Wendt war 33, als er starb, seine Tochter noch kein halbes Jahr. Ihren Papa kennt sie nur von Fotos. Lars wurde 40, auch er hinterließ eine Tochter, zehn Jahre alt. Michael, 62, hatte bei seinem Tod drei Enkel zwischen 14 und einem Jahr.
Wendt, Lars, Michael: Alle drei Männer warteten auf ein Spenderorgan. Sie hätten es gebraucht, um weiterleben zu können; eine andere Therapie gab es für sie nicht mehr. Lars und Michael hatten beide ein krankes Herz, Wendt eine von Krebs befallene Leber.
Über die, deren Körper aufgeben, während sie auf der Warteliste stehen, wird selten berichtet. Dabei geben ihre Schicksale dem Organmangel ein Gesicht.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Anfang Mai stellte eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen Antrag zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung vor. Es war nicht der erste derartige Vorstoß in der deutschen Geschichte: Bereits 1978 hatte das Kabinett einen solchen Antrag genehmigt, aber der Entwurf war im Bundesrat gescheitert. Vor sechseinhalb Jahren dann stimmte der Bundestag über zwei miteinander konkurrierende Gesetzentwürfe ab, von denen der eine die Widerspruchslösung vorsah.
Widerspruchslösung bedeutet: Menschen, die an einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall sterben, gemeinhin „Hirntod“ genannt – hierzulande ist eine Organspende nach einem Herzkreislaufstillstand rechtlich nicht möglich – werden grundsätzlich als potentielle Organspender betrachtet. Nur wenn sie zu ihren Lebzeiten Widerspruch gegen eine Organspende eingelegt haben oder wenn die nächsten Angehörigen erklären, dass der Hirntote eine Organspende im persönlichen Gespräch abgelehnt hat, scheiden sie aus.
In Deutschland jedoch gilt seit 2012 die „Entscheidungslösung“: Hirntote Menschen können nur dann Organspender werden, wenn sie dem zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich zugestimmt haben. Liegt keine entsprechende Willensbekundung vor und stimmen auch die Angehörigen nicht zu, kommen die Verstorbenen als Spender nicht infrage. Damit ist Deutschland mittlerweile in Europa eine Ausnahme; fast überall gilt die Widerspruchslösung, wird Organspende als Regel-, nicht als Ausnahmefall verstanden.
2020 unterlag der Gesetzentwurf pro Widerspruchsregelung
Schon in den Jahren 2019/2020 war die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann eine der prägenden Figuren jener Parlamentariergruppe, die sich für eine Änderung einsetzte. Eine andere Gruppe warb für die Beibehaltung der Entscheidungslösung, wollte sie aber durch verschiedene Maßnahmen wie ein Onlineorganspenderegister oder die regelmäßige Information durch Hausärzte, Krankenkassen und Ausweisstellen stärken. Das Hauptargument dieser Abgeordneten gegen die Widerspruchsregelung lautete: Der Eingriff in die individuelle körperliche Selbstbestimmung sei zu groß; Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden. Ihr Antrag setzte sich damals mit klarer Mehrheit durch.
Die mit dieser Abstimmung verbundenen Maßnahmen führten bislang allerdings nicht zu einem relevanten Anstieg der Spenderzahlen. Deutschland rangiert im europäischen Vergleich mit 985 Organspendern im Jahr 2025 weiterhin im unteren Mittelfeld; hierzulande warten Menschen erheblich länger auf eine lebensrettende Spende. Auf eine Million Einwohner kommen 11,8 Spender. Spitzenreiter Spanien liegt bei 2547 Organspendern im Jahr 2025 (51,9 Spender pro Million Einwohner). Dort gilt die Widerspruchslösung bereits seit 1979. Ein Vergleich der Zahlen ist jedoch nicht eins zu eins möglich, da in Spanien auch Menschen nach Herzkreislaufstillstand transplantiert werden dürfen. Generell wird die Widerspruchsregelung nicht als der einzige Schlüssel für höhere Spenderzahlen angesehen; das betont auch Gitta Connemann: „Sie ist kein Allheilmittel, aber ein fehlender Baustein.“
Wendts Erkrankung passte nicht in die Logik der Warteliste
Bei der Debatte, die der Abstimmung am 16. Januar 2020 vorausging, war Connemann im Plenum ans Mikrofon getreten und hatte von ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter Wendt berichtet, der ein halbes Jahr zuvor gestorben war, während er auf ein Organ gewartet hatte. Sechs Jahre später spricht Wendts Witwe ausführlicher über ihn. Ihr ist es wie den Initiatoren des Antrags zur Widerspruchslösung ein Anliegen, das Thema Organspende stärker ins Bewusstsein zu rücken.

