Geheimnisse sind vor Marcus Lentz alles andere als sicher. Mit seiner Detektei hat es sich der Privatermittler zur Aufgabe gemacht, die Dinge, die Menschen lieber für sich behalten würden, ans Tageslicht zu bringen. Seit mehr als 30 Jahren gibt es die Privatdetektei Lentz. In dieser Zeit habe er „schon wirklich alles gesehen“, sagt Lentz.
Einer der skurrilsten Aufträge, an den sich der 58 Jahre alte Mann erinnert, war ein forensisches Schriftgutachten, also eine Feststellung der Echtheit eines Schriftstücks, einer Ausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“. Der Mandant hatte das Buch mit einer Signatur Hitlers von seinem Großvater geerbt – und wollte nun wissen, ob die Unterschrift echt ist. Damit beauftragte er die Detektei. Und die suchte nach Vergleichsunterschriften.
„Unser Schriftsachverständiger musste in ein Museum nach Paris reisen, wo sich eine weitere Originalunterschrift befindet, deren Urheberschaft unstrittig ist“, erzählt Lentz. Nach Abgleich der Unterschrift aus der „Mein Kampf“-Edition des Mandanten mit der aus dem Pariser Museum und mit anderen, im Internet zugänglichen Signaturen, habe der Mitarbeiter festgestellt: Das sieht wie eine Originalunterschrift aus.
„Es hat zu 99 Prozent übereingestimmt“
Zusätzlich habe die Detektei ein externes Labor angefragt, das das Papier und die Tinte untersuchte. Das Papier sei etwa 80 bis 100 Jahre alt, schätzte das Labor, und die Unterschrift mit einem Füllfederhalter angefertigt worden. Weil sie mit einem Datum versehen war, überprüfte die Detektei zudem, wo sich Hitler an dem Tag befunden hatte und ob er das Buch hätte signieren können. „Es hat alles zu 99 Prozent übereingestimmt“, sagt Lentz. „Wir sind also davon ausgegangen, dass der Führer das Ding seinerzeit selbst signiert und das dann wohl dem Großvater unseres Mandanten übergeben hat.“
Der Besitz des Buches sei nicht verboten, sagt Lentz. Und solange es keine strafrechtlichen Bedenken gäbe, könne der Auftrag angenommen werden. Der Ermittler ist dabei pragmatisch: „Es ging nur darum, die Echtheit zu bestimmen“, sagt er. „Da ist uns dann auch egal, um was es geht.“

In der Vergangenheit habe die Detektei auch Schriftstücke, die von Elvis Presley oder Papst Johannes Paul II. stammen sollten, auf ihre Echtheit überprüft, berichtet Lentz. Doch solche Schriftgutachten sind nur ein Teil des Spektrums an ermittlerischen Dienstleistungen, die angeboten werden.
Die Aufträge, die der Detektei Lentz erteilt werden, stammen zu etwa zwei Dritteln aus dem Wirtschaftssektor. Hat eine Firma den Verdacht, dass ein Mitarbeiter Arbeitszeit- oder Lohnfortzahlungsbetrug begeht oder Firmengeheimnisse weitergibt, heure sie oft eine Privatdetektei an, die gerichtsfeste Beweise sammle. Das seien in der Regel Tätigkeitsberichte und Zeugenaussagen der Detektive.
„Der Bildbeweis zählt vor Gericht eigentlich kaum noch“, sagt Lentz. Im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz könne man fast alles manipulieren. „Ein Bild ist leichter zu fälschen als Berichte. Bei einem Bericht muss ich genau belegen, was ich gesehen habe, wo ich es gesehen habe und so weiter.“ Bilder seien hauptsächlich für den Mandanten interessant, wenn er sich mit der Zielperson – also mit der Person, die er beobachten ließ – außergerichtlich einigen will. Das sei der Regelfall bei Wirtschaftsermittlungen. „Die meisten Unternehmen wollen nicht vor Gericht“, sagt Lentz.
Die Ermittler sammeln Beweise hauptsächlich durch Observation
Etwa ein Drittel ihrer Aufträge erhält die Detektei von Privatpersonen. „Zum einen gibt es hier natürlich den Klassiker: die untreue Ehefrau, den untreuen Ehemann. Dann sind es auch solche Dinge wie Unterhaltsprobleme, Sorgerechtsstreitigkeiten, Nachweise von eheähnlichen Verhältnissen.“ Beweise sammeln die Privatermittler hauptsächlich durch Observation. Das heißt: Sie beschatten die Zielperson, beobachten und machen bei Bedarf Bilder.
