
Nicht nur in Köln stellt sich die Frage: Darf man für den Besuch eines Doms Geld verlangen? Die Kosten für Instandhaltung und Restaurierungen der großen Kathedralen bereiten den Verantwortlichen auch in anderen Ländern Europas Kopfzerbrechen. Die Zuständigkeiten sind hierbei unterschiedlich geregelt, oft auch innerhalb eines Landes.
Die prominenteste Debatte über ein Eintrittsgeld für eine Kirche gab es zuletzt in Frankreich. Der Erzbischof von Paris, Laurent Ulrich, lehnte 2024 den Vorschlag der damaligen Kulturministerin Rachida Dati ab, für den Besuch von Notre Dame fünf Euro Eintritt zu verlangen. Für die Instandhaltung der Kirchen ist in Frankreich der Staat als Eigentümer verantwortlich. Dati rechnete vor, dass auf diese Weise Einnahmen in Höhe von 75 Millionen Euro zu erzielen seien, die auch für die Instandhaltung weiterer Kirchen im Land verwendet werden könnten.
Der Erzbischof berief sich auf das Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche aus dem Jahr 1905: Es garantiere den freien Zugang zu Kirchen. Neben dem rechtlichen Argument führte das Erzbistum Paris ein weiteres ins Feld: Es sei der Auftrag der Kirche, jeden Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung und finanzieller Mittel anzunehmen. Auch für die anderen berühmten französischen Kathedralen etwa in Chartres und Reims wird kein Eintrittsgeld erhoben. Die Kirchen des Landes sind jedoch gemessen an deutschen Verhältnissen in der Regel in einem schlechteren Zustand.
In Siena und Mailand sind Vereine für die Dome verantwortlich
In Italien werden für viele Kirchen Eintrittsgelder erhoben. Die bekanntesten Beispiele sind der Dom von Siena, der Mailänder Dom und der Markusdom in Venedig. In Siena und Mailand sorgen jeweils von Bürgern der Stadt im späten Mittelalter gegründete Vereine für die Instandhaltung der Dome. In ihren Gremien sind kirchliche Repräsentanten vertreten, sie haben aber nicht die Leitung inne. In Siena etwa sitzt im Verwaltungsrat des für den Dom zuständigen „Opera della Metropolitana di Siena“ nur ein Vertreter des Erzbistums Siena.
Im Fall des Markusdoms liegen die Verhältnisse anders. Hier ist das Patriarchat von Venedig für die Instandhaltung zuständig; der Bischof der Stadt trägt traditionell den Titel eines Patriarchen. Für die meistbesuchte Kirche Europas, den Petersdom in Rom, wird kein Eintritt erhoben. Doch selbst im Bistum des Papstes muss am Eingang einer Kirche bezahlt werden: dem Pantheon. Der antike Kuppelbau ist allerdings ein Sonderfall. Zum einen handelt es sich um einen zur Kirche umgewidmeten römischen Tempel. Zum anderen befindet sich das Bauwerk im Eigentum des italienischen Staates, der für den Unterhalt zuständig ist.
Die meisten Kirchen in Italien gehören den Bistümern, Pfarreien oder anderen kirchlichen Trägern, die auch für ihre Instandhaltung verantwortlich sind. Da es in Italien keine Kirchensteuer nach deutschen Muster gibt, haben die Bistümer dort in der Regel nur sehr bescheidene finanzielle Ressourcen.
Schwarzmarkt für Eintrittkarten für die Sagrada Família
Unabhängig von der Religionszugehörigkeit müssen Italiener 0,8 Prozent ihrer Einkommenssteuer an eine Religionsgemeinschaft oder den Staat für wohltätige Zwecke abführen. Auf diese Weise erhielt die katholische Kirche in Italien 2024 rund eine Milliarde Euro.
In Spanien ist die Kirchenfinanzierung ähnlich geregelt. Auch hier müssen in der Regel die Bistümer für die Instandhaltung der Kirchengebäude sorgen, die nur über geringe finanzielle Ressourcen verfügen. Ein Sonderfall ist die Sagrada Família in Barcelona. Auch hier ist wie in Italien ein Verein, der nicht unter kirchlichem Dach angesiedelt ist, für den Unterhalt zuständig – und in diesem Fall zudem den Weiterbau der Kathedrale. Er erhebt ein Eintrittsgeld für den Besuch der Kathedrale. Der Andrang ist so groß, dass dafür ein Schwarzmarkt etabliert hat, auf dem die Eintrittskarten für Preise verkauft werden, der deutlich über dem regulären Tarif liegen. Auch für die Kathedralen von Sevilla und Toledo ist ein Eintrittsgeld fällig, hier sind die Bistümer für die Instandhaltung verantwortlich.
Eine besondere Rolle spielte in der Debatte um ein Eintrittsgeld für den Kölner Dom spielte der Stephansdom in Wien. Das Nachrichtenportal des Erzbistums Köln, „Domradio“, veröffentlichte in Interview mit dem Wiener Dompfarrer Anton Faber, in dem er die Kölner Entscheidung unterstützt und von positiven Erfahrungen in Wien berichtete. In Wien kommt der 1987 vom damaligen Wiener Bürgermeister Helmut Zilk gegründete Verein „Rettet den Stephansdom“ im Wesentlichen für die Instandhaltung des Doms auf. Darin ist auch das Erzbistum Wien vertreten.
Das Erzbistum Wien selbst verfügt im Vergleich zu deutschen Bistümern nur über bescheidene finanzielle Mittel. In Österreich gibt es eine der deutschen Kirchensteuer ähnliche Abgabe, sie beträgt 1,1 Prozent des lohnsteuerpflichtigen Jahreseinkommens. Das jährliche Budget des Erzbistums Wien betrug 2024 jedoch nur 155 Millionen Euro, in Köln lag es im selben Jahr bei knapp 700 Millionen.
Der Vergleich mit dem Stephansdom hinkt
Das Wiener Modell unterscheidet sich zudem vom Kölner: Der Zugang zum vorderen Teil des Hauptschiffes des Stephansdoms ist nach wie vor für alle Besucher des Stephansdoms kostenlos. Ein Eintrittsgeld wird nur für den übrigen Teil erhoben, das sind vor allem die Katakomben und die Türme.
In Deutschland wird bisher für keine der großen bekannten katholischen Kirchen ein Eintrittsgeld erhoben. In der Regel ist hier die Kirche für die Instandhaltung zuständig, die Domkapitel für die meisten Kathedralen, die Bistümer für die einfachen Kirchen. Der Staat gibt dafür teils Zuschüsse. Für den Besuch des Kaiserdoms in Speyer wird allerdings seit vielen Jahren Eintritt für die Krypta mit dem Zugang zu den Kaisergräbern sowie den Kaisersaal mit dem Zugang zum Südwestturm erhoben. Die einzige bekannte große Kirche, die in Deutschland nur gegen Eintrittsgeld zu besuchen ist, war bisher der evangelische Berliner Dom.
Mehr zu schaffen machen den meisten Bistümern und auch evangelischen Landeskirchen allerdings ohnehin der Unterhalt von mehr als 40.000 Kirchen und Kapellen in Deutschland, von denen viele kaum noch genutzt werden. Einen nicht geringen Teil davon werden sie aufgeben müssen. Hier kann kein Eintrittsgeld helfen.
