
Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow ist vorläufig vor dem Schiedsgericht der Linken damit gescheitert, dem Bundesvorstand seiner Partei zu verbieten, einen Antrag auf dem Bundesparteitag zu stellen. Ziel des Antrags ist die Deckelung der Abgeordnetengehälter: Der Vorstand möchte die Bundestags- und Europaabgeordneten der Linken dazu verpflichten, ihr Gehalt auf die Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen.
Für Kinder und pflegebedürftige Angehörige ist ein Freibetrag von 350 Euro vorgesehen. Nach Abzug von Steuern und Versicherungsbeiträgen sollen die Abgeordneten den Rest ihrer Entschädigung an soziale Zwecke spenden müssen. Über den Gehaltsdeckel gibt es seit Monaten Auseinandersetzungen zwischen Parteivorstand und Bundestagsfraktion der Linken.
Welche Bedenken hat Ramelow?
Ramelow hält die geplante Verpflichtung für verfassungswidrig, weil sie das freie Mandat der Abgeordneten gefährde. Er ist der Ansicht, dass aufgrund eines früheren Parteitagsbeschlusses außerdem eine Satzungsänderung der Linken notwendig wäre – diese sieht der Antrag des Parteivorstands nicht vor. Ramelow hatte deshalb Ende April bei der Bundesschiedskommission der Linken eine „vorläufige Maßnahme“ beantragt. Er wollte so erreichen, dass auf dem Bundesparteitag Mitte Juni in Potsdam nicht über den Antrag der Parteiführung abgestimmt werden darf.
Bei den ehrenamtlichen Parteirichtern hatte er damit keinen Erfolg. Der Beschluss des Schiedsgerichts liegt der F.A.Z. vor. Die Richter schreiben darin, dass „nach vorläufiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage“ Ramelows Antrag auf ein gerichtliches Einschreiten „bereits unzulässig sein dürfte“. Dem früheren Thüringer Ministerpräsidenten fehle es am Rechtsschutzbedürfnis, da der Antrag zum Gehaltsdeckel noch nicht vom Parteitag beschlossen sei. Die „rechtlichen Interessen“ Ramelows seien erst dann berührt, wenn die Delegierten den Antrag annehmen.
Das sieht der Bundestagsvizepräsident anders. In seiner Erwiderung an das Gericht schreibt Ramelow, sein Rechtsschutzbedürfnis ergebe sich daraus, dass der Antrag des Parteivorstands bereits parteiinterne Wahlen beeinflusse. Die Annahme, Kandidaten müssten sich dazu noch nicht positionieren, sei „realitätsfremd“. Der frühere Thüringer Ministerpräsident hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts eingelegt.
Nach der Schiedsordnung der Linken muss das Gericht über diese Beschwerde nicht mehr vor dem Bundesparteitag entscheiden. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass die Frage rechtlich zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren geklärt wird. Ramelow hat auch für dieses Verfahren bereits einen umfangreichen Schriftsatz an das Parteigericht geschickt.
Thüringer Linke bringt Gegenantrag zum Vorstandsvorschlag ein
Auf dem Parteitag wird zum „Gehaltsdeckel“ mit emotionalen Debatten gerechnet. Neben den bisherigen Parteivorsitzenden Ines Schwerdtner und Jan van Aken befürwortet auch der Kandidat für van Akens Nachfolge, Luigi Pantisano, den Antrag. Schwerdtner will sich in Potsdam wiederwählen lassen und mit ihm künftig die Partei führen. Viele jüngere Abgeordnete unterstützen ihren Kurs, die Gehälter der Parlamentarier stärker zu begrenzen – die Mehrheit der Bundestagsfraktion ist aber dagegen.
Für den Parteitag hat die Thüringer Linke mit Unterstützung Ramelows einen Gegenantrag zum Vorstoß des Parteivorstands eingebracht. Er sieht einen „transparenten, beteiligungsorientierten Prozess zur Erarbeitung eines satzungsändernden Antrags“ vor. Angestrebt wird ein milderer „Diätendeckel“, der auch für Landtagsabgeordnete gilt. Bisher geben bereits etliche Abgeordnete Teile ihres Gehalts an „Fraktionsvereine“ ab, die damit etwa kulturelle Projekte und Veranstaltungen unterstützen. Darauf wollen die Thüringer aufbauen. Die Parlamentarier zahlen an diese Vereine in der Regel weniger Geld, als die Bundesspitze an Abgaben anstrebt.
Vor einigen Wochen hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages auf Anfrage des saarländischen Linken-Abgeordneten Michael Moses Arndt ein Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit gedeckelter Abgeordnetengehälter vorgelegt. Die Parlamentsjuristen schreiben darin, dass eine Gehaltsbegrenzung durch Parteisatzung oder Vereinbarung zwar zulässig sei. Nach herrschender juristischer Meinung müsste den Abgeordneten aber mindestens die Hälfte ihres Gehalts bleiben. Diese Grenze hält der Vorschlag des Parteivorstands nicht ein.
