Der SPD-Politiker Martin Schulz, damals Präsident des EU-Parlaments, hatte 2015 einen dringenden Verdacht: Bezahlten der extrem rechte Front National (FN) und dessen Fraktionschefin Marine Le Pen Parteimitarbeiter mit EU-Mitteln? Schulz schaltete die EU-Antibetrugsbehörde ein. Auch die Behörden in Frankreich ermittelten.

2025 wurde Le Pen zu einer Haftstrafe verurteilt, außerdem sollte sie fünf Jahre nicht bei Wahlen kandidieren dürfen. In dieser Woche reduzerte ein Berufungsgericht die Strafe: Le Pen muss ein Jahr lang eine Fußfessel tragen und darf 15 Monate lang nicht kandidieren. Sie selbst will auch dieses Urteil anfechten und 2027 für ihre Partei Rassemblement National – wie der FN heute heißt – als Präsidentschaftskandidatin antreten.