
In der ersten Instanz war der Schauspieler Christian Ulmen mit dem Versuch, dem „Spiegel“ Aussagen über sein angeblich missbräuchliches Verhalten gegenüber seiner Ex-Frau Collien Fernandes, untersagen zu lassen, vor dem Landgericht Hamburg weitgehend erfolglos. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erreichte er auf seine Beschwerde hin in zweiter Instanz mehr (Az. 7 W 72/26).
Der „Spiegel“ darf, wie das Gericht mitteilt, nicht den Verdacht erwecken oder erwecken lassen, Ulmen habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau zeigen, hergestellt oder verbreitet. Hier fehle es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen für den Verdacht. Dieser schimmert im Text des „Spiegels“ an einigen Stellen durch, die nun untersagt sind. Das Magazin darf auch nicht mehr bestimmte Textpassagen aus einer E-Mail, die Ulmen seinem Strafverteidiger schickte, zitieren.
Das hatte das Landgericht noch anders gesehen und dem „Spiegel“ gestattet, Ulmens vermeintliche Selbstbelastung in dem privaten Mailaustausch wiederzugeben. Nur die unvollständige Angabe, dass Ulmen zu einem Gerichtstermin auf Mallorca nicht erschienen sei, untersagte das Landgericht. Collien Fernandes hatte Ulmen „digitale Vergewaltigung“ und übergriffiges Verhalten vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ulmens Anwalt wertet die Entscheidung des Oberlandesgerichts als Erfolg. Das nunmehr ausgesprochene Verbot sei „deshalb von besonderer Bedeutung, weil insbesondere der vom ,Spiegel’ erweckte Verdacht, unser Mandant habe Deepfake-Videos hergestellt und/oder verbreitet, eine unverhältnismäßige, an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung in sämtlichen Medien sowie eine undifferenzierte öffentliche Diskussion zur Folge hatte“, schreibt der Anwalt Simon Bergmann.
Dies sei sogar so weit gegangen, „dass die gegenüber unserem Mandanten erhobenen Vorwürfe unter dem Schlagwort ,virtuelle Vergewaltigung’ mit realen Vergewaltigungsfällen wie denen von Gisèle Pelicot und Jeffrey Epstein gleichgestellt wurden, was zu einer hochgradigen Stigmatisierung unseres Mandanten beigetragen hat“. Es sei „zu wünschen, dass die Entscheidung zur Versachlichung der öffentlichen Debatte beiträgt und die immense Vorverurteilung unseres Mandanten eingestellt wird“.
Der „Spiegel“ wiederum behauptet, „der Kernvorwurf der ,virtuellen Vergewaltigung’“ bleibe „unbestritten“. Insbesondere dürften die „enthüllten Vorwürfe gegen Christian Ulmen durch den ,Spiegel’ weitgehend unverändert so öffentlich gemacht werden“, wie dies in dem Artikel vom 19. März geschehen sei. Dabei gehe es „um den Verdacht digitaler Gewalt und körperlicher Übergriffe“. Es sei „unwidersprochen“, dass Ulmen „Deepfake-Fotos von Collien Fernandes hergestellt und verbreitet, Fakeprofile in ihrem Namen angelegt und in ihrem Namen mit fremden Männern Telefonsex gehabt“ habe.
