
Die Staatsanwaltschaft fordert zum Ende des Berufungsprozesses eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro, Le Pens Ausschluss von Wahlen für fünf Jahre sowie vier Jahre Haft, davon eines ohne Bewährung. Sollte das Berufungsgericht der Forderung Folge leisten, könnte Le Pen nicht ein viertes Mal bei den Präsidentenwahlen antreten. Diese sollen am 18. April und 2. Mai 2027 stattfinden.
Mit Jordan Bardella, Le Pens politischem Ziehsohn und 30 Jahre altem Parteivorsitzenden, steht dem Rassemblement National (RN) ein aussichtsreicher Alternativkandidat zur Verfügung. In mehreren Umfragen schneidet Bardella in der Wählergunst besser ab als seine Mentorin. Le Pen hat den Verdacht zurückgewiesen, zwischen Bardella und ihr sei ein Machtkampf entbrannt.
RN verständigt sich über Choreographie am Tag des Urteils
Anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil, als Le Pen ihre Gefolgsleute ohne klare Anweisungen ließ, haben sich Partei- und Fraktionsspitzen diesmal frühzeitig auf einen medialen Schlachtplan verständigt. Im März 2025 war Le Pen wegen der Veruntreuung öffentlicher (EU-)Gelder zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt worden. Noch mehr aber traf sie, dass das Gericht sie mit sofortiger Wirkung für eine Dauer von fünf Jahren für unwählbar erklärte. Damals stürmte sie wortlos aus dem Gerichtssaal und wartete das Ende der Urteilsverkündung nicht ab.
Das soll sich am Dienstag nicht wiederholen. Bardella und Le Pen haben sich auf einen geordneten Ablauf verständigt. Der Parteichef wird den altehrwürdigen Justizpalast unweit der Kathedrale Notre-Dame nicht betreten und Le Pen auch in den Medien den Vortritt überlassen. In den 20-Uhr-Abendnachrichten soll sie ihre Entscheidung verkünden: Rückzug oder Kandidatur. Für Letzteres bedürfte es einer deutlichen Strafmilderung oder eines Freispruchs. Denn Le Pen hat ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel in den Wahlkampf zu ziehen.
Als Kandidatin müsse man „völlig frei Wahlkampf betreiben können“, sagte sie. Es sei während der Kampagne nicht möglich, richterliche Auflagen zu beachten. „Ich kann nicht von einem Richter abhängig sein, der mir erst erlauben muss, zu einer Wahlkampfkundgebung nach Romorantin zu fahren oder auf einen Markt in Hénin-Beaumont zu gehen“, äußerte Le Pen. Bardella soll sich laut Plan erst am Tag nach der Urteilsverkündung zu Wort melden.
Spekulationen über mildere Strafe für Le Pen
In Paris hält sich hartnäckig das Gerücht, die Richterinnen könnten die Unwählbarkeitsstrafe Le Pens auf zwei Jahre verkürzen und ihr damit formal eine Kandidatur ermöglichen. Doch sollte das Strafmaß der Hauptstrafe nicht verringert werden, müsste Le Pen ein Jahr lang eine elektronische Fußfessel tragen. Die Rechtspopulistin, die selbst über eine juristische Ausbildung verfügt, sagte, niemand könne vorhersagen, wie das Gericht entscheiden werde. Im Berufungsprozess war es ihr allerdings nicht gelungen, entlastende Dokumente vorzulegen oder Entlastungszeugen zu benennen.
Sollte Le Pen nicht antreten, will sie Bardella im Wahlkampf freie Hand lassen. „Ich kann mir nicht vorstellen, die Rolle eines Vormunds einzunehmen“, sagte sie – und widersprach damit dem eigenen Parteisprecher. Der hatte geäußert, Le Pen bleibe eine Art Vormund für Bardella. Le Pen schilderte, ihr Vater habe sich, als sie neue Parteichefin war, in alle ihre Entscheidungen eingemischt. „Das werde ich bei Jordan nicht tun“, sagte sie.
Seit 1974 ist der Name Le Pen aus den französischen Präsidentschaftswahlkämpfen nicht mehr wegzudenken. Fünfmal kandidierte der Holocaust-Leugner Jean-Marie Le Pen, dreimal die Tochter, die in ihrer Partei revisionistische, rechtsextreme Provokationen verbot.
Bardella hat in den vergangenen Monaten eine ökonomische Neuausrichtung skizziert. Er wirbt zudem für ein Bündnis mit den bürgerlichen Rechten. Zu Nicolas Sarkozy, den Le Pen nicht ausstehen kann, unterhält er eine freundschaftliche Beziehung. In seinem im Gefängnis geschriebenen Buch erwähnt der ehemalige rechtsbürgerliche Präsident Bardella bewundernd. Sarkozy will Brandmauern einreißen und sieht in Bardella den Wegbereiter einer Mitte-rechts-Union. Die beiden treffen sich regelmäßig.
Aber auch Bardella droht juristisches Ungemach. In Frankreich, Belgien, Italien und Spanien wurden zu Wochenbeginn Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Die Ermittlungen richten sich hauptsächlich gegen den französischen Kommunikationsunternehmer Paul-Alexandre Martin. Er arbeitet seit vielen Jahren für den RN und soll auch Aufträge von Bardella erhalten haben, als dieser in Brüssel stellvertretender Fraktionschef der ID-Fraktion war.
Die Durchsuchungen seien kein Zufall, empörte sich Le Pen. Sie verfolgten klar das Ziel, Bardella politisch zu belasten. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen und werden das beweisen“, schrieb Bardella auf der Plattform X.
