Wer krank ist, soll auch künftig nicht zwingend am ersten Tag zum Arzt müssen. Dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag vorliegen solle, bedeute nicht, »dass man am ersten Tag zum Arzt gehen sollte«, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius zu den Reformplänen der schwarz-roten Koalition. Die Ausgestaltung der Regelung stehe noch bevor.
Die Spitzen von Union und SPD hatten beim Koalitionsausschuss strengere
Regeln zur Krankschreibung vereinbart. Die Möglichkeit zu telefonischen
Krankschreibungen
auch ohne Praxisbesuch soll abgeschafft werden. Außerdem soll die
verpflichtende Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
ab dem ersten Krankheitstag als gesetzliche Regel eingeführt werden – statt wie bisher am vierten Tag. In Betrieben sollen abweichende
Regeln
vereinbart werden können.
Gesundheitsministerium verweist auf Videosprechstunde
Ähnlich wie Kornelius hatte sich zuvor Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geäußert. »Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben«, sagte er in der ZDF-Sendung Maybrit Illner.
Wie und wann Beschäftige künftig an eine Bescheinigung kommen sollen, blieb offen. Das
Gesundheitsministerium wies aber auf die bestehende Möglichkeit hin,
sich eine Bescheinigung über eine Videosprechstunde ausstellen zu
lassen.
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