
Bill Anderson hatte einen außergewöhnlich guten Donnerstag. Doch ist der Vorstandsvorsitzende von Bayer sich bewusst, zu welchem Preis sein Sieg vor Gericht errungen wurde. Das Unternehmen habe einen massiven Tribut zollen müssen, um zu diesem Punkt zu gelangen, schrieb Anderson in einem kurzen Post auf der Karriereplattform Linkedin. „Dieser Rechtsstreit hat Tausende von Arbeitsplätzen und Milliarden von Dollar gekostet, die für neue Medikamente oder Saatgut hätten verwendet werden können. Das darf nie wieder passieren.“
Kurz zuvor hatte der Oberste Gerichtshof der USA ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das ganz im Sinne des Pharma- und Agrarchemiekonzerns Bayer war. Damit sinkt das Rechtsrisiko für den Dax-Konzern enorm. Es ist auch ein persönlicher Erfolg für Anderson, der Bayer seit etwas mehr als drei Jahren führt. Doch schmeckt der Erfolg nur bittersüß. Zu lange hat die Unsicherheit den Konzern aus Leverkusen gelähmt.
Wie erleichtert auch die Aktionäre waren, zeigte sich unmittelbar im Aktienkurs. Um mehr als 17 Prozent sprang das Papier nach der Urteilsverkündung am Donnerstagnachmittag nach oben. Damit hat der Aktienkurs von Bayer binnen eines Jahres 80 Prozent an Wert gewonnen. Doch im Vergleich zur Zeit vor der milliardenschweren Übernahme des amerikanischen Saatgutkonzerns Monsanto im Jahr 2016 ist Bayer an der Börse nur noch die Hälfte wert.
Damoklesschwert Glyphosat
Jahrelang schwebte das Rechtsrisiko aus den Glyphosat-Prozessen wie ein Damoklesschwert über dem Konzern. Dessen Position hat sich aufgrund des Erfolgs vor dem Obersten Gerichtshof enorm verbessert. Mit sieben zu zwei Stimmen hat der Supreme Court entschieden, dass das Bundesrecht es ausschließt, auf Ebene der Bundesstaaten Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise auf dem glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Roundup zuzulassen.
Bayer hatte stets argumentiert, dass es keine Warnhinweise auf sein Produkt drucken dürfe, wenn die US-Umweltbehörde EPA die Sicherheit doch eindeutig festgestellt habe. Die EPA ist eine von zahlreichen Behörden rund um die Welt, die Glyphosat zugelassen hat. Verklagt wurde Bayer dennoch zehntausendfach aufgrund der angeblich krebserregenden Wirkung seines Unkrautvernichters. Die Klagen basieren auf einer Untersuchung einer Forschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO. Die hatte den Wirkstoff Glyphosat vor einem Jahrzehnt als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft.
Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen kamen damals zu dem Schluss, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter Roundup verpflichtet gewesen sei, und sprachen dem Kläger 1,25 Millionen Dollar zu. Weil es aber auch widersprechende Urteile gab, wählte Bayer den Fall aus, um im Anschluss vom Supreme Court ein Grundsatzurteil fällen zu lassen.
Das Urteil sei gut für Landwirte und sorge für regulatorische Klarheit, um Produkte für die Agrarbranche herzustellen, sagte Anderson in einer Stellungnahme des Unternehmens. Die Rechtsstreitigkeiten hätten nicht nur viel Geld gekostet, sondern auch das Vertrauen beschädigt. Die Klageindustrie in seinem Heimatland hatte der Bayer-Chef schon früher als ein „mehr als 600 Milliarden Dollar schweres Geschäft“ bezeichnet, das durch die Kosten für die Allgemeinheit jeden US-Haushalt im Jahr mit mehr als 4000 Dollar belaste. Gestützt werde es von Risikokapitalgebern, die von steuerfreien Renditen profitierten.
Andersons Genugtuung ist herauszulesen: „Dieses Urteil bringt längst überfällige Gerechtigkeit und Klarheit, die viel früher nötig gewesen wäre. Jetzt ist es höchste Zeit, dieses Kapitel hinter uns zu lassen.“ Die allermeisten vorliegenden Klagen basierten auf der Theorie der fehlenden Warnhinweise.
