
Auch wenn die Sparzwänge groß sind und die Haushaltslücke für 2027 überbrückt werden muss, ist es mehr als heikel, ausgerechnet bei der beliebtesten familienpolitischen Leistung, dem Elterngeld, zu sparen. Die Geburtenrate hat einen neuen Tiefststand im Nachkriegsdeutschland erreicht. Familien, Kinder und Jugendliche müssen zunehmend darum kämpfen, in der Mehrheitsgesellschaft der über Sechzigjährigen noch gesehen zu werden.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) versucht zwar, die Einsparungen mit einer minimalen Erhöhung der Mindest- und Höchstbeträge abzufedern. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der inflationsbedingten Verluste der vergangenen zwanzig Jahre, in denen das Elterngeld gleich blieb, handelt es sich dabei allerdings um Kosmetik. So wundert es auch nicht, dass der Sozialverband Deutschland von einem völlig falschen Signal spricht und auch der DGB und die Opposition empört sind und für eine Entlastung der Familien plädieren.
Kinder profitieren von der Bindung an den Vater
Schon jetzt sind immer mehr junge Väter bereit, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Es ist richtig, den Bezug des Elterngeldes künftig daran zu binden, dass auch der Partner mindestens drei Monate eine berufliche Auszeit nimmt. Früher haben viele Väter erst bei ihren Enkelkindern gemerkt, was ihnen alles in der frühkindlichen Phase der eigenen Kinder entgangen ist. Kinder können nur davon profitieren, wenn sie auch zu den Vätern eine enge Bindung aufbauen können.
Außerdem kommt es den Frauen wie den Betrieben zugute, wenn sie wieder früher in die Berufstätigkeit zurückkehren können. Insgesamt erlaubt der Gesetzentwurf, der in der Ressortabstimmung und im parlamentarischen Verfahren noch deutliche Veränderungen erfahren kann, den Familien eine individuellere Planung.
Nicht nachzuvollziehen ist allerdings, warum die Ministerin die obere Einkommensgrenze von 175.000 Euro Jahreseinkommen nicht antasten wollte. Selbst eine leichte Senkung hätte Einsparungen gebracht und der Mittelschicht womöglich weiter die berufliche Auszeit von 14 Monaten ermöglicht.
