
Wie kann das Wissenschaftssystem in Deutschland gegen mögliche Eingriffe der AfD gesichert werden? Angesichts von Umfragen, laut denen die AfD bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt vermutlich stärkste Kraft wird, und der Möglichkeit, dass sie in Sachsen-Anhalt sogar eine absolute Mehrheit im Landtag bekommen kann, haben sich die Wissenschaftsminister der Länder in der vergangenen Woche zu einer Sonderkonferenz getroffen, um nach Antworten darauf zu suchen. Denn in der Wissenschaftsministerkonferenz wie auch in der Bildungsministerkonferenz gilt für viele Entscheidungen das Einstimmigkeitsprinzip. Ein Land könnte also durch sein Veto Entscheidungen blockieren.
Im Brandenburger Landtag haben die Minister zunächst mit Fachleuten darüber diskutiert, wie die Wissenschaftspolitik vor obstruktivem Verhalten einzelner Länder geschützt werden kann, und dann eine Erklärung dazu verabschiedet. Federführend hatten die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) und die brandenburgische Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) den Auftrag vergeben, Vorschläge zu erarbeiten. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hatte ihre Erklärung schon in der Woche davor vorgestellt, der Wissenschaftsrat wird seine im Oktober beschließen.
In sogenannten Regierungsprogrammen für Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern behauptet die AfD, dass die Naturwissenschaft seit der Klima- und Corona-Politik nicht mehr in der Lage sei, durch „ideologiefreies“ Wissen zu überzeugen. In Brandenburg hatte sie gefordert, das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung nicht mehr weiter zu fördern. Die Geisteswissenschaften sieht die AfD „bis zum Hals in einem Sumpf aus Genderismus, Postkolonialismus und sonstiger poststrukturalistischer Phrasendrescherei“, weshalb sie die Wissenschaft wieder „zu sich selbst“ zurückführen wolle.
Eine Pflicht, die Einstimmigkeit abzuschaffen?
Mit einigen selbstkritischen Bemerkungen wies der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, der Heidelberger Neurologe Wolfgang Wick, bei der Konferenz im Potsdamer Landtag darauf hin, dass die Wissenschaft sich ganz gut in ihren Privilegien eingerichtet und wissenschaftsfeindliche Entwicklungen „geflissentlich übersehen“ habe. Resilienz bedeute für ihn, dass die Wissenschaft selbstbewusst die Verbindung zur Gesellschaft suche und innerwissenschaftliche Fehlentwicklungen wie missbräuchliche Machtstrukturen oder wissenschaftliches Fehlverhalten ehrlicher bekämpfe.
Die Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf gab zu bedenken, dass ein verfassungsrechtlicher Schutz durch die Wissenschaftsfreiheit nicht ausreiche. Sie schlug vor, die Entscheidung über die Vergabe staatlicher Programmfördermittel in die Hände staatsunabhängiger Kommissionen zu legen – wie die DFG. Sie legte den Wissenschaftsministern außerdem nahe, sich vom Einstimmigkeitsprinzip zu verabschieden, sofern Aufgaben nur in der föderalen Verantwortungsgemeinschaft erfüllt werden können. In diesem Fall gebe es sogar eine Pflicht zum Mehrstimmigkeitsprinzip. Allerdings sei rechtlich offen, ob und wann eine Pflicht zur Mehrstimmigkeit gesetzlich oder staatsvertraglich geregelt werden müsse.
Der Präsident der Wissenschaftsministerkonferenz, Bayerns Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume, sprach nach der Verabschiedung der Deklaration „Wissenschaftsfreiheit und Resilienz – Grundlagen eines starken Wissenschaftssystems“ von einer „Sternstunde des Föderalismus“.
Im Ergebnis blieben die Wissenschaftsminister beim Grundsatz der Einstimmigkeit. „Gleichzeitig finden wir zu einem Verfahren, wie wir Obstruktion bei haushaltswirksamen Entscheidungen und Verfahrensfragen der Wissenschaftsministerkonferenz verhindern“, sagte Blume. Bei Beschlüssen mit Auswirkungen auf die Landeshaushalte soll es in Zukunft kein einstimmiges Verfahren mehr geben, sondern ein Klärungsverfahren. Gemeint ist damit laut Blume ein mehrstufiger Prozess, in dem Länder feststellen, dass Einstimmigkeit nicht zu erreichen ist, und schließlich auch Beschlüsse mit 13 zu drei zulassen.
Die strukturellen Voraussetzungen der Wissenschaftsfreiheit
Zu einer Abweichung von der Einstimmigkeit haben sich die Wissenschaftsminister auch bei der eigenen Geschäftsordnung durchgerungen, sofern sie ein „obstruktives Verhalten“ eines Landes feststellen, das die Funktionsfähigkeit des Wissenschaftssystems oder der Wissenschaftsministerkonferenz gefährden könnte.
Blume verwies auf die strukturellen Voraussetzungen für Wissenschaftsfreiheit, die er in einer auskömmlichen Grundfinanzierung, transparenten Karrierewegen und verlässlichen Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Transfer sieht: „Wissenschaftsfreiheit bedeutet nicht nur Schutz vor direkter Einflussnahme, sondern auch Schutz vor schleichender Steuerung durch finanzielle oder administrative Vorgaben.“ Um die Staatsverträge zur Hochschulzulassung und Studienakkreditierung zu sichern, haben die Wissenschaftsminister Arbeitsaufträge zur Überarbeitung beschlossen. Denn es könnte durchaus sein, dass sich ein Land aus der gemeinsamen Hochschulzulassung verabschieden könnte.
Der Koordinator der sozialdemokratisch regierten Länder, Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD), sagte, es gelte die Einstimmigkeit dort zu wahren, wo sie die Eigenstaatlichkeit der Länder schütze, zugleich aber klare Verfahren für den Fall festzulegen, dass eine Verständigung nicht erreicht werden kann. Dazu gehöre ein gestuftes und mehrfach durchlaufbares Klärungsverfahren, in dem Anpassungswünsche, die Folgen einer Nichtzustimmung und mögliche weitere Schritte transparent beraten werden.
