
Am Ende war Bodo Ramelow sichtbar ergriffen. „Alle Argumente, die hier gefallen sind, sind Argumente für das Leben“, sagte der Bundestagsvizepräsident und Linken-Politiker am Donnerstagabend am Ende der Debatte über die Regelung der Organspende. Dann zückte er seinen Organspendeausweis und reckte ihn in die Höhe – nicht um für ein „Ja“ zu werben, sondern um darauf hinzuweisen, dass man dort auch ein „Nein“ vermerken könne. Die Beschäftigung mit dem Thema sei wichtig, so seine Botschaft.
Der Großteil der Abgeordneten teilt diese Position. Die meisten Redner warben dafür, Wege zu finden, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Deutschland steht im internationalen Vergleich schlecht da. Auf eine Million Einwohner kommen hierzulande pro Jahr rund elf Organspenden, in vielen anderen europäischen Ländern ist der Wert zwei-, drei- oder viermal so hoch.
Dennoch ist der Weg zur Einführung der Widerspruchslösung, für den eine interfraktionelle Abgeordnetengruppe wirbt, weit. Bei dieser Regelung, die in zahlreichen Vorbildländern gilt, geht man nach einem Hirntod davon aus, dass die Entnahme von Organen zugunsten von Patienten auf Wartelisten im Sinne des Verstorbenen ist, und zwar schon seit den 70er- oder 80er-Jahren. In diesen Jahrzehnten hatte Deutschland keinerlei bundesweite Gesetzgebung zur Organtransplantation. Sollte der Verstorbene seinen Willen anders hinterlegt haben, bei Angehörigen, im Organspenderegister oder eben auf dem Organspendeausweis, wäre die Spende im Fall einer Widerspruchslösung ausgeschlossen.
„Es gibt Menschen, die kein Morgen mehr haben“
Mit Verve warben zahlreiche Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen für eine solche Reform. Einen Mangel, wie er hier bestehe, „würden wir in keinem anderen Feld der Medizin akzeptieren“, sagte etwa Sabine Dittmar, Sozialdemokratin und eine der Initiatoren. Es sei Zeit für den nächsten Schritt. Ihre Mitstreiterin Gitta Connemann (CDU) kannte einen Wartelistenpatienten persönlich, dem letztlich nicht geholfen werden konnte. „Wir verschieben diese Entscheidung immer wieder auf morgen, aber es gibt Menschen, die kein Morgen mehr haben“, sagte sie.
Der Neurologe und Grünen-Politiker Armin Grau berichtete von Gesprächen mit überforderten Angehörigen, auf die das Dilemma zurzeit abgewälzt werde – und die sich im Zweifel gegen eine Spende aussprächen. Ein Vorwurf sei ihnen dabei nicht zu machen: „Wir haben in Deutschland weniger eine Entscheidungslösung als eine Angehörigenlösung“, sagt Grau. Das gelte es zu ändern, auch um den Angehörigen die Last zu nehmen.
Doch andere Abgeordnete äußerten Zweifel – an der Verfassungsmäßigkeit der Widerspruchslösung, an der Wirkung einer solchen Regelung und an ihrer sozialen Gerechtigkeit. Trotz einer geplanten Ausnahmeregelung befürchteten viele Abgeordnete, dass kognitiv eingeschränkte Personen, die nicht in der Lage seien, die Organspende aktiv abzulehnen, letztlich unfreiwillig zu Spendern werden könnten.
Lauterbach zeigt sich resigniert
„Ich bin einigermaßen entsetzt von dieser grundsätzlichen Debatte. Sie lenkt ab von den Lösungen“, sagte der Christdemokrat Michael Brand, der fürchtet, dass die Widerspruchslösung der Akzeptanz für Organspenden, die in Deutschland grundsätzlich hoch ist, schaden würde. Er ist Initiator eines konkurrierenden Antrags, der die Zustimmungslösung erhalten und stattdessen noch stärker für das Thema werben will. Dies zu tun, wurde bereits im Jahr 2020 beschlossen, als die Widerspruchslösung von einer Gruppe um Karl Lauterbach (SPD) und Jens Spahn (CDU) vergeblich zur Abstimmung gestellt wurde.
Am Donnerstag zeigte sich Lauterbach resigniert. „Wir drehen uns im Kreis mit dieser Debatte.“ Besonders erbost war er darüber, dass manch einer infrage stelle, ob in den Kliniken bereits genug für das Thema getan werde. „Was glauben Sie, was in den Krankenhäusern geschieht?“, fragte der frühere Gesundheitsminister. In vielen Häusern wurden Transplantationsbeauftragte installiert, die auf den Stationen dafür sorgen sollen, dass mögliche Fälle für Organspenden zuverlässig als solche erkannt werden und mit den Angehörigen über das Thema gesprochen wird. Auch das brachte die Zahlen bislang nicht nach oben.
Die Befürworter hoffen, dass die Stagnation und die dramatische Situation auf den Wartelisten – mehr als 8000 Menschen stehen aktuell darauf – bei vielen zu einem Umdenken führt. Eine, die es sich inzwischen anders überlegt hat, ist die Sozialdemokratin Kerstin Griese. 2020 stimmte sie gegen die Widerspruchslösung, nun spricht sie sich dafür aus. Sie sei zu dem Schluss gekommen, dass es zumutbar ist, einmal im Leben über Ja oder Nein zu entscheiden. Sie verwies im Bundestag auf ihren christlichen Glauben und rief ihre Kollegen dazu auf, ihr Gewissen zu befragen.
Als reine Gewissensentscheidung begreifen das Thema alle Fraktionen bis auf die AfD. Diese hat die Ablehnung der Widerspruchslösung inklusive Zweifeln an der Hirntoddiagnose in ihr Wahlprogramm geschrieben. Im Vorfeld hieß es, man werde geschlossen gegen die Reform stimmen.
Dann aber trat der AfD-Abgeordnete Alexis Giersch ans Pult und sprach sich für die Widerspruchslösung aus. Es gehe nicht mehr primär darum, die Bürger von der Bereitschaft zur Organspende zu überzeugen, sondern sie zu einer Entscheidung zu bringen. „Der Antrieb, die Zustimmung zu erklären, ist nicht so stark wie der Antrieb, den Widerspruch zu erklären“, so sein Argument. Er fühle sich verbunden mit allen Menschen auf den Wartelisten. Obwohl er von der Parteilinie abwich, bekam er Applaus aus seiner Fraktion. Die Abstimmung, bei der es am Ende auf Abweichler aus der AfD-Fraktion ankommen könnte, soll nach dem Willen der Antragsteller noch in diesem Jahr stattfinden, damit die neue Regelung von 2030 an greifen kann.
