Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz im Februar ist der Angeklagte zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Zweibrücken sprach den 26-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
Damit blieb das Gericht leicht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die zwölf Jahre Haft gefordert hatte. Eine von der Staatsanwaltschaft ursprünglich erhobene Mordanklage ließ das Gericht nicht zu. Die Verteidigung hatte sich für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als minderschweren Fall »am unteren Bereich des Strafrahmens orientiert« ausgesprochen. In minder schweren Fällen ist als Untergrenze eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen.
Anwalt der Hinterbliebenen will Revision einlegen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Hinterbliebenen des getöteten Zugbegleiters hatte bereits vor dem Richterspruch angekündigt, beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen, falls es zu einer Haftstrafe von unter zwölf Jahren kommt. Die Familie des Opfers hatte eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes gefordert.
Der Verurteilte war Anfang Februar in einer Regionalbahn in Rheinland-Pfalz kontrolliert worden, hatte aber keine Fahrkarte und wollte sich nicht ausweisen. Als Reaktion auf die Kontrolle griff er den Zugbegleiter an und verursachte eine Hirnblutung, an der das Opfer des Angriffs zwei Tage später im Krankenhaus starb.
Die Tat ist gut belegt, auch weil der Angriff von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde. Auf einem tonlosen Video sind Faustschläge des Täters an Kinn, Brust und Kopf des Zugbegleiters zu sehen. Nach kurzer Zeit sackt der zu dem Zeitpunkt des Angriffs 36-jährige Schaffner bewusstlos zusammen. Der alleinerziehende Schaffner aus Ludwigshafen hinterlässt zwei minderjährige Söhne.
Angreifer bestreitet Tötungsvorsatz
Der Angreifer räumte die Tat vor Gericht ein, bestritt aber einen Tötungsvorsatz und bat die Angehörigen des Opfers um Verzeihung. Diese wurde von den Vertretern der Nebenklage im Namen der Angehörigen allerdings als »unaufrichtig« zurückgewiesen. Der Täter habe den Tod des Zugbegleiters billigend in Kauf genommen, sagte der Anwalt der Hinterbliebenen.
Nur wenige Stunden vor dem tödlichen Angriff war der Täter wegen aggressiven Verhaltens von der Polizei aufgegriffen worden. Bundespolizisten hatten ihn aus einem aus Frankreich kommenden TGV geholt, weil er im Zug gegen eine Tür getreten hatte. Da sie unbeschädigt blieb, war der Vorfall für den Mann folgenlos. Sein Angriff auf den Zugbegleiter ereignete sich knapp sechs Stunden später.
Der Fall löste eine bundesweite Debatte über mangelnde Sicherheit in Zügen und zunehmende Gewalt gegenüber dem Bahnpersonal aus. Evelyn Palla, die Chefin der Deutschen Bahn, hatte danach angekündigt, die Sicherheit von Kontrolleuren erhöhen zu wollen. Unter anderem stattet der Konzern rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fernverkehr mit Bodycams aus. Zu weiteren Maßnahmen eines von der Bahn angekündigten Aktionsplans gehören der Einsatz zusätzlicher Kräfte auf Bahnhöfen, bessere Schutzausrüstung sowie Verhaltens- und Deeskalationstrainings.
