
Wird das neue Wiesbadener Bündnis von CDU, Grünen, FDP und Volt die Errichtung des umstrittenen Windparks auf der Hohen Wurzel unterstützen, oder wird auf die geplanten zehn Rotoren verzichtet, um die neue Maracuja-Koalition zu ermöglichen? Nach Recherchen der F.A.Z. haben die vier Partner schon über die Windkraft gesprochen, ohne aber eine Einigung zu erzielen. Das Thema gilt als extrem kompliziert und politisch vermint. Hinzu kommt, dass das Land Hessen vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen eine Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichtes in die Berufung gegangen ist. Ein Urteil steht noch aus und wird nicht so bald erwartet.
Nachdem sich die Sozialdemokraten in den Sondierungsgesprächen für eine Deutschland-Koalition in Wiesbaden dem Vernehmen nach ins Aus verhandelt haben, sprechen und tagen aktuell mehrere Fachgruppen von CDU, Grünen, FDP und Volt zu unterschiedlichen Themen, um eine Koalition zu schmieden. Die städtischen Dezernenten wurden in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung abgewählt, die Verhandlungen laufen während der Ferien weiter. In diesen wird auch über strittige Themen wie die Verkehrspolitik und die Windkraft auf dem Taunuskamm gesprochen.
CDU und FDP lehnen die Rotoren kategorisch ab
Bislang konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, unter anderem weil die Positionen von CDU und FDP einerseits und die der Grünen andererseits sehr weit auseinanderliegen. Die CDU ist an einen Beschluss von Partei und Fraktion gebunden, der einen Windpark auf dem Berg zwischen Wiesbaden und Taunusstein kategorisch ablehnt. In ihrem Programm zur Kommunalwahl hatte sich die CDU, ebenso wie die FDP, eindeutig gegen die Rotoren ausgesprochen.
Das Linksbündnis der vergangenen Legislaturperiode hatte dagegen noch im Mai 2025 mit den Stimmen der Grünen in der Stadtverordnetenversammlung an den Plänen festgehalten, auf dem Taunuskamm einen Windpark zu errichten. Ein Vorstoß der FDP, die Pläne zu beenden, lehnte die Grünen-Stadtverordnete Konstanze Küpper seinerzeit ab und nannte den Antrag der Liberalen „rückschrittlich“.
Seit Anfang des Jahres ist die Hoffnung der Befürworter des Windparks auf der Hohen Wurzel wieder gestiegen. Der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) hatte im Februar die Beschlüsse der Regionalversammlung Südhessen, des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main und des hessischen Wirtschaftsministeriums aufgehoben. In diesen war festgestellt worden, dass die sogenannten Flächenbeitragswerte für Windenergie in Hessen erreicht worden seien. Gegen diese Beschlüsse hatte die Eswe Taunuswind GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Eswe Versorgung AG, geklagt und vorerst gewonnen. Taunuswind möchte den Windpark errichten und hatte schon im Jahr 2015 die zehn Rotoren beantragt.
Das frühere Linksbündnis hat das Projekt unterstützt
Nach der VGH-Entscheidung zeigte sich die Taunuswind GmbH optimistisch. Infolge des neuen Urteils hatte das Linksbündnis abermals in einem Antrag Unterstützung für das Projekt signalisiert, während CDU und FDP mit ihrem Vorhaben scheiterten, die Planungen zu beenden. CDU und FDP wollten zudem auf die Landesregierung einwirken, damit diese vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision gegen das Kasseler Urteil einlegt.
Die Positionen von Grünen, FDP und CDU zum Windpark liegen also weit auseinander. Nach Einschätzung von Insidern könnte jedoch ein Kompromiss verhandelt werden. Es sei aber nicht damit zu rechnen, dass die Pläne offiziell aufgegeben werden, was auch damit zusammenhängt, dass dann möglicherweise Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe fällig würden.
Unabhängig von der Wiesbadener Lokalpolitik beschäftigt der Windpark nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach Auskunft einer Sprecherin des VGH seien mehrere Revisionen gegen das Urteil vom 6. Februar eingelegt worden. „Die Fortsetzung des Berufungsverfahrens betreffend Windpark Hohe Wurzel (11 A 2501/20) hängt von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die vorgreifliche Frage des Erreichens der Flächenbeitragswerte ab“, stellte die VGH-Sprecherin klar. Das heißt: Bevor das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Revisionen entschieden hat, werden sich die Kasseler Richter nicht mit der Berufungsklage des Landes gegen das Urteil der Wiesbadener Verwaltungsrichter befassen. Wann das sein könnte, ist völlig offen.
Widerstand kommt zudem nach wie vor aus dem Taunus. Auf Taunussteiner Gemarkung sind laut den Plänen drei der Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-115 geplant. Die Stadt hatte sich unter anderem aufgrund ihrer Sorge um das Trinkwasser in den Taunusstollen früh gegen das Projekt ausgesprochen und war ebenso in die Berufung gegen das Urteil der Wiesbadener Verwaltungsrichter gegangen.
In der größten Stadt des Rheingau-Taunus-Kreises hatte unterdessen das Aktionsbündnis Klima-Bunt Anfang des Jahres eine Petition für die Windkraft begonnen. Diese haben bislang 984 Bürger (Stand 7. Juli) unterschrieben; die Stadt hat etwa 30.000 Einwohner.
