Anderthalb Stunden über Sicherheit – und kein Wort zum Recht! Halb im Scherz, halb ernsthaft empörte sich Christian Walter in der Münchener Carl Friedrich von Siemens Stiftung über die Rede, die Sönke Neitzel zwei Wochen zuvor am selben Ort gehalten hatte. Während die Hoffnung auf Sicherheit für einen Militärhistoriker wie Neitzel auf starken Armeen fußt, steht für einen Völkerrechtler wie Walter selbstredend das Rechtssystem an erster Stelle. Von dem durch ihn eingeleiteten Vortrag seiner Fachkollegin Anne Peters durfte man also eine Art Anti-Neitzel erwarten.
Dass sie dabei aus der Defensive heraus argumentierte, verhehlte Peters keineswegs. Gleich zu Beginn warf sie Bilder von Militäroperationen der vergangenen Jahre an die Wand, die von Völkerrechtlern nahezu einhellig verurteilt worden und dennoch nicht zu verhindern gewesen sind: in der Ukraine, in Israel und Palästina, in Venezuela und Iran. „Macht es vor diesem Hintergrund heute noch Sinn, auf das Völkerrecht zu hoffen?“ Oder solle man einfach die Realität seiner Abwesenheit anerkennen und, im Sinne Neitzels, ganz auf Aufrüstung und Abschreckung setzen?
Das Völkerrecht beruht besonders stark auf Hoffnung
Um ihren Glauben an die Zukunft des internationalen Rechtssystems zu begründen, ging die Direktorin des Heidelberger Max-Planck-Instituts für Völkerrecht zunächst auf die Grundlagen zurück. Ohne das „Prinzip Hoffnung“ könne Recht grundsätzlich kaum funktionieren. Denn wenn ein Akteur sich an Verträge und Gesetze hält – selbst wenn diese den eigenen Interessen unmittelbar entgegenstehen –, müsse er darauf vertrauen, dass andere Akteure dasselbe tun. Nur dann werde ihm aus seinem rechtmäßigen Verhalten kein Nachteil erwachsen. Insofern erwies sich das eher philosophisch anmutende Thema „Hoffnung“, das die Siemens Stiftung der Veranstaltungsreihe dieses Trimesters gegeben hat, für einen rechtswissenschaftlichen Vortrag als erstaunlich gut geeignet.

In den internationalen Beziehungen, so konnte man Peters verstehen, ist das Vertrauen zwischen den Akteuren traditionell besonders schwach ausgeprägt. Anders als die einzelnen Bürger sind die Staaten, wie schon Kant erkannte, schließlich keinem „gemeinschaftlichen äußeren Zwang“ unterworfen. Es gibt keine höhere Macht, die mit ihrem Gewaltmonopol über die Einhaltung des Rechts wacht. Wenn Hoffnung also die Erwartung von etwas Gutem bezeichnet, dessen Eintreten als unsicher gilt, so ist sie für das Völkerrecht besonders konstitutiv. Umso schneller kann das internationale Rechtssystem erodieren, wenn diese Hoffnung mehrmals enttäuscht worden ist.
Handeln Trump und Putin wirklich rational?
Nun ist das seit der Gründung der Vereinten Nationen und dem von ihnen vertretenen Gewaltverbot immer wieder passiert. Peters warnte entsprechend vor der Verklärung einer früheren Zeit, in der auf das Völkerrecht vermeintlich noch Verlass gewesen sei. Dass wir uns gegenwärtig in einer „qualitativ anderen, neuen Phase“ befinden, diesen Eindruck teilte sie dennoch. Denn es werde nicht nur immer häufiger gegen Regeln und Verträge verstoßen, sondern diese Verstöße würden auch immer weniger verheimlicht.
„Heuchelei ist der Tribut, den das Laster der Tugend zollt“, zitierte sie François de La Rochefoucauld. Selbst wer sich bloß scheinheilig auf das Völkerrecht berufe, erkenne dieses formal an und erlaube anderen dadurch, ihn auf der rechtlichen Ebene anzugreifen und zu widerlegen. Trumps Aussage, dass es ihm in Venezuela vor allem um Öl gehe, sei juristischen Argumenten dagegen schlechterdings nicht zugänglich.
Ist es in solcher Lage nicht zunehmend unvernünftig, auf die Zukunft des Völkerrechts zu setzen und das eigene Handeln danach auszurichten? Peters verwies darauf, dass das internationale Rechtssystem auf vielen Ebenen weiter funktioniere, sich die Staaten im gegenseitigen Umgang immer noch seiner Sprache bedienten.
Vor allem aber formulierte sie die Erwartung, dass auch die notorischen Rechtsbrecher erkennen würden, dass Rechtssicherheit letztlich in ihrem Interesse liege. Der Ukraine- und der Irankrieg hätten gezeigt, dass selbst Großmächte ihre Ziele nicht einfach mit Gewalt erreichen könnten. Der wirtschaftliche Schaden der Konflikte sei schon jetzt enorm, das Völkerrecht verspreche demgegenüber Stabilität und Planungssicherheit. So sehr man sich an dieser Stelle wünschte, dass auch die Trumps und Putins dieser Welt den Worten Petersʼ lauschten, konnte man sich doch fragen, ob deren Handeln tatsächlich von solch rationalen Überlegungen bestimmt ist.
Um das Völkerrecht auf eine breitere Basis zu stellen, plädierte Peters abschließend dafür, die Interessen des globalen Südens darin stärker zu berücksichtigen. Dabei schien es ihr weniger um den rechtlichen Kern zu gehen, etwa eine Neufassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, als vielmehr um die Ausgestaltung von Prozessen und Institutionen, zum Beispiel in Bezug auf Stimm- und Vetorechte. In der auf den Vortrag folgenden Diskussion wurde deutlich, dass dieser Ansatz dem ein oder anderen eher kontraintuitiv erschien: Wenn sich die Großmächte schon jetzt nicht an das Völkerrecht halten, würden die Anreize dafür nicht noch geringer, wenn dieses zugunsten der kleinen Staaten umgestaltet würde?
Peters setzte darauf, dass eine Allianz der kleinen und mittleren Mächte auch realpolitisch eher in der Lage wäre, dem „Bullying der Großen“ die Stirn zu bieten. Die Frage ist freilich, ob eine solche Allianz allein völkerrechtlich grundiert sein könnte. Mit einer Mischung aus Peters und Neitzel, einer Mischung aus Hoffen auf das Recht und Vertrauen auf militärische Stärke, würde die Bundesregierung vermutlich am besten fahren.
