Noch vier Wochen, dann endet Faridoon Tofans Leben in Deutschland. Voraussichtlich. Tofan, 46, afghanischer Staatsbürger, sitzt seit Mitte April in der Abschiebungshafteinrichtung am Münchner Flughafen, einem dreistöckigen Gebäude in modernem Grau. Hohe Stacheldrahtzäune trennen das Areal vom angrenzenden Rollfeld und dem Rest des Flughafens. Hier harrt Tofan aus, bis zur 31. Kalenderwoche. Dann, zwischen dem 27. Juli und dem 2. August, soll er gemeinsam mit anderen Afghanen nach Kabul abgeschoben werden. So steht es in mehreren Behördenschreiben, die die F.A.Z. einsehen konnte. Zurück in die Heimat, per Charterflug.
Wie Tofan erging es in den vergangenen Monaten mehreren Afghanen. Die Bundesregierung aus Union und SPD forciert Abschiebungen nach Afghanistan, hat mehrere Charterflüge organisiert und erst vor Kurzem eine neue Vereinbarung mit den Taliban geschlossen, um die Abschiebezahlen künftig deutlich zu steigern. „Unsere Gesellschaft hat ein legitimes Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), als die neue Vereinbarung bekannt wurde. Damit bekräftigte er abermals, was die Bundesregierung stets betont: Mit den Abschiebungen nach Afghanistan will man Straftäter außer Landes schaffen.
Doch Faridoon Tofan ist kein Straftäter. Er sitzt in Abschiebungshaft, weil er einen Fehler begangen hat. Einen Fehler, der dazu führen könnte, dass er nun zum Präzedenzfall wird – zum ersten Afghanen, der weder Straftäter noch Gefährder ist und den die Bundesrepublik dennoch in das Regime der Taliban abschiebt.
Eine Rekonstruktion mithilfe Hunderter Aktenseiten
Tofans Geschichte, so viel vorweg, ist verworren. Es geht um Versäumnisse, um fälschlicherweise ausgestellte Aufenthaltsdokumente und darum, wie ineffizient und langwierig deutsche Asylverfahren sein können. Der F.A.Z. liegen mehrere Hundert Aktenseiten vor, anhand derer sich Tofans Fall rekonstruieren lässt.
Faridoon Tofan erreicht die Bundesrepublik am Morgen des 5. November 2022, einem Samstag. Damals wird er am Bahnhof in Guben, einer brandenburgischen Kleinstadt direkt an der Grenze zu Polen, von der Bundespolizei kontrolliert. Er äußert ein Asylgesuch. Zu diesem Zeitpunkt ist Tofan fast exakt einen Monat unterwegs. Von Afghanistan reiste er zunächst mit einem Touristenvisum über Dubai nach Russland und von dort weiter nach Belarus, Polen und schließlich Deutschland. In der Bundesrepublik wird er zum ersten Mal in Europa behördlich registriert.
Ende Januar 2023 stellt Tofan seinen Asylantrag, gut zwei Wochen später muss er bei der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Frankfurt (Oder) erscheinen. Anhörung. Tofan erzählt von seinem Leben mit seiner Ehefrau und fünf Kindern in einem Dorf in der ostafghanischen Provinz Laghman, von seiner Arbeit als Bauleiter in einem Bauunternehmen, das mit dem Militär und der Polizei zusammenarbeitet – und von den Taliban.

Mitte der Nullerjahre, als die Islamisten noch zurückgezogen in den Bergen leben, droht ein Mullah Tofan mit dem Tod, weil dieser sich weigert, die Taliban zu unterstützen. Im Herbst 2021 dann – zwei Monate, nachdem sie Laghman eingenommen haben – klopfen die Taliban an die Haustür der Familie und fragen nach ihm. Sein Sohn, von Tofan instruiert, öffnet und behauptet, sein Vater sei in Kabul, und im Haus befänden sich nur Frauen. Die Taliban ziehen ab, doch kündigen an, wiederzukommen. Beim nächsten Mal, sagen sie, würden sie das Haus nach Tofan durchsuchen.
