Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den Anspruch auf den sogenannten Unterhaltsvorschuss einschränken. Dabei geht es um staatliche Zahlungen an alleinerziehende Eltern, wenn nach einer Trennung unterhaltspflichtige Ex-Partner, in der Regel Väter, ihren Beitrag schuldig bleiben. Der Vorschuss wird dann vom Staat ausgelegt.
Die staatliche Ersatzzahlung war zuletzt 2017 ausgeweitet worden. Davor sei sie nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes und nur für maximal sechs Jahre gezahlt worden, sagte Prien der Nachrichtenagentur KNA. Seitdem können Alleinerziehende ihn demnach ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag des Kindes erhalten. Dadurch hätten sich die Kosten für den Staat seit der Reform vervierfacht, sagte Prien.
Staat bleibt auf einem Großteil der Kosten sitzen
Der Unterhaltsvorschuss habe sich »zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen« entwickelt, sagte Prien weiter. Die Leistung wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu 40 Prozent vom Bund, im Übrigen von den Ländern gezahlt – die allerdings auch Ausgaben auf Kommunen umlegen können.
Auf den Kosten bleibt der Staat häufig sitzen: Von 3,2 Milliarden Euro, die im Jahr 2024 gezahlt worden sind, konnten weniger als 600 Millionen Euro bei Unterhaltsschuldnern eingetrieben werden. 2016, vor der Ausweitung der Ansprüche, lagen die Ausgaben noch unter einer Milliarde Euro, die Rückzahlungen bei knapp 200 Millionen Euro.
Von Union und SPD versprochene Entlastung beim Kindergeld entfällt
Bund und Länder hätten vereinbart, Kommunen zu entlasten, sagte Prien. Dafür sollten die säumigen Zahler härter verfolgt werden. So solle ihnen zum Beispiel bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft der Führerschein entzogen werden. Länder und Kommunen müssten ausstehende Unterhaltszahlungen gebündelt eintreiben, forderte die Ministerin: Das sei eine »Frage der Gerechtigkeit«.
Den Angaben der Ministerin zufolge wird eine als Entlastung geplante Änderung bei der Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss zunächst nicht verfolgt. Vorläufig wird das Kindergeld demnach vollständig auf den Vorschuss angerechnet. »Eine Änderung wie die hälftige Anrechnung ist zurzeit einfach nicht finanzierbar«, sagte Prien. Auf diese Änderung hatten sich Union und SPD eigentlich in ihrem Koalitionsvertrag verständigt, ebenso wie auf die geplanten härteren Strafen für säumige Zahler.
