Die Polizei im niedersächsischen Stade wurde am Montag gegen 12.10 Uhr alarmiert: In unmittelbarer Nähe zu einer Polizeistation waren kurz zuvor Schüsse gefallen.
Die Einsatzkräfte waren schnell am Tatort, für fünf Menschen aber kam jede Hilfe zu spät: Vier Tote fanden Polizisten zunächst in einer Jugendhilfeeinrichtung, eine weitere Person wurde vor dem Haus behandelt – starb aber wenig später. Einige Stunden später meldete die Polizei, dass noch eine sechste Person im Krankenhaus verstarb.
Eine einstellige Zahl an Menschen sei außerdem zum Teil schwer verletzt worden. Nach Polizeiangaben handelt es sich bei den Toten um vier Frauen und einen Mann. Das Geschlecht der sechsten Person ist bislang noch nicht bekannt.
Die Polizisten konnten drei Verdächtige festnehmen, darunter soll auch der mutmaßliche Schütze sein. Bei den Verdächtigen handelt es sich laut Polizei um zwei Männer und eine Frau, alle sind älter als 21 Jahre. Ein Augenzeuge berichtete „Focus Online“, dass eine Frau und ein junger Mann versucht hätten, vom Tatort wegzufahren. Ein Polizist habe gebrüllt: „Anhalten, stehen bleiben.“ Das Auto sei weitergefahren. Mehrere Beamte sollen das Feuer eröffnet haben. Die Polizei bestätigte später eine „kurze Verfolgungsjagd“.
Ein Sprecher der Polizei spricht im Zusammenhang mit dem Motiv von einer „erweiterten Familientragödie“. Es gehe „nicht in Richtung Femizid oder auch politischer Hintergrund“, sagte ein Polizeisprecher in Lüneburg am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Das Motiv für die Gewalttat liege vielmehr „im Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung begründet“.
Die Tat ereignete sich in einer stationären Kinder- und Jugendhilfe an der Dankersstraße. „Bei uns finden werdende Mütter und junge Frauen mit Kind für eine begrenzte Zeit einen neuen Lebensort“, schreibt der private Träger auf seiner Homepage. Der Träger betreibt in Stade neben einer vollbetreuten Wohngruppe auch noch eine teilbetreute Wohngruppe. Die beiden Einrichtungen in den verklinkerten Häusern verfügen zusammen über elf Plätze.
Der Träger gibt an, auf der Grundlage von Paragraf 42 des achten Sozialgesetzbuchs tätig zu werden. Der Paragraf regelt die vorübergehende Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt. Eine solche Krisenintervention kommt bei akuten Notsituationen zur Anwendung. Auf der Homepage der Einrichtung ist ein Video abrufbar, das die möglichen emotionalen Nöte der Kinder und Jugendlichen anschaulich macht: „Sie sind gemein, das will ich nicht“, heißt es dort, „Wie schlaf ich ein, ich schaffe es nicht“, oder: „Ich fühl mich allein, man sieht mich nicht.“
Die Einrichtung liegt in einer ruhigen Wohngegend, zwischen Einfamilienhäusern aus Backstein und Spielstraßen. Nach und nach trafen dort am Montag immer mehr Angehörige an, wie eine Reporterin der Deutschen Presse-Agentur berichtete. Ein Kriseninterventionsteam versuchte, die Angehörigen, Zeugen und Einsatzkräfte zu begleiten.