Dafür hat die Detektei ein ganzes Arsenal an Zubehör von gängigen Spiegelreflexkameras bis zu versteckten Kameras in falschen Uhren, Feuerzeugen oder Autoschlüsseln. Die ausgemusterten Arbeitswerkzeuge können in einer Vitrine im Hanauer Büro betrachtet werden. Die aktuell eingesetzten Geräte werden unter Verschluss gehalten und nicht gezeigt – sonst könnten sie wiedererkannt werden und die Detektive enttarnen.
Reicht eine Observation nicht, befragen die Detektive die Zielperson oder Außenstehende. „Als Detektive dürfen wir lügen“, sagt Lentz. Das sei ein Vorteil gegenüber Polizeibeamten, die sich als Polizisten ausweisen müssen, falls sie eine Person vernehmen wollen. „Wir müssen niemandem sagen, dass wir Detektive sind. Ich kann zum Beispiel sagen: Ich bin der neue Hausmeister. Oder: Ich komme von der Hausverwaltung, und es geht um die oder die Mieterin. Und dann fangen die Nachbarn an zu erzählen.“ Nur als Angehörige einer Berufsgruppe mit Verschwiegenheitspflicht dürften sich Privatermittler nicht ausgeben. Zu sagen, man sei Polizeibeamter, Anwalt, Arzt oder Pfarrer – das sei nicht erlaubt.
Bilder dürften die Detektive immer dann machen, wenn die fotografierte Szene aus einem öffentlich zugänglichen Standpunkt mit bloßem Auge zu erkennen sei und die Intimsphäre der betroffenen Personen nicht verletzt werde, sagt Lentz. Das heißt: Nackt darf man ohne Einverständnis niemanden fotografieren.
Die eigene Wohnung zähle jedoch nicht als Intimsphäre. „Wenn ich auf der Straße stehe und die Zielperson auf der Terrasse oder im weit geöffneten Fenster sehe, wie sie jemanden küsst, der definitiv nicht unser Auftraggeber ist, dann darf ich die Person dabei fotografieren“, sagt Lentz. „Da sagt das Gesetz: Wenn etwas mit dem bloßen Auge zu erkennen ist, darf es auch fotografiert werden.“ Was nicht gestattet sei, ist das aufwendige Überwinden von Sichtschutz wie Hecken oder Zäunen. „Ich darf auch nicht auf ein Baugerüst steigen, um im dritten Stock zu fotografieren.“

Diese Befugnisse sind keine spezifischen Privilegien des Detektivberufs. Privatdetektive dürfen nicht mehr und nicht weniger als jede Privatperson. „Wir haben dieselben Rechte, die jeder hat, wir wissen sie nur anzuwenden“, sagt Lentz und lächelt verschmitzt. Was erlaubt ist und was nicht – das hat Lentz selbst in einer zweijährigen Ausbildung in einer Frankfurter Privatdetektei gelernt. Zu dem Beruf sei er durch einen Artikel in der „Bild“-Zeitung gekommen, in dem diese Detektei vorgestellt worden sei. Er habe sich dort auf eine Ausbildung beworben – und sei genommen worden. Seit 1987 sei er als Privatdetektiv tätig, 1995 habe er die Detektei Lentz gegründet. Seinen letzten Einsatz „im Feld“ habe er 2010 gehabt. Inzwischen beschäftige er sich als Inhaber der Detektei mit der Verwaltungs- und Koordinierungsarbeit.
„Jeder, der im Internet unterwegs ist, hinterlässt Spuren“
Blickt Lentz auf die Jahre seiner Berufspraxis zurück, so fallen ihm einige Veränderungen auf. Mit der Digitalisierung habe sich ein neues Ermittlungsfeld eröffnet, auf das sich Detektive spezialisieren könnten, sagt er. Auch die Detektei Lentz beschäftigt spezielle OSINT-Ermittler.
OSINT steht für „Open Source Intelligence“ und bezeichnet Ermittlungen, die durch frei im Internet zugängliche Informationen durchgeführt werden. Die Ermittler arbeiten dabei mit Bilderkennungssoftware, analysieren IP-Adressen, durchforsten das Darknet, verknüpfen E-Mail-Adressen mit Konten und führen automatisierte Datenabfragen durch. „Man kann damit fast alles herausfinden“, sagt Lentz. „Jeder, der im Internet unterwegs ist, hinterlässt irgendwo Spuren.“
Die größte Veränderung in der Berufspraxis sieht Lentz jedoch in der Gesetzgebung. „Früher war praktisch nichts reguliert“, sagt Lentz. „Mittlerweile, im Zeitalter von Datenschutz, ist das anders.“ Das erschwere zwar die Ermittlungsarbeiten, schaffe aber auch klare Richtlinien, was Detektive dürfen und was nicht. Im Zweifelsfall – sollten Mandanten oder Zielpersonen mit den Ermittlungen unzufrieden sein und die Detektei anklagen wollen – könnten sich die Ermittler auf diese Richtlinien berufen.
