Vermummt
und bewaffnet rückte die Polizei am frühen Morgen des 27. September 2023 in
Hesselbronn an. Mehr als 100 Polizistinnen und Polizisten kamen in das
100-Seelen-Dorf im Nordosten Baden-Württembergs, um das Verbot der
rechtsextremen Artgemeinschaft zu vollstrecken. Insgesamt wurden 26 Wohnungen von 39 Mitgliedern in 12
Bundesländern durchsucht.
“Wir verbieten eine sektenartige, zutiefst
rassistische und antisemitische Vereinigung”, sagte die damalige Bundesinnenministerin
Nancy Faeser (SPD) dazu. Das Verbot sei ein “harter Schlag gegen den Rechtsextremismus”. Die Polizei beschlagnahmte bei ihren
Durchsuchungen Gold, Schusswaffen und eine Vielzahl rechtsextremer Bücher, CDs
und Devotionalien. Allein in der Hesselbronner Wohnung von Alexander Donninger,
dem damaligen stellvertretenden Leiter des Vereins, stellte sie über 300 Edelmetallmünzen
sicher.
Kurz nach ihrem Verbot durch das
Bundesinnenministerium reichte die Artgemeinschaft Klage dagegen ein. Über die
Klage muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandeln – und
beurteilen, ob der Verein rechtmäßig aufgelöst wurde.
“Art” statt “Rasse”
Vielen ist die
Artgemeinschaft im Vergleich zu anderen rechtsextremen Vereinigungen kein
Begriff. Sie wurde 1951 in Göttingen
(Niedersachsen) gegründet. Die Gründung des zugehörigen Vereins folgte 1957 in
Berlin. Sein Name lautete: “Die Artgemeinschaft – Germanische
Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung”.
Der rechtsextreme Traditionsverein
behauptete stets, eine “Religionsgemeinschaft” und die “größte
heidnische Gemeinschaft Deutschlands” zu sein. Nach Einschätzung des
Bundesinnenministeriums ist dies jedoch lediglich ein Deckmantel, um –
geschützt durch die Religionsfreiheit – eine antisemitische und rassistische
Ideologie zu verbreiten.
In seinem
“Artbekenntnis” schrieb der Verein: “Wir bekennen uns zur Erhaltung und
Förderung unserer Menschenart als höchstem Lebensziel.” Der Begriff “Art” ist
hierbei gleichbedeutend mit dem rechtsextremen Begriff der “Rasse”. Offen
schrieb der Verein, die “Menschen unserer Art” seien “Menschen nordischer Rasse”
und “fälischer Rasse”. Das “Sittengesetz” der Artgemeinschaft forderte “gleichgeartete Gattenwahl” und
“gleichgeartete Kinder”.
Die Gemeinschaft eint Hass. So wird “Wehrhaftigkeit bis zur Todesverachtung gegen jeden
Feind von Familie, Sippe, Land, Volk, germanischer Art und germanischem
Glauben” gefordert. Offenbar schien Gewalt zum Schutz der eigenen “Rasse” ein
legitimes Mittel zu sein.
Der Kampf ums Überleben
“Die Artgemeinschaft sah im Leben einen beständigen
Kampf um den Bestand der ‘Rasse'”, erklärt der Wissenschaftler Christoph Schulze. Er arbeitet an der Emil Julius
Gumbel Forschungsstelle Antisemitismus und Rechtsextremismus, welche im Moses-Mendelssohn-Zentrum für europäisch-jüdische Studien in Potsdam (Brandenburg)
angesiedelt ist. Er betont: “Bereits die Jüngsten wurden zum Kampf und zur
Gewalt erzogen.”
Schulze hat eine Biografie über eine der Schlüsselfiguren veröffentlicht: Jürgen Rieger, ein Hamburger Rechtsanwalt und
langjähriger NPD-Funktionär, hat die Artgemeinschaft entscheidend geprägt. Von
1989 bis 2009 führte er den Verein an. “Rieger war ein fanatischer Rassist und Nationalsozialist”,
erklärt Schulze. Über Jahre hinweg organisierte er die Gedenkmärsche für den
Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß.
Auf Büchern, die Rieger wiederum über die Artgemeinschaft schrieb,
prangte das Kennzeichen des Vereins: eine Irminsul mit “Nordstern” und “Großem
Wagen”. Bei den
Germanen war die Irminsul ein Heiligtum, bei den Nationalsozialisten das Symbol
der Forschungs- und Lehrgemeinschaft “Das Ahnenerbe”. Beim Marken- und
Patentamt ließ die Artgemeinschaft das Kennzeichen schützen. Doch mit dem
Verbot fiel das öffentliche Zeigen des Zeichens unter Strafe.
“Runenstellen” und “germanischer Sechskampf”
Lediglich 150
Mitglieder hatte die Artgemeinschaft, mindestens 41 Mitglieder sollen aktiv
gewesen sein. Dennoch sei der Verein eine “wichtige Netzwerkorganisation” innerhalb
der extremen Rechten gewesen, erklärt Schulze. Laut Bundesinnenministerium soll
die Artgemeinschaft als “Dachorganisation” über sieben “Gefährtschaften” und
fünf “Freundeskreise” verfügt haben. Beispielsweise soll eine “Gefährtschaft
Süd-West” mit einstelliger Mitgliederzahl in Baden-Württemberg bestanden haben.
Über die Aktivitäten der
“Gefährtschaften” und “Freundeskreise” ist kaum etwas bekannt. Durchgeführt
wurden Rituale wie Julfeste und Sonnwendfeiern. Alljährlich fanden
“Gemeinschaftstage” in einem Ferienhaus in Harztor-Ilfeld (Thüringen) statt.
Auf dem Programm stand “Runenstellen” und “germanischer Sechskampf”. Bis zu 350
Personen sollen an den Aktivitäten des Vereins teilgenommen haben.
An die Artgemeinschaft war der Verein
Familienwerk, der 1985 ins Leben gerufen wurde, angegliedert. Die Satzung der
Artgemeinschaft regelte, dass alle Mitglieder auch Familienwerk-Mitglieder
sind. Daher wurde mit dem Verbot auch das Familienwerk als “Teilorganisation”
verboten.
Der Verein hatte den Zweck,
“artgläubige” Familien bei Geburten und der Erziehung zu beraten und finanziell
zu unterstützen. Abtreibungen und Scheidungen sollten verhindert werden.
Während das Familienwerk verboten wurde, blieben assoziierte Vereine wie das
Familienhilfswerk Peeneraben verschont.
Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht
Am Mittwoch, dem 28. Januar, verhandelt das
Bundesverwaltungsgericht Leipzig über die Rechtmäßigkeit der Verbotsmaßnahmen
gegen die Artgemeinschaft. Diese hatte mit dem Hinweis, eine “Religionsgemeinschaft” zu sein, Klage eingereicht.
Deswegen sei das Verbot “unverhältnismäßig”. Das Urteil ist offen.
Zuletzt hatte das Gericht die Verbote
gegen das rechtsextreme Compact-Magazin und die Neonazi-Bruderschaft
“Hammerskins Deutschland” aufgehoben.
