
Der Finanzjongleur René Benko ist rechtskräftig schuldig gesprochen. In Wien hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag den Schuldspruch des ersten Urteils gegen René Benko wegen Vermögensentzugs zulasten von Gläubigern in betrügerischer Absicht bestätigt. Damit gibt es nach der Insolvenz der von ihm gegründeten Immobiliengruppe Signa erstmals ein rechtskräftiges Urteil gegen Benko, der in Innsbruck in Untersuchungshaft sitzt. Den Teilfreispruch hob das Höchstgericht indes auf und wies diesen Punkt zur Neuverhandlung an das Erstgericht, das Landesgericht Innsbruck, zurück. Der Senat hob zudem den Strafausspruch auf, das heißt, das Erstgericht muss sich auch mit der Strafhöhe neu beschäftigen.
Strafhöhe wird neu verhandelt
Für Benko, der alle Vorwürfe bestreitet, gilt in diesem zweiten Anklagepunkt, bei dem es um eine Mietvorauszahlung geht, weiter die Unschuldsvermutung. Der Tiroler Unternehmer war im Oktober 2025 wegen einer Schenkung zum Nachteil seiner Gläubiger erstinstanzlich teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Der OGH sah es als erwiesen an, dass Benko seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthalten hat. Das Geld sei einfach weg und nicht mehr auf dem Konto vorhanden gewesen, argumentierten die Höchstrichterinnen und Höchstrichter. Die Verteidigung Benkos hatte hingegen keinen Schaden in der Rücküberweisung gesehen, schlussendlich habe Benko später wieder Geld von der Mutter bekommen, und zwar mehr als ohne Rücküberweisung, so die Argumentation.
Der OGH sprach in diesem Zusammenhang von einer Schutzbehauptung. OGH-Senatspräsidentin Christa Hetlinger betonte: „Schenkung bleibt Schenkung.“ Aus welchen Motiven heraus diese Schenkung erfolge, tue nichts zur Sache, fügte sie hinzu. Es sei nicht entscheidend, ob und in welcher Höhe andere Summen auf Benkos Konto eingingen.
Senat kippt Teilfreispruch
Den Teilfreispruch in Bezug auf eine Mietzinsvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg hob der OGH unterdessen auf. Es komme nicht darauf an, dass der Angeklagte ein gutes Geschäft mache, sondern ausschließlich auf die Gläubiger – und hier sei das Erstgericht auf dem falschen Dampfer gewesen, betonte Hetlinger. Eine Rückerstattung der Mietvorauszahlung bei Kündigung ändere nichts an dem Tatbestand des Vermögensabflusses, begründete der Senat des Obersten Gerichts.
In einem zweiten Verfahren am Landesgericht Innsbruck im Dezember 2025 war Benko – ebenfalls wegen Vermögensentzug zulasten der Gläubiger in betrügerischer Absicht – zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Über die Rechtsmittel zu diesem Urteil wird der OGH zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Zudem hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor Kurzem eine dritte Anklage gegen den Signa-Gründer erhoben. Benko wies bisher immer alle Vorwürfe zurück.
Dritter Prozess in Vorbereitung
Die Aufarbeitung in der Folge des Signa-Kollapses – dabei handelt es sich wegen der internationalen Verflechtung und der Bedeutung des Konglomerats auch um eine bedeutende Insolvenz in Europa – schreitet unterdessen fort. Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Immobilienkonzerns inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger.
Auch in Deutschland ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften weiter. In Italien gibt es inzwischen eine Anklage. Wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung hat die Staatsanwaltschaft Trient Anklage gegen den einstigen Zampano und weitere 36 Personen erhoben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Die Ermittlungen hatten Ende 2024 ein mutmaßliches Netzwerk aus Politik und Wirtschaft in der Region Trentino-Südtirol ans Licht gebracht.
Benko sitzt seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft und hat zunächst weiterhin dank mittelbarer Zuwendungen aus einem Stiftungsgeflecht einen luxuriösen Lebensstil gepflegt. Im Januar 2025 war dann Schluss damit: Benko wurde in Innsbruck wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr festgenommen.