Ermittelt werden darf nur, wenn ein berechtigtes Interesse besteht
Eine fremde Person grundlos beobachten zu lassen, sei nicht gestattet, sagt Lentz. Der Mandant müsse ein berechtigtes Interesse haben, das die Persönlichkeitsrechte der Zielperson überwiege. Wolle der Mandant etwa einen möglichen Vertragsbruch, von dem er betroffen sei, aufdecken und gebe es bereits einen begründeten Verdacht, gelte das als berechtigtes Interesse. Dieses müsse der Mandant der Detektei eidesstattlich versichern.
„Wir sind aber nicht verpflichtet, die Aussagen des Mandanten auf seinen Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen“, sagt Lentz. Sagt der Mandant, dass es sich bei der Zielperson um seine Ehefrau handle und Untreue im Ehevertrag als Trennungsgrund festgeschrieben sei, so nähmen die Detektive die Arbeit auf. Sich die Eheurkunde zeigen zu lassen, dazu sei die Detektei nicht verpflichtet.

Sollte sich erweisen, dass ein Mandant gelogen hat, so müssten die Detektive ihre Arbeit einstellen. Strafrechtlich belangt werde dann der Mandant. Dass so eine Lüge auffliege, passiere selten, einmal alle zwei bis drei Jahre, sagt Lentz. In Erinnerung ist ihm ein Auftrag geblieben, bei dem eine Mandantin ihren angeblichen Partner beobachten ließ. Die Detektive seien dem Mann und seiner Begleitung – der vermeintlichen Liebhaberin – in ein Restaurant gefolgt. Am Empfang habe der Mann offen gesagt, er habe einen Tisch für sich und seine Verlobte reserviert.
„Das war dann schon mal ungewöhnlich“, sagt Lentz. Die Detektive hätten daraufhin einen Kellner des Restaurants befragt und herausgefunden, dass das Paar dort regelmäßig zu Gast sei. Mit einem Blick auf die öffentlichen Social-Media-Profile der Frau sei klar geworden: Die beiden sind tatsächlich verlobt. Die Mandantin muss gelogen haben. „Die Zielperson war ihr Ex-Freund, den sie nicht richtig loslassen konnte“, sagt Lentz. Der Auftrag sei von der Detektei sofort abgebrochen worden.
Hat die Detektei ein TÜV-Zertifikat?
Inzwischen hat die Detektei Lentz sieben Standorte. Gegründet wurde sie in Frankfurt, wo es nach wie vor ein Büro gibt. Die zentrale Verwaltung befindet sich inzwischen aber in Hanau. „Wir haben mittlerweile eine flächendeckende Größe, mit der wir ganz Deutschland abdecken können“, sagt Lentz. Bei Bedarf seien die Detektive auch im Ausland tätig. Personen, die die Dienste einer Privatdetektei in Erwägung ziehen, rät Lentz: „Man sollte darauf achten, dass man IHK-geprüfte Privatermittler vor sich und die Detektei ein TÜV-Zertifikat hat. Dann können Sie davon ausgehen, dass das keine blutigen Amateure sind.“
Für den Detektivberuf gibt es in Deutschland bislang keinen staatlich anerkannten Ausbildungsweg. Eine bekannte Ausbildungsinstitution ist die Zentralstelle für Ausbildung im Detektivgewerbe, kurz ZAD. Dort kann auch eine Prüfung absolviert werden, die von der IHK anerkannt wird. Das TÜV-Zertifikat der Detektei muss je nach Zertifikatsart jedes Jahr oder alle zwei Jahre erneuert werden. Auftraggeber sollten deshalb einen Blick auf das Ablaufdatum der ausgestellten Zertifikate werfen.
Auch sollten die in Erwägung gezogenen Dienstleistungen wohlüberlegt sein. Manche Detekteien bieten gerichtlich nicht verwertbare Dienstleistungen wie Lügendetektortests oder graphologische Gutachten zu hohen Preisen an, so auch die Detektei Lentz. Insbesondere bei der pseudowissenschaftlichen Graphologie, also dem Ableiten von Charaktereigenschaften aus der Handschrift einer Person, ist Vorsicht geboten. Die Richtigkeit von solchen Gutachten konnte wissenschaftlich nicht erwiesen werden. Sie sollten deshalb nie beauftragt werden, wenn es um die Besetzung einer Arbeitsstelle oder die Einschätzung eines Partners geht.
