
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt höhere Altersgrenzen für den Ruhestand ab. Dafür sollen nach seiner Vorstellung die gesetzlichen Renten in der Ruhestandsphase der geburtenstarken Jahrgänge stärker steigen als die Löhne der Beschäftigten, die in dieser Phase Beitragszahler sind. Sein Ziel ist ein auf 53 Prozent erhöhtes Standardniveau aus der gesetzlichen Rente und ein Netto-Gesamtversorgungsniveau in Höhe von 70 bis 90 Prozent des früheren Erwerbseinkommens. Um dies zu finanzieren, tritt er für höhere Steuern auf Kapitalerträge und Vermögen sowie „leicht erhöhte Beiträge“ ein.
Dies sind Forderungen einer vom DGB eingesetzten Rentenkommission, deren Beratungsergebnisse am Freitag veröffentlicht wurden. Ihr elfseitiges Papier folgt auf die Empfehlungen der Rentenkommission der Bundesregierung. Diese hatte der DGB am Dienstag in großen Teilen kritisch aufgenommen. Sie dienen der Regierung als Grundlage einer umfassenden Reform, die nach dem Willen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) in Kürze formell beraten werden soll.
Das Konzept der Regierung sieht insbesondere vor, eine neue, an die gesetzliche Rentenversicherung angedockte Kapitalrente nach schwedischem Vorbild aufzubauen. Im Gegenzug sollen Wege in die Frührente eingeschränkt werden, um den Ausgabenanstieg der gesetzlichen Rente zu dämpfen. Steigt die Lebenserwartung insgesamt, soll künftig auch die Regelaltersgrenze weiter steigen.
„Das Rentenalter darf nicht angehoben werden“
All das lehnt die DGB-Kommission ab. „Das Rentenalter darf nicht angehoben werden“, schreibt sie. Ebenso müsse die abschlagsfreie Frührente für Versicherte mit 45 Beitragsjahren („Rente ab 63“) bestehen bleiben. Und sie lehnt den Vorschlag der Regierungskommission ab, die steuer- und beitragsrechtlich begünstigte Altersteilzeit als Weg in die Frührente einzuschränken. „Altersübergänge wie die Blockaltersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr müssen dringend bestehen bleiben“, schreibt sie in dem Papier.
Der Kommission gehören neben DGB-Chefin Yasmin Fahimi und Christiane Benner von der IG Metall Vertreter weiterer Gewerkschaften und der Sozialverbände an; zudem zwei Expertinnen für Sozialrecht und Sozialpolitik sowie die Grünen-Abgeordnete Ricarda Lang, Ex-SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert und der frühere CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß.
Anstelle der Kapitalrente nach schwedischem Vorbild, für die ein Zuschlag von zwei Prozentpunkten zum üblichen Rentenbeitrag erhoben werden soll, fordert die DGB-Kommission eine obligatorische Betriebsrente, die allein die Arbeitgeber finanzieren. Sie sollen dafür zwei Prozent vom Jahresbrutto einzahlen, mindestens aber rund 1000 Euro im Jahr. Näheres sollen dann Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände per Tarifvertrag vorgeben. Betrieben ohne Tarifvertrag würden diese Regeln dann vom Staat vorgeschrieben, erwartet der DGB.
Ähnliches wie die Regierungskommission will der Gewerkschaftsverband zugunsten armutsgefährdeter Rentner in der steuerfinanzierten Grundsicherung ändern: Wer bedürftig ist, soll dort künftig von einem Freibetrag für die Rente profitieren. Bisher wird sie meist vollständig mit dem Sozialtransfer verrechnet; rückblickend haben die Beitragszahlungen nichts gebracht.
Allerdings reicht dies dem DGB nicht aus. Er fordert zudem eine Ausweitung des Grundrentenzuschlags, den die Beitragskasse an Versicherte mit mehr als 33 Beitragsjahren und unterdurchschnittlichen Renten zahlt. Bisher erhalten diese den Zuschlag nur, wenn sie keine höheren Zusatzeinkünfte etwa aus Mieten und Zinsen haben. Diese Einschränkung will der DGB streichen. Außerdem fordert er, volle Rentenansprüche auch für Zeiten der Pflege von Angehörigen zu gewähren.
Nähere Kostenberechnungen oder ein konkretes Finanzierungskonzept liefert das aktuelle Papier nicht. Ein umfassender Abschlussbericht werde „im Laufe des Sommers“ folgen, teilte der DGB mit.
