Es ist das vorläufige Ende eines langen Kampfes, den Hans Burkhardt Ullrich geführt hat: Als das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag seine Klage gegen das Land Hessen abweist, wird klar, dass er auch diesen Rechtsstreit nicht gewonnen hat. Anwesend sind weder er noch sein Anwalt oder jemand von der Gegenseite. Ullrich, selbst seit 50 Jahren Rechtsanwalt, sagt wenige Stunden später am Telefon: „Ich habe den Glauben an den Rechtsstaat verloren.“
Begonnen hat alles Mitte Januar 2021. Ullrich verweilte aufgrund der Pandemie und der von der Regierung beschlossenen Beschränkungen seit etwa zwei Monaten in seinem Haus auf Mallorca, da erhält er die Nachricht: In den Weinkeller seines Hotels Kronenschlösschen in Hattenheim im Rheingau wurde eingebrochen, rund 200 Flaschen hochwertiger Wein und Champagner gestohlen. Der Schaden liegt im sechsstelligen Bereich.
Das, was Wochen darauf auf ihn zukam, beschreibt Ullrich am ersten Verhandlungstag Ende Mai vor dem Oberlandesgericht mit folgenden Worten: „Ich bin von einem auf den anderen Tag in die Hölle gekommen, und ich bin bis heute noch darin.“ Denn bald schon fiel der Verdacht auf ihn, seine Tochter und seinen Chefsommelier. Die Ermittler glaubten, der Einbruchdiebstahl sei nur vorgespielt, ein versuchter Versicherungsbetrug.
Ullrich will Schadenersatz und Entschädigung
Fast zwei Jahre dauerten die Ermittlungen, gefunden wurde: nichts. Aber der Schaden für die Ullrichs und das Hotel war da. Die zahlreichen Polizeiautos und die Beamten, die das Hotel durchsuchten, blieben nicht unbemerkt, auch mehrere Medien berichteten von den Ermittlungen gegen den hochangesehenen Hotelier. „Ich bin von der einen auf die andere Sekunde vom hochgeachteten Rechtsanwalt und Unternehmer zu einem verdächtigen Schwerverbrecher geworden“, sagt Ullrich.
Und nicht nur seine Reputation litt, auch gesundheitlich trug der Hotelbesitzer Schäden davon. Hinzu kommen die finanziellen Einbußen, die dadurch entstanden, dass die Beamten bei den Durchsuchungen wertvolle Weinflaschen beschädigten.
Hans Burkhardt Ullrich hat deswegen mit einer Amtshaftungsklage Schadenersatz und Entschädigung vom Land Hessen gefordert. Er und sein Anwalt sagen, Ermittlungen und Durchsuchungen seien amtspflichtwidrig gewesen.

Einmal hatte er diesen Kampf schon gewonnen geglaubt. Das Landgericht hatte sich ebenfalls mit dem Fall befasst und Ullrich dem Grunde nach Recht gegeben: Die Gründe gegen Täter von außerhalb, die die Ermittler anführten, seien schwach. Denn dass Ullrich in seinem Hotel wertvolle Weine lagert, war allseits bekannt. Und dass man mit diesen vorsichtig umgeht, um sie möglichst teuer weiterzuverkaufen, sei ebenfalls nachvollziehbar. Auch das Motiv der finanziellen Schieflage hätten die Behörden genauer überprüfen müssen, zum Beispiel durch eine Befragung.
Das sah das Oberlandesgericht anders: Hätten die Ermittler die wirtschaftliche Lage des Hotels genauer überprüfen wollen, hätte Ullrich von dem gegen ihn bestehenden Verdacht erfahren. „Und das ist kontraproduktiv, wenn man mit einer Durchsuchung Beweismittel sichern will“, sagt der Vorsitzende Richter. Der Anfangsverdacht, der für eine Durchsuchung vorliegen muss, sei in vertretbarer Weise angenommen worden, so die Richter.
Es gehe in einem Amtshaftungsprozess nicht darum, zu überprüfen, ob die staatsanwaltlichen und richterlichen Entscheidungen in einem Ermittlungsverfahren richtig waren, sondern ob sie „bei voller Würdigung des Interesses an einer effektiven Verfolgung und Aufklärung von Straftaten vertretbar erscheinen“. Der Senat entschied, dass es vertretbar war, dass die Ermittler von einem inszenierten Einbruch ausgingen, unter anderem weil entgegen der Erfahrung bei sonstigen Einbruchdiebstählen die Weinflaschen unbeschädigt ausgewählt und umverpackt wurden. Zudem sei der Verdacht eines Versicherungsbetruges auch mit Blick auf die Bilanzen des Hotels gerechtfertigt gewesen.
„Ich bin nicht ein einziges Mal angehört worden“
Hans Burkhardt Ullrich kann das alles nicht verstehen. Viele der von den Ermittlern oder der Versicherung – die bereits wenige Tage nach dem Einbruch der Polizei gegenüber äußerte, es habe Insiderwissen geben müssen – angeführten Argumente hält er für „völlig absurd“. Seine von den Ermittlern angeführten finanziellen Schwierigkeiten seien nicht nachvollziehbar. Das Hotel, das nach seinen Angaben mehrere Millionen Euro wert ist, sei fast abbezahlt, und in seinem Weinkeller lagere ebenfalls eine millionenschwere Geldanlage.
Besonders ärgert ihn, dass die Ermittlungsbehörden ihn nicht einfach gefragt hätten. „Ich bin in all den Monaten nicht ein einziges Mal angehört worden.“ Dass man in diese Richtung ermittle, könne er gar verstehen – nur nicht, dass es fast zwei Jahre dauert, wenn sich der Verdacht in all der Zeit nicht erhärte.
Die mutmaßlichen Täter wurden später gefasst und mittlerweile auch für genau solche Taten in einem anderen Hotel in Südtirol verurteilt. Erfahren hat Ullrich das nur zufällig. Gegen einen der Männer sei das Verfahren mittlerweile eingestellt worden, weil eine Beteiligung an dem Einbruch nicht bewiesen werden konnte. Bei dem anderen Mann belegen Ullrich zufolge zahlreiche Fotos und Chatnachrichten, dass er der Täter ist. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden teilt mit, dass das Verfahren gegen den Mann noch läuft.
Geklagt hatte Ullrich auch gegen die Versicherung, weil diese nicht zahlen wollte, sowie gegen den Rechtsanwalt, der sich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens an die Polizei gewandt hatte. Zudem hatte er Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ermittelnden Kriminalhauptkommissar eingelegt. Alle Klagen wurden abgewiesen. Doch für Ullrich scheint der Kampf um Gerechtigkeit, auf die er so sehr hofft, noch lange anzudauern. Aktuell strebt er für die Klage gegen die Versicherung die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Auch gegen das am Donnerstag ergangene Urteil des Oberlandesgerichts will er vor den BGH ziehen. Ullrich sagt, er könne diese Entscheidung nicht einfach hinnehmen: „Das ist eine solche Ungerechtigkeit.“
