Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel muss Teile seiner Berichterstattung zu den Vorwürfen von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen ändern. Das Hanseatische Oberlandesgericht teilte mit, dass man dem Spiegel verboten habe, in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, dass Ulmen sogenannte Deepfake-Videos von Fernandes erstellt oder verbreitet habe. Deepfakes sind per KI erstellte Videos oder Bilder. Außerdem verbot das Gericht einzelne Textpassagen, in der aus dem Mailverkehr Ulmens an seinen damaligen Strafverteidiger zitiert wird.
Das Oberlandesgericht gab damit einer Beschwerde Ulmens gegen einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 7. Mai teilweise statt. Das Landgericht hatte die Berichterstattung des Spiegel weitgehend als rechtens beurteilt. Ändern musste das Magazin lediglich eine Passage über ein Ermittlungsverfahren gegen Ulmen in Spanien. Gegen Details darin erließ das Gericht eine Verbot.
Unter dem Titel »Du hast mich virtuell vergewaltigt« hatte der Spiegel im März erstmals über die Vorwürfe von Fernandes gegen Ulmen berichtet. Darin heißt es, dass Ulmen ihr gestanden habe, in ihrem Namen mit Männern gechattet und dabei erotische Bilder und Videos verschickt zu haben.
»Spiegel« passt Artikel online an
Der konkrete Vorwurf, dass Ulmen Deepfakes von Fernandes angefertigt und/oder verschickt haben soll, findet sich im ursprünglichen Spiegel-Artikel nicht. Das Oberlandesgericht entschied nun entgegen der ersten Instanz jedoch, dass bestimmte Formulierungen und Übergänge unzulässig diesen Eindruck erwecken würden und untersagte einige Passagen per einstweiliger Verfügung.
Der Spiegel hat seinen Artikel bereits angepasst. In einer Anmerkung der Redaktion an dem Onlineartikel heißt es, dass man an zwei Stellen einen klarstellenden Satz eingefügt habe, dass es keine konkreten Hinweise gebe, die darauf hindeuteten, dass Ulmen Deepfake-Videos erstellt oder verbreitet haben könnte.
Aus der Korrespondenz Ulmens mit seinem Strafverteidiger untersagte das Gericht dem Spiegel zwei Zitate, da deren Wiedergabe Ulmens Privatsphäre verletzen würde. Diese Sätze hat der Spiegel aus dem Artikel gestrichen.
Ulmens Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts, dass der Spiegel über Gewaltvorwürfe von Fernandes gegen Ulmen berichten dürfe, hat das Oberlandesgericht dagegen zurückgewiesen. Dieser Teil der Berichterstattung sei rechtlich in Ordnung gewesen.
Ulmen-Anwälte wünschen »Versachlichung der öffentlichen Debatte«
Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, die Ulmen vertritt, teilte mit, dass die Entscheidung für ihren Mandanten »von besonderer Bedeutung« sei. »Es wäre zu wünschen, dass die Entscheidung zur Versachlichung der öffentlichen Debatte beiträgt und die immense Vorverurteilung unseres Mandanten eingestellt wird«, heißt es in der Mitteilung weiter.
Gegen die Vorwürfe seiner Ex-Frau, dass er in ihrem Namen Fake-Profile erstellt und erotische Bilder und Videos verschickt habe, war Ulmen nicht gerichtlich vorgegangen.