Der milliardenschwere Vergleich ist der nächste Schritt
Der Bayer-Vorstandsvorsitzende hatte vor Investoren wiederholt versprochen, das Rechtsrisiko um Glyphosat bis Ende des Jahres „signifikant“ einzudämmen. Dafür fehlt jetzt noch ein wichtiger Schritt. Im Februar hatte Bayer mit Klägeranwälten einen Sammelvergleich geschlossen, um die noch anhängigen 67.000 Klagen sowie mögliche künftige Verfahren beizulegen. 7,25 Milliarden Euro stellte Bayer dafür zurück, nachdem der Konzern in einem früheren Vergleich schon mehr als zehn Milliarden Dollar bezahlt hatte. Bis Anfang Juni hatten die Kläger Zeit, sich dem Vergleich anzuschließen.
Um eine abermalige Klagewelle zu verhindern, hat der Vergleichsvorschlag feste Regeln. Der gesamte Prozess soll über 21 Jahre gestreckt werden. In dieser Zeit müssen alle potentiellen Kläger das Vergleichsverfahren durchlaufen, bevor sie vor Gericht ziehen können. Die Prüfung der Ansprüche kann dauern, was eine Hürde für Kläger darstellt. Aus Sicht mancher Anwälte ist eine weitere Regel unattraktiv: Bayer will mit dem Vergleich den in den USA möglichen Strafschadenersatz („punitive damages“) für die Zukunft ausschließen. Diese Sonderregelung des amerikanischen Rechtssystems hat Bayer in der Vergangenheit empfindlich getroffen: In vielen Urteilen wurde der Konzern nicht nur zu Schadenersatz verurteilt, sondern auch zu Zuschlägen, die „arglistiges Verhalten“ voraussetzen – mitunter kostete das Bayer Milliarden.
Für Anwälte hängt das Erfolgshonorar an der erstrittenen Summe, weshalb „punitive damages“ nicht nur für Kläger attraktiv sind. Bayer versucht nun, mit den Vergleichsmodalitäten den Gang vors Gericht weniger lukrativ zu machen, zugleich soll damit die außergerichtliche Einigung attraktiver werden. Das Urteil vor dem Supreme Court hat die Position Bayers noch mal verbessert. Am 7. Juli entscheidet ein Gericht darüber, ob der Vergleich genehmigt wird.
Ein „Befreiungsschlag“, aber es bleibt genug zu tun
Als „endgültigen Befreiungsschlag“ bezeichnet das der Fondsmanager Markus Manns von Union Investment. Die Fondsgesellschaft gehört zu den größeren Bayer-Aktionären. „Damit wäre für Bayer das Kapitel der Glyphosat-Klagen endgültig erledigt, und das Management könnte sich wieder voll auf operative und strategische Themen konzentrieren“, sagte Manns.
Es schadet sicherlich nicht, wenn mehr Fokus auf dem eigentlichen Geschäft liegt. Denn das sah im Bayer-Konzern auch schon besser aus. Im Jahr 2025 hat Bayer 3,62 Milliarden Euro Verlust verzeichnet, nach einem Minus von 2,55 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum. Das lag – wie so oft in den vergangenen Jahren – an den Belastungen durch die Gerichtsprozesse und Vergleiche rund um Glyphosat in den Vereinigten Staaten. Auch in diesem Jahr erwartet Bayer, noch fünf Milliarden Euro für Rechtsfälle ausgeben zu müssen, weshalb es einen Mittelabfluss (Free Cash Flow) von 1,5 bis 2,5 Milliarden Euro geben dürfte.
Im Jahr 2025 hatte Bayer es nach langer Zeit geschafft, seine Verschuldung auf unter 30 Milliarden Euro zu drücken, für das laufende Jahr erwartet der Konzern aber eine Nettofinanzverschuldung zwischen 32 und 33 Milliarden Euro. Die deutlich zu senken, hatte sich Anderson auch als Ziel gesetzt.
Bayer ist heute ein anderes Unternehmen als zum Zeitpunkt des Monsanto-Kaufs. Nicht nur die Belastung durch den Rechtsstreit hat daran Anteil, auch die Strategie des Chefs: Im Zuge des Konzernumbaus unter dem Namen „Dynamic Shared Ownership“, den Anderson vor bald drei Jahren begonnen hat, wurden rund um die Welt mehr als 14.000 Stellen gestrichen. Bis Ende des Jahres verspricht sich Bayer davon Einsparungen von zwei Milliarden Euro. Heute hat Bayer nur noch halb so viele Hierarchieebenen wie vor dem Umbau und zwei Drittel weniger Managementpositionen. 87.000 Menschen beschäftigt das Leverkusener Unternehmen noch.
