Kindergeld soll künftig nach der
Geburt automatisch und ohne Antrag ausgezahlt werden. Der
Bundestag beschloss ein entsprechendes Gesetz, mit
dem die Koalition aus Union und SPD eine Empfehlung zur Reform
des Sozialstaats umsetzt. Dadurch sollen jährlich rund 300.000
Erstanträge wegfallen, die bisher bei der Familienkasse der
Bundesagentur für Arbeit (BA) eingereicht werden müssen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Die Neuerung wird schrittweise eingeführt. Ab März 2027 gilt
dies zunächst für Neugeborene in Familien, die bereits für
ältere Geschwister Kindergeld beziehen. Ab November 2027 soll
die Leistung dann auch für das erste Kind automatisch fließen.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind mit
mindestens einem Elternteil in Deutschland lebt, eine
Bankverbindung bekannt ist und mindestens ein Elternteil im
Inland arbeitet. Die Auszahlung soll durch einen digitalen
Datenaustausch zwischen Standesämtern, dem Bundeszentralamt für
Steuern und der Familienkasse angestoßen werden.
Leistungen sollen schnell und unkompliziert ankommen
Der SPD–Politiker Parsa Marvi sagte im
Bundestag, Leistungen sollten schnell, unkompliziert und ohne unnötige
Bürokratie bei den Menschen ankommen. Er sprach von einem Schritt hin
zum modernen Staat, der den Menschen das Leben einfacher mache. Die
CDU–Politikerin Anne König sagte: »Mit dem antragslosen Kindergeld
bauen wir Bürokratie spürbar ab und entlasten Familien in den ersten
Wochen nach der Geburt.« Die Union habe sich dafür eingesetzt, dass das Kindergeld grundsätzlich an die Mutter ausgezahlt wird.
Laut Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wird die
Umstellung den jährlichen Zeitaufwand für Bürger um rund 205.000
Stunden reduzieren. Im Jahr 2025 wurden für rund 17,6 Millionen
Kinder rund 55 Milliarden Euro ausgezahlt. Seit Januar
2026 beträgt das Kindergeld monatlich 259 Euro pro Kind. Es wird
an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt.
