
Die Ankündigung kam in vielerlei Hinsicht überraschend. Vor wenigen Tagen teilte die nordrhein-westfälische Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) mit, das geplante Antidiskriminierungsgesetz werde kurz vor seiner Verabschiedung in wesentlichen Punkten geändert. Schäffer wählte für die Ankündigung nicht wie sonst, wenn das Vorhaben aus Sicht der Landesregierung wichtig ist, eine Pressekonferenz, sondern ein Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
Genauer gefasst wird demnach der besonders umstrittene Paragraph 8. Bisher sieht dieser vor, dass es genügt, wenn eine Person, die sich von einer öffentlichen Stelle diskriminiert, benachteiligt oder gemaßregelt fühlt, „Indizien“ dafür vorträgt. Die beschuldigte Behörde soll „die Beweislast dafür (tragen), dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung vorgelegen hat“.
Nun werde klargestellt, dass es nicht um Vermutungen oder Behauptungen geht, „sondern die Beschwerde muss begründet sein“, sagte Schäffer. Indizien sollen also doch nicht ausreichen. Es müssten Tatsachen vorgelegt werden, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machten. Die Formulierungen zur Beweislast sollen jedoch nicht verändert werden. Trotz der unzweideutigen Formulierung im Entwurfstext beharrte sie darauf, dass nie eine Beweislastumkehr geplant gewesen sei, sondern immer lediglich eine Beweiserleichterung.
Anders als bisher geplant, soll es zudem eine Ombudsstelle zur Schlichtung von Streitfällen geben. Ihre Aufgabe wird es sein, auf außergerichtliche Einigungen zwischen den Betroffenen und der Behörde hinzuwirken. Die Erfahrung aus Berlin, wo es schon seit sechs Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz gibt, zeige, dass eine solche Stelle viele Streitfälle schlichten und damit Schadenersatzklagen abwenden könne. Auch hätten Sachverständige in einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag eine solche Instanz gefordert.
Kritiker bezeichnen die Norm als „Misstrauensgesetz“
Die Anhörung Anfang Mai hatte allerdings auch deutlich gemacht, wie umstritten das Vorhaben ist. Gewerkschaften der Polizei und Lehrerverbände, deren Mitglieder dienstlich dazu verpflichtet sind, regelmäßig disziplinarisch tätig zu werden, warnten eindringlich vor einem „Misstrauensgesetz“, das den Bürokratieaufwand durch neue Rechenschafts- und Dokumentationspflichten erhöhe. Gregor Thüsing, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, stellte nach dem Motto „Wo es keines Gesetzes bedarf, darf es kein Gesetz geben“ die Notwendigkeit des Vorhabens rundheraus infrage.
Denn die Norm solle für Grundrechtsträger gelten, die nach Artikel 3 Grundgesetz bereits zur Gleichbehandlung verpflichtet seien; dort heißt es unmissverständlich: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Wie andere Rechtslehrer bezweifelte deshalb auch Thüsing, dass es die von der schwarz-grünen Landesregierung vorgebrachten „Schutzlücken“ überhaupt gibt.
Es gehe um das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern
Die Juristen spielen auf eine Formulierung an, die es im Sommer 2022 auf Drängen der Grünen (und zum Missvergnügen mancher in der CDU) in den schwarz-grünen Koalitionsvertrag geschafft hatte: „Wir werden bestehende Schutzlücken des ‚Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes‘ (AGG) durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz schließen und so die Rechte der Betroffenen stärken.“ Schwarz-Grün ficht die Fundamentalkritik nicht an. Das AGG sei vor 20 Jahren ein Meilenstein im Diskriminierungsschutz gewesen. Es beziehe sich aber lediglich auf das Arbeitsleben und Alltagsgeschäfte, nicht aber auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern, deshalb brauche es das neue Gesetz.
Dessen Geltungsbereich war schon bisher eingeschränkt, kommunale Behörden etwa waren ausgenommen. Im Rahmen der Last-minute-Überarbeitung nimmt Schwarz-Grün nun auch Gerichte, Staatsanwaltschaften, den Verfassungsgerichtshof anders als bisher geplant komplett aus. Und die Polizei soll immer dann außen vor bleiben, wenn sie für die Staatsanwaltschaft tätig wird.
Kurz vor Schluss hat Schwarz-Grün das Vorhaben teilentkernt
Die oppositionelle FDP sieht in „den hektischen Nachbesserungen“ das Eingeständnis des schwarz-grünen Bündnisses von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), dass der bisherige Entwurf von Anfang an „total verkorkst“ gewesen sei. „Statt daraus die einzig richtige Konsequenz zu ziehen und dieses überflüssige Misstrauensgesetz zurückzuziehen, wird nun mit einer zusätzlichen Ombudsstelle noch mehr Schnüffel-Bürokratie aufgebaut.“ Auch am Kernproblem ändere sich nichts: Die Beweislastfrage bleibe strittig, die Landesbeschäftigten stünden weiter unter Generalverdacht, und der ohnehin fette Staatsapparat werde weiter aufgebläht.
Tatsächlich widerspricht das Gesetz einem anderen zentralen Vorhaben von Schwarz-Grün. Ebenfalls erst vor wenigen Tagen bekräftigte die Landesregierung ihren Willen zum kompromisslosen Bürokratieabbau. Bis zum Jahresende müssen sämtliche Fachverwaltungen des Landes darlegen, welche Rechtsverordnungen künftig in Nordrhein-Westfalen noch gelten sollen. Dafür soll das Prinzip der Beweislastumkehr gelten. Künftig soll also nicht mehr begründet werden müssen, warum eine Berichts- oder Dokumentationspflicht abgeschafft werden sollte, sondern warum sie weiterhin erforderlich ist. Für das nun teilentkernte Antidiskriminierungsgesetz soll das nicht gelten. Es soll zum 1. Oktober in Kraft treten – um des lieben Koalitionsfriedens willen.