Noch am selben Tag verlässt Tofan sein Dorf und reist nach Kabul, 2,5 Autostunden entfernt, wo er bei seinem Vater unterkommt. Einen Monat später folgen seine Frau und die Kinder ihm nach. Vom Umzug erzählen sie niemandem in ihrem Dorf, der Mullah fragt mehrmals den Vermieter und die Nachbarn nach der Familie. Ein Jahr lang versteckt Tofan sich aus Angst vor den Taliban, verbringt einige Nächte in anderen Städten, wartet auf die Ausstellung eines Reisepasses und auf die Reiseplanung eines Schleusers. Dann verlässt er sein Heimatland.
Sein Asylantrag wird abgelehnt
So erzählt Tofan es damals bei seiner Anhörung. In Deutschland, bald nach dem Gespräch, wird er dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zugewiesen. Er kommt in Michendorf unter, einer Gemeinde südlich von Potsdam, in einem Übergangsheim für Asylbewerber am Feldrand. Für die Dauer des Asylverfahrens erhält er eine Aufenthaltsgestattung. Das Dokument bescheinigt ihm das Recht, sich in Deutschland aufzuhalten, solange sein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Alle paar Monate muss es verlängert werden.
Wenige Wochen später, so geht es aus den Akten hervor, tritt der studierte Betriebswirt Tofan eine Stelle bei einer Berliner Hotelreinigungsfirma an. 39 Stunden die Woche, 13 Euro brutto, 30 Urlaubstage im Jahr. Ausländer, deren Asylverfahren noch läuft, dürfen drei Monate nach der Registrierung ihres Asylantrags arbeiten, wenn die Arbeitsagentur zustimmt. Von dem Geld, das Tofan verdient, unterstützt er seine Familie in Afghanistan.
Mitte April 2024, mehr als ein Jahr nach Tofans Asylanhörung, kommt das BAMF-Schreiben mit der Entscheidung. Asylantrag abgelehnt. Das Amt sieht den Afghanen nicht als Flüchtling, auch einen subsidiären Schutzstatus erkennt es ihm nicht zu, Abschiebungsverbote liegen ebenfalls nicht vor. Das BAMF geht nicht davon aus, dass Tofan in seiner Heimat Verfolgung droht. Zwischen der Bedrohung durch den Mullah und dem Tag, an dem die Taliban vor Tofans Tür standen, lagen schließlich mehrere Jahre, heißt es im Asylbescheid. Zudem ermöglichte Afghanistan Tofan die Ausstellung eines Reisepasses und des Touristenvisums sowie die legale Ausreise – zu einem Zeitpunkt, als die Taliban den Staat schon unter ihre Kontrolle gebracht hatten. Für Tofan, schlussfolgert das BAMF, besteht in Afghanistan wohl keine Gefahr.
Außer Russland erkennt kein Staat das Taliban-Regime an
Gegen den Bescheid legt Tofan Klage ein, bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts darf er in Deutschland bleiben. Diese Entscheidung kommt elf Monate später. Nach einer mündlichen Verhandlung weist ein Richter des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) Tofans Klage ab, seine Begründung folgt der Argumentation des BAMF. Am 6. Mai 2025 wird die Entscheidung rechtskräftig. Tofans Asylverfahren ist nun endgültig abgeschlossen, sein Asylantrag „unanfechtbar abgelehnt“, wie es im Behördendeutsch heißt.
Nun kann er jederzeit abgeschoben werden – theoretisch. Praktisch jedoch hat die Bundesrepublik bis dato nur einmal einen Charterflug mit 28 Straftätern nach Kabul geschickt. Die Taliban sind international isoliert, außer Russland erkennt bis heute kein Staat die islamistische Terrorgruppe als Regierung an. Abschiebungen, zumal von nicht straffälligen Afghanen, werden deshalb zu diesem Zeitpunkt de facto nicht durchgeführt.

