Familien sollen
in Zukunft nur noch das volle Elterngeld erhalten, wenn sich Väter genauso lange wie Mütter zu Hause um ihre Kinder kümmern. Bundesfamilienministerin
Karin Prien (CDU) will die Zahl der sogenannten »Vätermonate« erhöhen, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND)
unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet.
Derzeit können
Paare für 14 Monate Elterngeld beziehen, wovon ein Elternteil mindestens zwei
Monate nehmen muss – das nutzt in der Regel der Mann als Hauptverdiener. In
Zukunft soll es laut den Plänen der Ministerin die maximale Bezugsdauer nur noch
bei einer hälftigen Aufteilung geben, schreibt das RND. Beide Partner müssten sich
dann also gleichermaßen für sieben Monate um ihre Kinder kümmern.
Die Ministerin
hofft laut dem Bericht zufolge, mit der Änderung die von Bundesfinanzminister Lars
Klingbeil (SPD) geforderten Einsparungen beim Elterngeld zu erzielen. Sie geht
demnach davon aus, dass viele Väter nicht für sieben Monate aus dem Job
aussteigen wollen, womit die Elterngeldansprüche sinken dürften.
Bundesregierung muss sparen
An den sonstigen
Bedingungen für das Elterngeld will Prien den Angaben zufolge nichts ändern.
Danach bleibt die Höhe bei 65 Prozent des Nettoeinkommens, wobei minimal 300
und maximal 1.800 Euro bezahlt werden. Das Elterngeld wird aber nur gewährt,
wenn bei Paaren und Alleinerziehenden das zu versteuernde Einkommen unter
175.000 Euro liegt.
Finanzminister
Klingbeil hatte bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2027 alle Ressorts
aufgerufen,
jeweils ein Prozent ihres Budgets einzusparen. Laut RND müsste Prien
insgesamt 500 Millionen Euro weniger ausgeben, um den Bundeshaushalt zu konsolidieren.
Die schwarz-rote Koalition hat deshalb auch eine Reform des Elterngelds
vereinbart, um Kosten zu senken.
In den
Koalitionskreisen wurde betont, dass die Gespräche über die Sparbeiträge der
Ministerien noch liefen. Es könne auch sein, dass einzelne Maßnahmen bei der
Sitzung des Koalitionsausschusses am 1. Juli diskutiert und verändert würden.
Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass es sich nicht um eine reine
Sparmaßnahme handele, sondern ähnlich wie bei der Einschränkung der
beitragsfreien Mitversicherung auch um einen Beitrag zur Gleichstellung.
