
Wo setzt die Rundfunkkommission aktuell ihre medienpolitischen Schwerpunkte?
Wir befassen uns gegenwärtig insbesondere mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag, der aus zwei Teilen besteht: aus der Umsetzung aktueller EU-Richtlinien und aus einem sehr weitreichenden Katalog von Themen, die die digitale Regulierung betreffen. Aber wir werden uns in der nächsten Sitzung auch mit der Anhörung des Bundesverfassungsgerichtes zur Klage von ARD und ZDF beschäftigen. Das spätere Urteil der Karlsruher Richter wird sicherlich unsere weiteren Debatten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks prägen.
Ich habe den Eindruck, die Arbeit am Digitale-Medien-Staatsvertrag kommt nicht voran. Der erste Teil ist den Landesparlamenten nicht einmal zugeleitet, für den zweiten Teil existiert bisher kein Entwurf. Wo sehen Sie die Gründe?
Der erste Teil geht jetzt hoffentlich bald zur sogenannten Vorunterrichtung in die Landtage. Hier sind wir auch unter Zeitdruck, da die EU-Richtlinien eigentlich bereits umgesetzt sein müssten. Für den zweiten Teil wurden Aufträge an einige Länder gegeben, unter anderem entsprechende Regelungsvorschläge für Intermediäre und KI zu erarbeiten. Es sollen Vereinbarungen getroffen werden, wie Medienkonzentration im digitalen Zeitalter verhindert und wie die Medienaufsicht mit Blick auf die veränderte Medienrealität weiterentwickelt werden kann. Das sind komplexe Themenfelder, bei denen es um die sehr grundsätzliche Frage geht, wie wir künftig Medienregulierung im digitalen Kontext gestalten wollen. Alle Länder sind sich einig, dass hier Handlungsbedarf besteht, die Differenzen zeigen sich jedoch bei den konkreten Festlegungen.
Ich hoffe, dass die 16 Länder hier weiter in der Lage sein werden, einstimmig Beschlüsse zu fassen. Nur so können sie die von der Verfassung vorgegebene Verantwortung für die Medienordnung in Deutschland auch erfüllen. Dass wir in einer föderalen Verfasstheit gezwungen sind, immer wieder zu einem für alle tragbaren Ergebnis zu kommen, ist sicher besser als der vermeintlich einfachere Weg, dass eine Stelle in Berlin oder Brüssel entscheidet. Weil wir aber auch dringend Entscheidungen in der Sache brauchen, um der zu beobachtenden Machtkonzentration im Digitalen entgegenzuwirken, wird dieser zweite Teil des Staatsvertrags auch ein Lackmustest für die Wirksamkeit einer von den Ländern bestimmten Medienpolitik sein.
Hat es angesichts des grundsätzlichen Anwendungsvorrangs des EU-Rechts vor nationalem Recht überhaupt Sinn, deutsche Regelungen in Bezug auf Plattformen und soziale Medien zu beschließen?
Ich glaube, wir müssen es weiterhin tun. Die EU hat die Kompetenz für die Marktordnung, den Verbraucherschutz, den Datenschutz, die Telekommunikations- und Technologieregulierung. Nicht zuständig ist sie für die Vielfaltssicherung und die konkrete Gestaltung demokratischer Öffentlichkeit in den Nationalstaaten. Das sind aber für unsere Gesellschaft ebenfalls sehr zentrale Fragen. Ich halte es für einen Fehlschluss zu glauben, dass allein durch Marktordnungsmechanismen ein demokratischer Kommunikationsraum entstehen und bewahrt werden kann.
Wie lässt sich ein demokratischer Kommunikationsraum bewahren?
Hier verbleibt für die EU-Staaten ein eigener zentraler Regelungsbereich, um den man sich auf nationaler Ebene kümmern muss. Möglicherweise wird es dabei Überschneidungen mit dem EU-Recht geben. Aber wir müssen einige Regeln, die in Deutschland entwickelt worden sind, wie Staatsferne, ko-regulierte Selbstregulierung, kommunikative Tabus etc. auch weiterhin konsequent durchsetzen. Medienpolitik bedeutet die Sicherung demokratischer Rahmenbedingungen und nicht die Unterwerfung unserer Kommunikationsräume unter rein technologische Erwägungen. Das kann nur mit Blick auf ein demokratisches Gemeinwesen geschehen, und hier existieren weiterhin Unterschiede in den verschiedenen Staaten.
Sie sprachen die Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschwerde von ARD und ZDF an. Der Reformstaatsvertrag soll in den nächsten Jahren umgesetzt werden und von 2029 an, so die Beitragskommission KEF, wirtschaftliche Effekte bringen. Ruht nun für die nächsten fünf Jahre der Reformprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?
