einnahmen von 2025. Der tatsächliche Finanzbedarf, um die Pflege zu stabilisieren, etwa durch den Aufbau von Finanzpuffern, erreicht 2027 sogar 11,3 Milliarden Euro.
Warken will konstanten Beitragssatz – aber nicht für Kinderlose
Warken will mit Mehreinnahmen und Minderausgaben gegenhalten und den allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent konstant halten. Kinderlose sollen aber mehr zahlen. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der die Abgaben anfallen, stark erhöht. Minijobs sind künftig beitragspflichtig, die kostenfreie Mitversicherung von Partnern wird eingeschränkt. Geplant ist auch, Bundesdarlehen zu strecken, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu verringern, den Zugang zu den Pflegegraden zu erschweren und einige Leistungen zurückzufahren.
Änderungen wird es bei den Leistungszuschlägen in Heimen geben, mit denen die Kassen je nach Aufenthaltsdauer zwischen 15 und 75 Prozent der reinen Pflegekosten bezuschussen. Künftig dauert es länger, in die nächsthöhere Zuschussgruppe für diese sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) aufzusteigen. Die 75 Prozent winken erst nach viereinhalb statt nach drei Jahren.
Beides läuft aus dem Ruder: Beiträge und Eigenanteile
Das ist das Besondere an den Pflegekassen: Sie sind nur als Teilversicherung gedacht, sollen also nicht alle Risiken absichern. Deshalb wird ein Selbstbehalt erwartet. Die starke Kostensteigerung führt dazu, dass nicht nur die Beiträge im Umlageverfahren anwachsen, sondern auch die Eigenanteile der bereits Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
Wie enorm diese Belastungen sind, zeigt eine neue Auswertung des Ersatzkassenverbands VDEK. Zum 1. Juli mussten Heimbewohner im Durchschnitt 3364 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen, 256 Euro oder 8,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Davon flossen 1068 Euro in Unterkunft und Verpflegung. Die Beteiligung an den Investitionen der Heime machten zusätzlich 521 Euro aus, obgleich diese Kosten für Bau und Instandhaltung dem Gesetz nach eigentlich Sache der Bundesländer sind.
Zahlten die Länder, sänke der Selbstbehalt um 20 Prozent
Der Löwenanteil der Eigenanteile entfällt auf die Pflegekosten, hier ist auch der Zuwachs besonders hoch. Im ersten Heimjahr beträgt dieser EEE inzwischen jeden Monat 1775 Euro, zwölf Prozent mehr als vor einem Jahr. Enthalten sind darin 128 Euro für die Pflegeausbildung. Auch diese zu tragen ist nach Ansicht des VDEK nicht Aufgabe der Heimbewohner.
„Würden die Bundesländer ihre Kosten für Investitionen und Ausbildung komplett übernehmen, müssten die Bewohnerinnen und Bewohner auf einen Schlag monatlich 649 Euro weniger im Durchschnitt bezahlen“, rechnet die VDEK-Vorsitzende Ulrike Elsner vor. Das wäre eine Erleichterung um fast 20 Prozent. Den insgesamt starken Kostenzuwachs begründet sie so: „Die Gehälter von Pflegekräften sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und liegen im Branchenvergleich nunmehr über dem Durchschnitt.“
Lohnzuwächse seien richtig gewesen, stellt sie klar. „Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt.“ Elsner setzt jetzt auf Warkens PNOG: „Die avisierte Pflegereform muss eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen.“
Die Heimkosten variieren stark. Am teuersten ist ein Platz in Bremen mit 3761 Euro im Monat, am günstigsten in Sachsen-Anhalt mit 2891 Euro. Damit sind es nur noch in einem einzigen Land weniger als 3000 Euro. Der VDEK erklärt die Abweichungen mit Unterschieden in der Investitionsübernahme der Länder und in den Personalkosten. So gebe es trotz eines theoretisch einheitlichen Instruments weiterhin divergierende Vorgaben zur personellen Ausstattung. Elsner forderte deshalb eine „vergleichbare Kostenstruktur“.
Können Bewohner die Heimkosten nicht selbst tragen, springt die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ ein. 2024 bezogen mehr als ein Drittel der vollstationär Versorgten derlei Unterstützung. Die Sozialhilfeträger, meist die Kommunen, gaben dafür etwa 5,3 Milliarden Euro aus.