Wenn eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden kann, dürfen abgelehnte Asylbewerber temporär in Deutschland bleiben. Sie erhalten eine sogenannte Duldung, das heißt, die Abschiebung wird vorübergehend ausgesetzt. Zu Abschiebungshindernissen zählen etwa fehlende Reisedokumente, Krankheit, eine allgemein gefährliche Lage im Herkunftsland. Oder schlicht fehlende Abschiebemöglichkeiten, wie im Falle Afghanistans: Da sie faktisch nicht abgeschoben werden können, werden viele Afghanen in Deutschland geduldet.
Auch Tofan hätte nach der rechtskräftigen Ablehnung seines Asylantrags eigentlich eine Duldung bekommen sollen. Das BAMF übermittelt den Abschluss des Verfahrens an die zuständige Ausländerbehörde Potsdam-Mittelmark, doch die erteilt Tofan zwei Monate später zunächst eine weitere Aufenthaltsgestattung. Fälschlicherweise, wie sich später – „nach eigener Recherche“ eines Mitarbeiters der Ausländerbehörde, wie es in den Akten heißt – herausstellen soll. „Bei gewissenhafter Sachbearbeitung“, so formuliert es ein Sachbearbeiter der Behörde später selbst an anderer Stelle, hätte das auffallen „müssen“.
Für Tofan hat das zunächst jedoch keine Auswirkungen: Er darf weiter arbeiten, mittlerweile ist er für eine Leiharbeitsfirma als Küchenhelfer und in der Reinigung im Einsatz. Er wohnt weiter in der Unterkunft am Feldrand in Michendorf und setzt das Leben fort, das er seit nunmehr zweieinhalb Jahren in Deutschland führt.
Ein folgenschwerer Fehler
Doch dann, Mitte April dieses Jahres, macht er den Fehler, der alles verändert: Tofan fährt in den Urlaub nach Italien. Zwei Tage Rom. „Um den Geist freizubekommen“, bevor er einen neuen Job anfange, wie er im Gespräch mit der F.A.Z. erzählt. Am 16. April tritt er die Rückreise an, er steigt in einen Flixbus der Linie N1385 nach München. Von dort will Tofan mit seinem Deutschlandticket weiter zurück zu seiner Unterkunft reisen. Doch dazu kommt es nicht.
Am frühen Morgen des 17. April stoppen Beamte der Bundespolizei den Bus auf der A 93 bei Kiefersfelden, kurz hinter der Grenze Deutschlands zu Österreich. Grenzpolizeiliche Kontrolle. Tofans afghanischer Pass liegt bei den Behörden in Verwahrung, er zeigt seine Aufenthaltsgestattung vor. Doch diese erlischt, sobald man das Bundesgebiet verlässt, und berechtigt nicht zur Wiedereinreise. Bei einer Abfrage stellen die Beamten zudem fest, dass Tofans Asylverfahren bereits beendet und er ausreisepflichtig ist. Deshalb verweigern sie ihm die Einreise – und nehmen ihn fest.
„Ich wusste nicht, dass ich nicht ins Ausland darf“, sagt Tofan bei seiner Vernehmung durch die Bundespolizei. Im Gespräch mit der F.A.Z. bekräftigt er das. „Wenn ich es gewusst hätte“, sagt Tofan, „warum soll ich so was tun?“ Keiner habe ihn darüber informiert, erklärt er. Er habe gedacht, er dürfe sich in Europa frei bewegen.
Nun wird ihm das zum Verhängnis: Auf eine Einreiseverweigerung folgt eine Zurückweisung. Normalerweise in das Land, von dem aus die deutsche Grenze übertreten wurde, in Tofans Fall also Österreich. Doch weil er bereits ein Asylverfahren in Deutschland durchlaufen hat, ist innerhalb des Schengenraumes die Bundesrepublik für ihn zuständig – eine Zurückweisung nach Österreich kommt nicht infrage. „Eine zielgerichtete Aufenthaltsbeendigung“, heißt es in der Einreiseverweigerung, „kann somit nur durch eine Rückführung in Ihr Heimatland“ erfolgen. Formaljuristisch ist an dieser Entscheidung nichts auszusetzen.
