
Die Aussichten der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt (NHW), auch in Zukunft aus Berlin einen hohen zweistelligen Millionenbetrag für energetische Sanierungen zu bekommen, haben sich deutlich verbessert. Das haben Nachfragen der F.A.Z. bei den Wirtschaftsministerien des Bundes und des Landes ergeben.
Bei der Bilanzpressekonferenz des Wohnungsbauunternehmens hatte Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) in der vergangenen Woche in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender schlechte Nachrichten überbracht und gesagt, das Bundesministerium für Wirtschaft hatte ihm gegen Ende des Jahres mitgeteilt, dass die NHW künftig von Förderprogrammen für energetische Modernisierungen ausgeschlossen sei.
80 Millionen Euro aus Berlin
Für diesen Zweck hatte das Unternehmen bis 2030 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 80 Millionen Euro aus Berlin eingeplant. Zur Einordnung: Der Konzernüberschuss lag 2025 bei 32,8 Millionen Euro. Der Ausschluss von der Bundesförderung galt nach Mansooris Angaben deutschlandweit für alle Unternehmen mit einer Beteiligung des Landes. Ausgenommen seien die Stadtstaaten, weil deren Wohnungsbauunternehmen in der Hand der Kommune seien. Er habe in einem Brief darauf hingewiesen, dass auch die NHW ein kommunal geprägtes Unternehmen sei und die Mittel aus Berlin ohne Umweg über das Land direkt ihrem Zweck zuflössen, berichtete der Minister.
Das Land Hessen hält 61 Prozent der Anteile an der NHW, die Stadt Frankfurt 27 Prozent; Wiesbaden ist mit sechs Prozent im Boot, die Deutsche Rentenversicherung mit knapp drei Prozent. Der Rest befindet sich in den Händen anderer hessischer Städte und Landkreise.
Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte der F.A.Z., dass Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung eines Landes seit Jahresbeginn nach der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht mehr förderfähig gewesen seien. So sollten die Länder dazu bewegt werden, über ihren eigenen Haushalt die Sanierung ihrer staatlichen Einrichtungen zu finanzieren. Die Bundesförderung sollte sich primär an private Investoren richten.
Neuer Plan des Bundes
Dieses Konzept hat die Bundesregierung aber vor dem Hintergrund der Reform des sogenannten Heizungsgesetzes in der vergangenen Woche aufgegeben. Nach der angepassten Richtlinie sollen auch Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung, die kommunale Aufgaben wahrnehmen, zur Förderung zugelassen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium nennt als Beispiel ausdrücklich „soz. Wohnungsbau wie die Nassauische“.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat der Änderung zugestimmt. Ein Beschluss des Plenums ist nicht erforderlich, weil es sich in diesem Fall nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um eine Richtlinie des Ministeriums handelt.
Das hessische Wirtschaftsministerium bestätigte inzwischen, aus Berlin eine entsprechende Rückmeldung erhalten zu haben. „Nach Auskunft des Bundesministeriums wird die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt ab dem 21. Juli 2026 wieder antragsberechtigt sein.“
Wie der Sprecher des hessischen Wirtschaftsministeriums weiter mitteilte, steht man mit der Nassauischen Heimstätte im Austausch, um die konkreten finanziellen Auswirkungen der zwischenzeitlichen Regelung sowie der nun angekündigten Änderung zu bewerten.
