
Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe lautet das Urteil für den Frankfurter Hotelier und Kommunalpolitiker Ashwani Tuwari, der wegen „gewerbsmäßiger Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern“ vor Gericht stand. Trotz eines formalen Geständnisses des Angeklagten ist die Richterin damit deutlich über das von der Staatsanwältin geforderte Strafmaß hinausgegangen. Sie habe keine Gründe für eine Bewährungsstrafe gefunden. Außerdem muss der Angeklagte 16.240 Euro sowie die Kosten des Verfahrens zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Tuwaris Anwalt kündigte an, in Berufung zu gehen.
Der 68 Jahre alte Tuwari hatte in den Corona-Jahren 2020 bis 2022 in mindestens acht Fällen Menschen aus Pakistan und Indien fingierte Wohnnachweise und Mietverträge ausgestellt, damit sie einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen konnten. In mehreren Fällen ging es auch darum, die ganze Familie nachzuholen, was nur möglich ist, wenn ein Antragsteller ausreichenden Wohnraum nachweisen kann. Auch dabei war Tuwari nach Überzeugung des Gerichts behilflich – gegen Geld. Dafür mussten die Menschen dem Immobilienbesitzer Tuwari einmalig zwischen 700 und 1000 Euro zahlen und danach monatlich 70 bis 75 Euro, damit sie die falsche Adresse als Postanschrift nutzen konnten. Darüber hinaus wurde im Prozess bekannt, dass der Angeklagte drei Zeugen vor dem Gerichtstermin zu Hause aufgesucht hatte und damit mutmaßlich ihre Aussage beeinflussen wollte.
Dieses Verhalten legte die Richterin dem Angeklagten ebenso zur Last wie die Tatsache, die Not der Ausländer ausgenutzt zu haben. Die bislang bekannte Schadenssumme von insgesamt 22.710 Euro sei „für diese Menschen viel Geld“. Gegen den Angeklagten spreche auch, dass er zur Tatzeit politisch aktiv gewesen sei und damit eine Vorbildfunktion hätte einnehmen sollen. Noch im Februar war Tuwaris Konterfei auf vielen Plakaten in Frankfurt zu sehen, er kandidierte nicht nur zum wiederholten Mal für die Kommunale Ausländervertretung, in der er bis dahin Mitglied war, sondern stand auch auf der Wählerliste der Bürgerinitiative „Frankfurt Sozial“, die sich um den früheren Oberbürgermeister Peter Feldmann gebildet hatte.
Vor Kurzem wurde außerdem ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Tuwari wegen versuchten Wahlbetrugs bei der Wahl zur Kommunalen Ausländervertretung bekannt, auch daran lasse sich nach Ansicht der Richterin ablesen, dass der Angeklagte keinen Respekt vor der Rechtsordnung habe.
Richterin vermutet höhere Dunkelziffer
Das Geständnis des Angeklagten, dass er falsche Wohnnachweise ausgestellt habe, konnte die Richterin nicht milder stimmen. Es sei erst auf Druck und nach einem ersten Haftbefehl erfolgt. „Sie haben immer noch nicht verstanden, worum es hier geht“, sagte sie zu ihm. Die Richterin erkannte im Vorgehen des Angeklagten ein gewerbsmäßiges Handeln und vermutet aufgrund der Ermittlungen der Polizei eine deutlich höhere Dunkelziffer als jene acht Fälle, die am Ende vor Gericht zur Sprache kamen.
Gegen einen Zeugen kündigte die Staatsanwältin Ermittlungen wegen mutmaßlicher Falschaussagen vor Gericht an. In ihrem Plädoyer wies die Staatsanwältin außerdem darauf hin, dass Tuwari in mindestens drei Fällen den Hilfe suchenden Menschen suggeriert habe, dass er ihnen zu einem späteren Zeitpunkt eine Wohnung zur Verfügung stellen könne. Das werte sie als Betrug.
Leicht strafmildernd bewertete sie hingegen, dass der Angeklagte die Scheinvermietung nicht erfunden, sondern sich ein etabliertes System zu eigen gemacht habe. Ein System, das in Frankfurt nach Recherchen des Hessischen Rundfunks offenbar von den Behörden dadurch begünstigt werde, dass sie Hinweise auf Missbrauch nicht untereinander teilten. Wenn Mieter mit ausländischen Pässen auffällig häufig die Wohnung wechselten, würde das nicht bei der Meldebehörde erfasst und daher nicht zur Überprüfung an das Ordnungsamt oder die Ausländerbehörde weitergegeben.
In Offenbach dagegen reagiere das Einwohnermeldeamt, wenn auffällig viele Mieter in einer Wohnung gemeldet seien. Mitarbeiter der Stadtpolizei würden dann überprüfen, ob die Mieter tatsächlich dort wohnten oder nur auf dem Papier dort sesshaft seien. Im Zweifelsfall werde dann auch das Ausländeramt involviert, sodass Scheinanmeldungen zum Entzug von Aufenthaltstiteln führen könnten.