Der Reformstaatsvertrag ist gegenwärtig in der Umsetzung. Offen ist weiterhin die Neuregelung des Beitragsverfahrens, dem drei Länder unter Verweis auf die Klage von ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zugestimmt haben. Wir werden die Frage, wie der Rundfunkbeitrag künftig festgesetzt wird, wieder auf die Tagesordnung setzen, wenn die Karlsruher Richter über das laufende Verfahren entschieden haben. Ich bin dafür, dass wir das Verfahren, auf das sich alle 2024 verständigt hatten, im Lichte der Entscheidung des Gerichts überprüfen und dann endlich beschließen. Es ist bestimmt nicht ideal, aber es wäre immerhin ein Schritt in Richtung Planbarkeit und Automatisierung des Verfahrens. Mit den Berichten des Medienrates hoffe ich künftig auf eine stärkere inhaltliche Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Landesparlamenten als bei den Beitragsstaatsverträgen, denen die Abgeordneten praktisch nur ohne Änderungen zustimmen oder sie ablehnen können.
Die KEF legt 2028 ihren nächsten Bericht vor. Da die Kommission bis dahin mit keinen signifikanten Einsparungen rechnet, müsste der Beitrag also wieder steigen?
Die nächste Anmeldung für die Jahre 2029 bis 2033 basiert auf Effekten, die durch die Umsetzung des Reformstaatsvertrags zu erwarten sind. Die KEF rechnet selbst mit Einsparungen für diesen Zeitraum durch das Federführungsprinzip, die Schaffung zentraler Einheiten, Zusammenlegung zentraler Shared Services und so weiter. Dennoch benötigen wir eine Vereinbarung, wie wir das Beitragsverfahren so organisieren, dass künftige Erhöhungen, von denen ich ausgehe, durchsetzbar sind, ohne eine politische Krise auszulösen. Ohne Beitragserhöhung würde jede Inflation oder jeder neue Tarifvertrag zu einer weiteren Verkleinerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen. Wir würden dann alle paar Jahre feststellen müssen, dass die Beitragsmittel für den definierten Auftrag nicht ausreichen, und müssten jeweils neu verhandeln, was die Sender künftig sein lassen sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir damit erfolgreicher wären als mit einem teilautomatisierten Beitragsmechanismus. Wir benötigen in einer Zeit, in der immer mehr Menschen die Sorge haben, ob sie Informationen vertrauen können, qualitativ hochwertige Angebote, seien es öffentlich-rechtliche oder private, und die kosten nun mal Geld.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben jährliche Einnahmen von über zehn Milliarden Euro. Das sollte doch reichen, den Auftrag ohne weitere Steigerungen zu erfüllen.
Der Beitrag ist ja seit mehreren Jahren stabil geblieben. In anderen Bereichen, für die ich politisch zuständig bin, haben wir in den vergangenen Jahren Realkostensteigerungen von 20 Prozent und mehr. Kosten, die die Kommunen und die Nutzer tragen müssen. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben Synergieeffekte gehoben und Geld eingespart. Zudem muss die digitale Transformation bewältigt werden, ohne dass die Beitragskommission KEF einen zusätzlichen Bedarf anerkennt. Dieser Prozess könnte noch eine ganze Weile so weitergehen, ich rechne aber nicht damit, dass er endlos weitergeht.
Sie befassen sich seit 15 Jahren „amtlich“ mit Medienpolitik. Warum?
Ich bin davon überzeugt, dass Demokratie nur funktioniert, wenn sie auf freien und leistungsfähigen Medien beruht. Das ist eine zwingende Voraussetzung. Aus dem Studium erinnere ich ein Zitat von Thomas Jefferson, dem Autor der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung. Der sagte zugespitzt: Wenn er vor der Entscheidung stünde, auf die Regierung oder auf die Zeitungen zu verzichten, würde er auf die Regierung verzichten. Eine demokratische Gesellschaft kann in der Tat ohne einen öffentlichen Raum, ohne eine Infrastruktur, die das öffentliche Gespräch ermöglicht, auf Dauer nicht bestehen. Es gibt gegenwärtig eine Neigung, die Probleme vermeintlich dadurch lösen zu wollen, dass alles schnell durchentschieden werden soll. Das funktioniert aber nur, wenn sich eine Gesellschaft zugleich darüber verständigen kann, wie sie leben möchte. Und dafür braucht es freie und vitale Medien. Mich treibt dieses demokratische Selbstverständnis um, und deshalb bin ich in der Kultur- und Medienpolitik gelandet, weil es dort im Kern immer um Rahmenbedingungen gesellschaftlicher Verständigungsprozesse geht.