Zukünftig sind auch Zurückweisungen nach Afghanistan möglich
Tofan kommt in die Abschiebungshaft am Münchner Flughafen. Am 4. Mai 2026 erreicht ihn eine E-Mail. Er könne seine Duldung mit Beschäftigungserlaubnis abholen, schreibt die Ausländerbehörde Potsdam-Mittelmark. Ein Jahr nach der rechtskräftigen Ablehnung seines Asylantrags. Und zweieinhalb Wochen, nachdem dieselbe Ausländerbehörde Tofans Akte nach dessen Festnahme an die Bundespolizei nach Rosenheim geschickt hatte, mit der Bitte „um Inhaftnahme sowie Abschiebung“.
An Tofans Situation jedoch hätte eine Duldung nichts geändert, Schludrigkeit der Verwaltung hin oder her. Denn auch sie berechtigt nicht zur Aus- und Wiedereinreise. Tofan könnte also der erste Afghane sein, der nicht straffällig geworden ist und den die Bundesrepublik trotzdem in sein Heimatland zurückführt. Bislang wurden 198 afghanische Staatsbürger seit der Machtübernahme der Taliban in ihre Heimat abgeschoben, teilt das Bundesinnenministerium (BMI) auf F.A.Z.-Anfrage mit. Alles verurteilte Straftäter. Durch den im vergangenen Jahr geschaffenen „Rückführungsmechanismus“, erklärt eine BMI-Sprecherin, seien aber „zukünftig auch Zurückweisungsmaßnahmen nach Afghanistan grundsätzlich möglich“.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD sich darauf geeinigt, nach Afghanistan abzuschieben, „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“. Derzeit mehren sich die Hinweise darauf, dass diese Anfangsphase sich dem Ende zuneigt – und die Planungen für Abschiebungen nicht straffälliger Afghanen in vollem Gange sind. Dafür sprechen einerseits die Ankündigungen einzelner Bundesländer: Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ erklärte Thüringen in der vergangenen Woche, womöglich auch „sogenannte Verhaltensstörer“ abzuschieben, die in Deutschland „(noch) nicht rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind“. Und auch Sachsen-Anhalt kündigte an, dass eine rechtskräftige Verurteilung „nicht in jedem Fall eine zwingende Voraussetzung“ für Rückführungen nach Afghanistan sei.
Vier neue Taliban-Konsularbeamte in der Bundesrepublik
Zum anderen spricht auch arithmetisch vieles dafür, dass Abschiebungen nach Afghanistan bald nicht mehr nur Straftäter treffen. So soll die neue Vereinbarung der Bundesregierung mit den Taliban bis zu drei monatliche Abschiebeflüge beinhalten. Bei den fünf Charterflügen, die bislang stattfanden, waren je zwischen 20 und 81 Personen an Bord; zugleich sollen laut „Bild“-Zeitung noch mindestens 100 abschiebebereite Straftäter in Deutschland in Haft oder Abschiebungshaft sitzen.
Rechnerisch sollten sie also in wenigen Wochen bis Monaten außer Landes gebracht worden sein. Danach dürfte sich der Fokus auf andere Afghanen in Deutschland richten. Auf die Frage danach antwortet die BMI-Sprecherin: „Der Fokus der Bundesregierung lag … zunächst auf der Unterstützung der Länder hinsichtlich der Rückführung von Straftätern, ohne sich hierauf zu beschränken.“ Ein Dementi klingt anders.
