Das Demonstrationsverbot auf einigen Zufahrtsstraßen im Umfeld des
AfD-Bundesparteitags in Erfurt gilt nach Polizeiangaben weiter. Die
Stadt Erfurt hat nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts Beschwerde
gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar eingelegt. Bis zu
einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gilt nach Angaben der
Stadt die Allgemeinverfügung weiter.
Kurz vor Beginn des AfD-Bundesparteitags in Thüringen hatte ein Gericht ein Versammlungsverbot aufgehoben, das am Wochenende auf bestimmten
Anreisewegen zur Messe Erfurt gelten sollte. Eine entsprechende
Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamts wurde auf Antrag eines namentlich
ungenannten Kommunalpolitikers aufgehoben, teilte das Verwaltungsgericht Weimar
am Freitagabend mit.
Der zweitägige Bundesparteitag der AfD auf dem Messegelände in Erfurt beginnt am Vormittag. Die Sicherheitsbehörden gehen von bis zu 50.000 Gegendemonstranten in
Thüringens Landeshauptstadt aus, darunter das Bündnis »Widersetzen«. Es will
verhindern, dass der Bundesparteitag in der Messe Erfurt stattfindet, und hat
angekündigt, Zufahrtswege zum Veranstaltungsort zu blockieren. Die AfD, die auf
dem Parteitag neue Parteispitzen bestimmen lassen will, verweist auf die
geltende Rechtslage: Parteien sind gesetzlich verpflichtet, mindestens alle
zwei Jahre ihren Bundesvorstand neu zu wählen.
Versammlungsverbot darf sich nicht gegen friedliche Proteste richten
Die Polizei ist nach eigenen Angaben rund um den
AfD-Parteitag mit mehreren Tausend Kräften aus dem gesamten Bundesgebiet im
Einsatz. Sie begründet dies unter anderem mit dem Verdacht, Hunderte
gewaltbereite Menschen würden an den Protesten teilnehmen.
Angesichts des Parteitags hatte das Landesverwaltungsamt Versammlungen
auf bestimmten Anreisewegen zum Veranstaltungsort in Erfurt verboten. Die Thüringer Behörde begründete dies mit Hinweisen auf geplante Blockaden sowie dem Schutz
von Rettungswegen und der öffentlichen Sicherheit.
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
Dieser Amtsbeschluss dürfte bei abschließender Prüfung als
rechtswidrig eingestuft werden, »denn die Allgemeinverfügung ist auf ein Verbot
auch von friedlichen Versammlungen gerichtet«, befand das Verwaltungsgericht
nun. Es gab der Klage des Kommunalpolitikers statt und hob das
Versammlungsverbot wieder auf. Zur Begründung hieß es, es sei nicht
nachgewiesen worden, dass ein polizeilicher Notstand vorliege. Gegen die
Entscheidung kann theoretisch noch Beschwerde vor dem Thüringer
Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Der Rechtsanwalt des Kommunalpolitikers im Erfurter Stadtrat
bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, dass sein Mandant erfolgreich geklagt habe.
Das zeige, »dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch in Erfurt und
auch in einer Großlage Gültigkeit hat«, hieß es in einer Mitteilung des
Juristen.
