
So ärgerlich selbstgefällig und überzogen das Eigenlob, mit dem der Bundeskanzler die noch mageren Reformergebnisse seiner Koalition in der Regierungserklärung preist, so ernüchternd ist das Bild, das die Opposition im Bundestag abgibt. Ob AfD, Grüne oder Linkspartei: In der scharfen, teils verächtlichen Rhetorik, mit der sie der Bundesregierung zusetzen, findet sich kaum ein tragfähiger Vorschlag, der geeignet wäre, den strukturellen Problemen des Standorts besser zu begegnen.
Denn Druck macht die Opposition überwiegend nicht da, wo Union und SPD am auffälligsten hinter den Notwendigkeiten zurückbleiben – in der Haushaltskonsolidierung, mit Reformen zur Senkung der Abgaben- und Steuerlast oder im Bürokratieabbau. Im Gegenteil legen sich Grüne und Linke im Bund vor allem ins Zeug, um die wenigen echten Abstriche im Haushalt an den stark steigenden Sozialausgaben oder Subventionen noch zu verhindern.
Alte Umverteilungsleier
Stets kommt die alte Umverteilungsleier, bei den Reichen wäre mit Vermögensteuer und höherer Erbschaftsteuer genug zu holen, auch im Spitzenbereich der Einkommensteuer gehe noch mehr. Auch die letzten Reste der Schuldenbremse würde man gerne abräumen. Die AfD wiederum zeigt etwa mit ihren unrealistischen Versprechen zur Rente, dass sie nicht gewillt ist, die demographische Schieflage zulasten der jüngeren Generation mit realitätsgerechten Reformkonzepten anzugehen.
Mit drei Parteien, die im Grunde nicht akzeptieren wollen, dass der dynamische Aufwuchs des Sozialstaats und die stark steigende Staatsquote Wirtschaftswachstum und Wohlstand bedrohen, ist die Zukunft nicht zu gewinnen. So passt der Eilantrag ins Bild, mit dem Grüne und Linke vor dem Bundesverfassungsgericht selbst die Verabschiedung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vor der Sommerpause noch verhindern wollten.
Ausgerechnet das Gesetz, mit dem die Bundesregierung die wachsenden Defizite halbwegs sinnvoll auf viele Schultern verteilt und auch strukturell erste Weichen stellt – etwa die beitragsfreie Mitversicherung nicht arbeitender Ehepartner antastet. Gut, dass die Richter den Weg für die Abstimmung frei gemacht haben. Die Argumente sind hinreichend ausgetauscht. Jetzt müssen Union und SPD beweisen, dass ihre Mehrheit für diese Reform steht – auch in der Länderkammer.