Zumal die neue Vereinbarung vorsieht, dass vier weitere Konsularbeamte der Taliban nach Deutschland einreisen dürfen. Man benötige mehr Konsularbeamte, um Pässe für die Rückführungen auszustellen, hatte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes nach Bekanntwerden der Vereinbarung mitgeteilt. Es sei im Interesse der Bundesregierung, dass die Steigerung der Abschiebezahlen „schnell beginnt“.
Und dann ist da noch die Sache mit den Anhörungen. In den vergangenen Monaten gab es mehrere Termine, unter anderem in der Bonner BAMF-Außenstelle, bei denen afghanische Staatsbürger Vertretern ihres Heimatstaates vorgeführt wurden. Diese sollten die Identität der Afghanen überprüfen, um Heimreisedokumente für deren Abschiebungen auszustellen. Bei einem solchen Termin Mitte April war laut einer ZDF-Recherche auch einer der zwei Taliban-Vertreter anwesend, die schon seit Monaten in Deutschland arbeiten und laut Medienberichten faktisch die afghanische Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Bonn leiten.

Bei der Anhörung sitzt Tofan einem Taliban gegenüber
Auch Faridoon Tofan muss zu einer solchen Anhörung. 8. Mai, 11 Uhr, Gebäude 3035 in Terminal 5 des Flughafens BER. Im Anhörungsraum, so berichtet Tofan es im Gespräch mit der F.A.Z., sieht er sich mehreren konsularischen Mitarbeitern Afghanistans gegenüber. Unter ihnen ist seinen Angaben zufolge auch ein Taliban-Vertreter. „Das hat mir riesige Angst gemacht“, erzählt Tofan, denn vor den Taliban sei er ja nach Deutschland geflohen. „Die Situation war sehr belastend.“
Belastend ist für ihn auch die Abschiebungshaft. Der öde Alltag hinter Gittern, der kaum Ablenkung bietet, die Schlafstörungen. Tag und Nacht denke er über seine Situation nach, sagt Tofan. „Ich habe zwei Töchter, die weinen ständig und fragen: ‚Papa, warum dürfen wir nicht in die Schule gehen?‘“, erzählt er. Um seine insgesamt sechs Kinder, von denen eins erst nach seiner Ausreise aus Afghanistan geboren wurde, macht Tofan sich Sorgen. Denn nach seiner Inhaftierung, als sich seine Rückführung abzeichnete und der Termin der Botschaftsvorführung am Berliner Flughafen feststand, suchten die Taliban Tofans Familie in Kabul auf. Sie befragten die beiden ältesten Söhne nach ihrem Vater. Die Familie hat heimlich ein Foto der Taliban gemacht, es zeigt zwei Männer in traditionellen islamischen Gewändern von hinten, vor einem grünen Polizei-Geländewagen.
Tofan rechnet damit, dass die Taliban ihn ins Gefängnis stecken, sobald er wieder in Afghanistan ist. Oder sogar die Todesstrafe gegen ihn verhängen. Wegen der Zusammenarbeit mit dem afghanischen Staat, als das Land noch eine Republik war, für die Tofans Unternehmen Schulen baute und Polizeistationen. „Ich habe eine dunkle Zukunft vor mir“, sagt er. „Als Vater und als Mensch.“
Zwar kämpft seine Anwältin noch: Sie hat einen Asylfolgeantrag gestellt, wegen des neuesten Vorfalls mit den Taliban. Der „zeitliche Zusammenhang zwischen der Vorbereitung der Abschiebung und dem Auftreten der Taliban bei der Familie“ spreche dafür, dass Tofan nach wie vor im Fokus der Islamisten stehe, so die Argumentation.
Doch gleichzeitig berichtet die Anwältin von drei ähnlichen Fällen allein in Bayern, in denen nicht straffälligen Afghanen die Rückführung in ihr Heimatland drohe. In dem Sammelcharter nach Kabul in etwa vier Wochen könnten daher neben Faridoon Tofan weitere afghanische Staatsbürger ohne strafrechtliche Verurteilungen sitzen. Es wäre der Wendepunkt der deutschen Abschiebepolitik in das Taliban-Regime.
