
Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Achim Brötel, hat die Bundesregierung und die Länder dazu aufgefordert, entschlossener gegen die Finanzkrise der Kommunen vorzugehen. „Die Kommunen befinden sich in der schwersten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Brötel der F.A.Z. vor der Jahresversammlung des Deutschen Landkreistags an diesem Montag und Dienstag in Berlin. „Das kann so einfach nicht mehr weitergehen.“
Wenn jährlich etwa 30 Milliarden Euro in den Kassen der Kommunen fehlten, so Brötel, mache sich das bei den Bürgern sehr schnell bemerkbar. „Wenn Schulen, Straßen oder Brücken nicht saniert oder neu gebaut werden können, wenn der Schülertransport teurer und der öffentliche Personennahverkehr insgesamt weniger statt mehr wird, wenn Vereine nicht mehr unterstützt werden können oder wenn Abgaben und Gebühren auf breiter Linie steigen, leidet auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates.“ Brötel sagte: „Wir leben schon längst von der Substanz. Jeder weiß es, auch wenn es sich die Politik nicht einzugestehen traut.“
„Niedergang der Investitionstätigkeit“
Das „Sondervermögen“, das die Bundesregierung beschlossen habe, sei zwar hilfreich, so Brötel, es beende die Finanzkrise aber „nicht einmal im Ansatz“, sondern mildere den Niedergang der Investitionstätigkeit in den Kommunen allenfalls etwas ab. „Stattdessen nehmen uns die stetig steigenden Sozialausgaben und wachsende Pflichtaufgaben sämtliche Spielräume zur Gestaltung“, sagte Brötel.
Der Landkreistag hatte sich kürzlich auch gegen das „Entlastungsgesetz“ der Koalition gewandt, das die Kommunen bis 2029 jährlich mit einer Milliarde Euro unterstützen soll. Das Gesetz sei angesichts eines jährlichen Defizits der Kommunen von 30 Milliarden Euro „völlig unzureichend“, sagte der Hauptgeschäftsführer Kay Ruge. Auch der Deutsche Städtetag und der Städte- und Gemeindebund wandten sich gegen den Gesetzentwurf. Das Gesetz soll Ende Juni im Bundestag, Anfang Juli im Bundesrat beschlossen werden.
Unterstützung für die Kommunen im Bundesrat
Die kommunalen Spitzenverbände bekamen jetzt Unterstützung aus dem Bundesrat. Der Finanzausschuss empfahl der Länderkammer, das Gesetz abzulehnen. In seiner Beschlussempfehlung heißt es: „Angesichts der Diskrepanz zwischen dem immer größer werdenden Defizit sowie dem tatsächlichen Schuldenstand der Kommunen und der Höhe der bereitgestellten Bundesmittel stellt der Bundesrat fest, dass der Gesetzentwurf zu kurz greift. Eine spürbare Entlastung der Kommunen wird mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz nicht eintreten.“
In der Empfehlung heißt es weiter, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordern möge, „zur strukturellen Entlastung der Kommunen wirksame Reformen auf den Weg zu bringen“. Der Bund habe den Kommunen in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übertragen oder diese in ihrer Qualität erweitert, ohne eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Der zeitlich befristete Finanzierungsbeitrag des Bundes, wie ihn der Gesetzentwurf vorsehe, löse diese strukturellen Probleme „nicht ansatzweise“.
In dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums wird den Ländern eine Unterstützung von jährlich 250 Millionen Euro bis 2029 zugesagt, um die Kommunen bei der Rückzahlung von „Kassenkrediten“ zu unterstützen, mit denen sie mangels Liquidität laufende Kosten bezahlen. Außerdem wird den finanzstarken Ländern („Geberländer“) eine Unterstützung von jährlich 400 Millionen Euro zugesagt, um ihre Belastung im Länderfinanzausgleich zu mildern. Beides beruht auf dem Koalitionsvertrag.
Angesichts der Lage der Länderhaushalte, die im Unterschied zum Bundeshaushalt teilweise Überschüsse aufweisen, sprach der ehemalige Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Hans-Günter Henneke kürzlich von einer „Ausbeutung des Bundeshaushalts“ durch die Regierungsparteien.
