
Linke prüft Klage gegen Heizgesetz
Die Linke im Bundestag prüft, ob sie das neue Heizgesetz mit einer Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann. Begründet wird dies mit befürchteten Verschlechterungen beim Klimaschutz. Man werde alle parlamentarischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, teilte die Linken-Klimapolitikerin Violetta Bock mit.
„Das Gebäudemodernisierungsgesetz versagt gleich dreifach: beim Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit und bei der Verfassungsmäßigkeit“, meinte Bock. „Wer die Klimakrise ernst nimmt und die Vorgaben des Grundgesetzes zum Schutz künftiger Generationen respektiert, kann ein solches Gesetz nicht ernsthaft verabschieden wollen.“
Die Linke argumentiert, mit den neuen Regeln würde es noch schwerer, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergebe sich jedoch ein „Verschlechterungsverbot“ bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen.
Der Gesetzentwurf liefere keine ausreichenden Informationen über seine Auswirkungen auf die Klimaziele, kritisiert die Linke. Falls diese Informationen im weiteren parlamentarischen Verfahren nicht vorgelegt würden, sei eine hinreichende Willensbildung der Abgeordneten nicht möglich.
