
Die unter dem Fluglärm besonders leidenden Kommunen im Raum Frankfurt werden auch künftig eine spezielle finanzielle Förderung erhalten. Wie der hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) am Dienstag mitteilte, wird das Ende des Jahres auslaufende Gesetz für den Ausgleich regionaler Lasten rechtzeitig verlängert.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 an die aktuelle Fluglärmsituation angepasst und bis Ende 2031 verlängert werden. Damit erhalten besonders vom Fluglärm betroffene Kommunen auch künftig jährlich insgesamt 4,5 Millionen Euro, um die Belastungen für die Menschen abzumildern und die Lebensqualität zu stärken.
Auch die Sanierung der Grillhütte wird gefördert
„Wo wirtschaftlicher Nutzen entsteht, entstehen auch Belastungen für die Menschen vor Ort“, sagte Mansoori. Darum werde man die Unterstützung trotz der angespannten Haushaltslage in voller Höhe aufrechterhalten. Die Städte und Gemeinden erhielten weiterhin einen Rechtsanspruch auf die Mittel und könnten sie dort einsetzen, wo sie den Menschen unmittelbar zugutekämen. Das betrifft nicht nur den Lärmschutz, sondern auch Freizeitangebote oder andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität.
Aus einer Liste des Wirtschaftsministeriums geht beispielsweise hervor, dass die Umwandlung eines Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz ebenso finanziert wurde wie die Renovierung eines Heimatmuseums. Büttelborn bekam einen Zuschuss für „Windeltonnen“, und in Flörsheim zählte zu den kleineren Hilfen die Dachsanierung der Grillhütte.
Weniger Lärm ist besser als Geld
Künftig soll der Handlungsspielraum für die Kommunen noch größer werden, indem man die zulässigen Verwendungszwecke der Ausgleichsmittel in dem Gesetz erweitert. Beispielsweise sollen auch kommunale Projekte zur Fluglärmmessung sowie die interkommunale Zusammenarbeit beim Umgang mit Fluglärm gefördert werden. Darüber hinaus schaffe das Gesetz die Grundlage, weitere Vorhaben aus dem Fluglärmpaket des Landes umzusetzen, soweit sie in die Zuständigkeit des Landes fielen, erklärte Mansoori.
Die Kommunen behielten ihren Rechtsanspruch auf die Mittel. Eigenanteile seien weiterhin nicht erforderlich. Das Geld könne auch künftig für freiwillige kommunale Leistungen eingesetzt werden.
Auswirkungen hat die Aktualisierung des Verteilschlüssels und dessen stärkere Ausrichtung an der tatsächlichen Fluglärmbelastung. Sie führt dazu, dass die 4,5 Millionen Euro vom nächsten Jahr an unter 20 Städten und Gemeinden aufgeteilt werden. Erzhausen ist neu dazugekommen. Trebur und Groß-Gerau stehen nicht mehr auf der Liste. So hätten es die Kommunalpolitiker in der Sitzung der Fluglärmkommission akzeptiert, da sie inzwischen weniger belastet seien als in der Vergangenheit, berichtete Mansoori. „Das ist besser als Ausgleichszahlungen.“
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes muss das Land dem Hessischen Landtag dann berichten, ob sich die Fluglärmbelastung wesentlich verändert hat und der Verteilschlüssel angepasst werden muss.
