Der Prozess gegen zwei Fotografen wegen mehrfacher Brandstiftung am Landgericht Dessau-Roßlau verzögert sich. Unter anderem wegen Krankheit eines Angeklagten seien geplante Termine aufgehoben worden, sagte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Derzeit sei die Verkündung des Urteils gegen die zwei Männer für den 14. August vorgesehen – ursprünglich sollte es heute fallen.
Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Männern vor, unter anderem Waldflächen und Lagerhallen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und umliegenden Regionen in Brand gesetzt zu haben. Dabei sollen sie auch in Kauf genommen haben, dass Einsatzkräfte verletzt werden könnten. Das Feuer sei so gelegt worden, dass sich die Flammen schnell ausbreiteten und die Löscharbeiten erschwert wurden. Durch die Brände ist den Angaben nach ein Sachschaden im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich entstanden.
Der weitere Plan für die Verhandlung
Laut Gerichtssprecherin sind derzeit vor dem Termin für die Urteilsverkündung noch zwei weitere Termine geplant: einer am 22. Juli und einer am 11. August. Während der Juli-Termin eher kurz angesetzt sei, werde davon ausgegangen, dass am 11. August die Plädoyers gehalten werden, sagte sie.
Im Laufe des Prozesses hatten sich beide Männer zu den Vorwürfen geäußert. Unter anderem beschrieben sie, wie in einzelnen Fällen zusammengearbeitet wurde. Einer der Angeklagten hatte auch gestanden, einen Brand gelegt zu haben – jedoch nicht, um das Feuer zu fotografieren oder zu filmen und die Aufnahmen zu verkaufen.
Angeklagte in Untersuchungshaft
Die Angeklagten waren im September 2025 festgenommen worden, nachdem sie in Raguhn von Beamten nach einem Feuer in einem leerstehenden Bahnhofsgebäude gestellt worden waren. Sie sollen ihre Bilder und Videos etwa an Zeitungen und andere Medien verkauft haben. Durch die Veröffentlichung des Materials sollen die beiden Männer Einnahmen im mittleren vierstelligen Bereich erzielt haben.
Die Männer arbeiteten den Angaben nach als freie Fotografen, waren also in den Redaktionen nicht angestellt. Nach ihrer Festnahme kamen die Angeklagten in Untersuchungshaft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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