
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Organspende-Debatte
Eine Abgeordnetengruppe mit Vertretern von Union, SPD, Grünen und Linken fordert die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Das bedeutet: Im Normalfall ist davon auszugehen, dass ein erwachsener Mensch, der einen Hirntod erleidet, bereit ist, seine Organe an Patienten zu spenden. Nur, wenn er hinterlegt hat, keine Organe spenden zu wollen oder die Angehörigen wissen, dass er dies nicht möchte, ist eine Spende ausgeschlossen. Bislang ist es andersherum: Nur, wer sich explizit für die Organspende entscheidet, etwa mit einem entsprechenden Ausweis oder einem Eintrag ins Organspenderegister, kommt infrage. Dem Antrag der Abgeordnetengruppe zufolge sollen Ausnahmen weiterhin für Menschen gelten, die nicht geschäftsfähig sind.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen vor der Debatte:
Warum wollen die Abgeordneten eine Reform?
Der wichtigste Grund ist, dass die Spendezahlen in Deutschland stagnieren. Von einer Widerspruchslösung erhoffen sich die Abgeordneten eine signifikante Steigerung. Im vergangenen Jahr haben in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod mindestens ein Organ gespendet, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zuletzt mitteilte. Pro Million Einwohner spendeten damit im Durchschnitt 11,8 Menschen nach ihrem Tod mindestens ein Organ. In Spanien, das bei diesem Thema als Vorbild gilt, liegt dieser Wert konstant bei rund 50. Auch in Nachbarländern, mit denen Deutschland bei der Organspende zusammenarbeitet, werden mehr Organe gespendet – wovon Deutschland profitiert, es werden mehr Organe aus dem Ausland nach Deutschland gespendet als andersherum. In den vergangenen Jahren wurde mit verschiedenen Kampagnen, der Einführung von Transplantationsbeauftragten an zahlreichen Kliniken und dem neuen Organspenderegister versucht, die Zahlen zu steigern – vergeblich. Zudem argumentieren die Befürworter damit, dass die Angehörigen, die oft überfordert sind, wenn sie nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt werden, durch die Widerspruchslösung entlastet würden.
