Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen in Sachsen mehr für einen Platz im Pflegeheim zahlen als noch vor einem Jahr. Wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) ergab, ist die monatliche Eigenbeteiligung im Freistaat zum 1. Juli auf 3.152 Euro gestiegen. Das sind fast 300 Euro mehr als noch ein Jahr zuvor.
Regional gibt es große Unterschiede. Im Ländervergleich am teuersten war die Pflege im ersten Jahr im Heim zum 1. Juli in Bremen mit durchschnittlich 3.761 Euro im Monat und im Saarland mit 3.695 Euro. Am niedrigsten war die monatliche Belastung im ersten Jahr im Heim in Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro sowie in Niedersachsen mit 3.008 Euro. Im Bundesdurchschnitt waren es 3.364 Euro.
Belastung sinkt mit zunehmender Aufenthaltsdauer
Dabei setzt sich die Eigenbeteiligung aus mehreren Bestandteilen zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und den pflegebedingten Aufwendungen. Bundesweit verzeichneten laut vdek vor allem die pflegebedingten Aufwendungen den stärksten Anstieg – unter anderem wegen gestiegener Personalkosten.
Je länger jemand in einem Pflegeheim ist, desto stärker greifen allerdings Zuschüsse der Pflegekassen zur reinen Pflege. Damit sinkt die Belastung mit zunehmender Aufenthaltsdauer: Im zweiten Jahr im Heim liegt die Eigenbeteiligung in Sachsen zur Jahresmitte bei 2.831 Euro, im dritten Jahr bei 2.404 Euro und im vierten Jahr bei 1.870 Euro, wie es hieß.
Den rund 48.600 Pflegeheimbewohnern in Sachsen stehe das Wasser bis zum Hals, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. «Allein in den vergangenen zwei Jahren sind die Eigenanteile in den ersten zwölf Monaten nach Heimeinzug trotz gestiegener Zuschüsse um rund 18 Prozent in die Höhe geschossen.» Die Staatsregierung sei gefordert, sich nicht länger vor ihrer Verantwortung zu drücken und die Ausbildungs- sowie Investitionskosten komplett zu übernehmen. Eine solche Entlastung würde die stationären Pflegekosten im Freistaat um monatlich 709 Euro senken.
Teurer geworden sind laut vdek auch Unterkunft und Verpflegung. Dafür fällig werden nun im Schnitt 1.086 Euro pro Monat und damit 50 Euro mehr als zum 1. Juli 2025. Ausgewertet wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Ländern, wie der Ersatzkassenverband erläuterte. Ihm gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit an.
Verbandschefin Ulrike Elsner sagte: «Es gab Nachholbedarf, und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt.» Es brauche eine Begrenzung des Kostenanstiegs. Die avisierte Pflegereform müsse eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen. Patientenvertreter und Sozialverbände fordern schon seit Jahren Entlastungen von immer höheren Zuzahlungen. Eine «Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile» stand auch als Prüfauftrag für eine Kommission im schwarz-roten Koalitionsvertrag.
Bei den Reformplänen von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stehen nun aber unter anderem Einsparungen bei Entlastungszuschlägen im Blick, die es von der Pflegekasse gibt – und zwar steigend mit der Aufenthaltsdauer: Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Die Spannen, bis die nächsthöhere Stufe greift, sollen laut einem Entwurf jetzt jeweils von 12 auf 18 Monate gestreckt werden. Das soll die Pflegekassen im nächsten Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten.
Teil der Reform soll auch sein, die generelle Vorgabe zur Tarifbezahlung von Pflegekräften ab Anfang 2027 für vier Jahre auszusetzen. Hintergrund der Pläne ist, dass sich die Finanznöte der Pflegeversicherung zuspitzen. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Mit einem Risiko-Puffer auch wegen der schwachen Wirtschaftslage soll daher ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abgedeckt werden. Warken hatte Anfang Juni einen Entwurf vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Der Beitrag für Kinderlose soll demnach aber leicht auf 4,3 Prozent steigen. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen kommen. Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen tendenziell angehoben werden. Geplant sind auch Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige.
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