
Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition zur Beamtenbesoldung stößt bei Verbänden und Gewerkschaften auf eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Ablehnung. Das hat die Anhörung des Innenausschusses im Hessischen Landtag gezeigt.
Zwar wurden die absehbaren Einkommensverbesserungen anerkannt. Aber das geplante Besoldungssystem insgesamt löst Kritik aus. Das gilt vor allem für die Absicht, bei der Berechnung der Besoldung künftig ein fiktives Partnereinkommen zugrunde zu legen.
Als Basis der Alimentation soll künftig das von anderen Ländern und dem Bund zugrunde gelegte Modell des Familieneinkommens dienen. Dazu trägt bei einer vierköpfigen Familie mit einem verbeamteten Erwachsenen heute nicht mehr nur die Besoldung eines Alleinverdieners bei, sondern auch das Einkommen des zweiten Erwachsenen.
Die Kritik der Beamten
„Der fiktive Betrag, den wir in Hessen hierfür ansetzen, greift methodisch die Berechnungskriterien des Bundesverfassungsgerichts auf“, hatte Innenminister Roman Poseck (CDU) bei der Präsentation des Gesetzentwurfs im Mai erläutert. Er glaubt, damit auch die Anforderungen zu erfüllen, die das Bundesverfassungsgericht im September des vergangenen Jahres in einem Urteil formuliert habe.
Wie die anderen Kritiker hält der DBB Beamtenbund dieses Modell für verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf unterstelle pauschal, dass einem Beamtenhaushalt zusätzliche Einkünfte zur Verfügung stünden. Auf dieser Grundlage werde die Höhe der erforderlichen Alimentation rechnerisch abgesenkt. Damit werde die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Alimentation faktisch auf Dritte verlagert.
Der Staat dürfe diese Verpflichtung aber nicht auf Partner oder Familienangehörige übertragen. Die Alimentation müsse aus der Besoldung selbst gewährleistet werden. „Besonders problematisch ist dabei, dass die angenommenen Einkommen in vielen Fällen überhaupt nicht vorhanden sind“, heißt es in der Stellungnahme des Beamtenbundes.
Zustimmung des Juristen
Das sieht der juristische Sachverständige ganz anders. Die typische Beamtenfamilie sehe heute ganz anders aus als noch vor einigen Jahrzehnten, konstatiert Thomas Spitzlei, Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Dienstrecht an der Universität Bayreuth. Erhebliche Veränderungen seien vor allem bei der Erwerbstätigenquote in Familien zu beobachten. „Die in der Gesetzesbegründung diesbezüglich dokumentierten Erwägungen überzeugen uneingeschränkt“, äußerte Spitzlei.
Auch das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, die Alleinverdiener-Familie mit zwei Erwachsenen, zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen sei kein unveränderliches Leitbild der Beamtenbesoldung, sondern lediglich eine aus der bisherigen Praxis abgeleitete Bezugsgröße. Gleich anschließend habe das Gericht den daraus resultierenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers hervorgehoben. Wenn er zur Berechnung eine Doppelverdiener-Familie heranziehe und dies so wie der vorliegende Gesetzentwurf begründe, sei dies „nicht zu beanstanden“.
Poseck hatte vor der Anhörung daran erinnert, dass die Besoldung allein im vergangenen Jahr um mehr als zehn Prozent angehoben worden sei. Zum 1. Juli komme es zu einer weiteren Steigerung um mehr als drei Prozent. Damit rücke Hessen im bundesweiten Vergleich „noch weiter nach vorne“.
Nach der Anhörung berichtete der Grünen-Abgeordnete Christoph Sippel, der Gesetzentwurf von CDU und SPD sei „von quasi allen Anzuhörenden in der Luft zerrissen“ worden. „Die Anzuhörenden waren sich einig, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig ist und seine Begründung viel zu knapp ausfällt“, so lautet Sippels Darstellung. Moritz Promny, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, teilte mit, dass „viele Fachleute“ infrage gestellt hätten, ob der Gesetzentwurf verfassungsgemäß sei. „Dabei ist das nicht mal eine ambitionierte politische Zielmarke, sondern lediglich die rote Linie“, so Promny.
Poseck sagte, es überrasche ihn nicht, dass das fiktive Familienmodell bei einigen Interessenvertretern auf Kritik stoße. Der angehörte Verfassungsrechtler Spitzlei habe sich dagegen grundsätzlich positiv zum Gesetzentwurf geäußert und auch auf die Entwicklungen in nahezu allen anderen Bundesländern verwiesen. Die Bewertung der Anhörung durch die Grünen nannte Poseck unverständlich. Sie hätten ihre Presseerklärung offensichtlich schon vor der Anhörung fertig gehabt. „Oder sie waren in einer anderen Anhörung.“