Wendt war im Frühjahr 2019 zum Arzt gegangen, da er seit einiger Zeit an Schwindel, Schwitzen und einem Schwächegefühl litt. Schnell war klar: Der 33 Jahre alte frischgebackene Vater litt an einer seltenen Form von Leberkrebs, die weder über eine Chemotherapie noch eine Bestrahlung erfolgreich behandelt werden konnte. Die einzige Option sei eine Transplantation, sagten die Ärzte, und die Chancen dafür nicht schlecht, da sich diese Krebsart üblicherweise langsam entwickele. Etwa ein Jahr lang, so die Prognose, sei Zeit, um ein geeignetes Organ zu finden. Wendt kam auf die Warteliste für eine Leber.
Die Warteliste ist eine offizielle Reihenfolge von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten. Auf sie gesetzt werden Patienten durch ihre behandelnden Ärzte in den Transplantationszentren. Die Liste dient dazu, zur Verfügung stehende Organe über medizinische und soziale Kriterien – unter anderem Dringlichkeit, Passgenauigkeit des Organs (Blutgruppe, Gewebe, Größe) und Erfolgsaussichten – jenen Menschen zuzuteilen, die bestmöglich zu ihnen passen.
Wendts Erkrankung aber passte nicht in die Logik der Warteliste. Die Kriterien für das Ranking auf der Warteliste bezogen sich unter anderem auf einen medizinischen Wert, der nicht mit der Leber, sondern mit einem anderen Organ zusammenhing und zu gut war – sodass Wendt erst einmal nicht als „high urgent“ (HU) gelistet wurde, also hoch dringlich. In Deutschland jedoch hat man fast nur dann eine Chance auf ein Organangebot, wenn man HU-gelistet ist.
Wendts Zustand verschlechterte sich rasch, daher wandte er sich der Option einer Lebendspende zu, die für Leber, Niere und Lunge existiert. Dabei wird einem lebenden Spender ein Teil seiner Leber, der Lunge oder eine der beiden Nieren entnommen und dem Empfänger eingesetzt. Dafür wechselte Wendt von der Charité in Berlin, die ihn bis dahin behandelt hatte, ins Uniklinikum Jena. Tests zeigten, dass die Blut- und Gewebemerkmale eines Freundes mit denen von Wendt zusammenpassten. Doch die Rettung kam zu spät. Die Ärzte mussten die OP nach zwei Stunden mangels Erfolgsaussichten abbrechen. Ohne dass er noch einmal zu Bewusstsein kam, starb Wendt am selben Tag, vier Monate nach der Diagnose.
Mehr Lebenszeit hätten sich auch Michael Wiegand und Lars Hofmann gewünscht. Beide warteten auf ein Herz.
Michael erhielt ein Herzangebot – aber das Organ war nicht gesund
Michael Wiegand litt seit bald 20 Jahren an einer Insuffizienz, einer Schwächung des Herzens. Mit Medikamenten hatte er das Problem über viele Jahre ganz gut im Griff. Im Alter von 56 musste er dann aber seinen Beruf als Meister für Kälteanlagenbau aufgeben; noch mal zwei Jahre später hatte er Atemnot, wenn er die Treppen im Haus in Berlin hochsteigen wollte. Bei einem Termin im Deutschen Herzzentrum der Charité (DHZC) Anfang 2025 wurde erstmals über Organspende gesprochen. Im März folgten Voruntersuchungen, die bestätigten, dass eine Transplantation unumgänglich war. Ab dann war Michael Wiegand HU-gelistet, konnte aber zunächst zu Hause warten.

An die Zeit auf der Warteliste erinnert sich Tochter Jana Wiegand als belastend: „Man lebt unter einer ständigen Anspannung. Man schaut viel aufs Handy. Man hat immer Herzklopfen, wenn es klingelt.“ Am 1. Juni, Michaels 62. Geburtstag und zugleich dem 40. Hochzeitstag mit Ehefrau Rosi, kam er mit niedrigem Blutdruck und hohem Puls ins Krankenhaus. Am 10. Juli erhielt er ein Herzangebot. Er verabschiedete sich von Rosi und den Töchtern – nur um sich ein paar Stunden später schon wieder zu melden: Die Herzkranzgefäße des Spenderherzens waren nicht in Ordnung, die OP musste abgesagt werden. Auch das ist ein Symptom des Organmangels: Fünf bis zehn Prozent der angebotenen Herzen lehnt das Entnahmeteam des Deutschen Herzzentrums der Charité ab, weil sie sich als nicht geeignet erweisen, was unter anderem daran liegt, dass immer häufiger auf Organe von älteren Spendern zurückgegriffen werden muss.
Diesen Rückschlag zu verkraften, fiel Michael und seiner Familie nicht leicht. „Wir dachten uns: ‚Jetzt hätten wir die Möglichkeit gehabt‘“, sagt Jana Wiegand. Der Allgemeinzustand ihres Vaters verschlechterte sich rapide, und die Ärzte entschieden, ihm ein Herzunterstützungssystem zu implantieren. Das jedoch beförderte ihn von der Warteliste. Er war nicht mehr transplantabel und hatte, so sagt seine Tochter, auch begriffen, dass er das Krankenhaus nicht mehr verlassen würde. Seine letzten Tage verbrachte er intubiert auf der Intensivstation. Als die Maschinen am 10. August ausgestellt wurden, waren Frau und Töchter bei ihm.
Lars stand mehr als 120 Tage auf der Warteliste
Lars Hofmann, auch er Patient der Charité, hatte ab dem 10. Dezember 2022 auf der Warteliste für eine Herztransplantation gestanden. Lars kam mit einem angeborenen Herzfehler auf die Welt, sein ganzes Leben war geprägt von der Herzschwäche. Trotzdem studierte er Informatik und arbeitete, nach einem Schlaganfall vor einigen Jahren in reduzierter Form. Als zwei Dokumentarfilmer 2023 eine mehrteilige Doku über Organspende in Deutschland drehten, stimmte er zu, dass sie ihn begleiten könnten, während er auf ein Spenderherz wartete. Die vier Folgen wurden im Jahr 2024 in der ARD ausgestrahlt und sind noch immer in der Mediathek abrufbar.

In der ersten Folge sitzt Lars auf dem Bett seines Krankenhauszimmers und erzählt von seiner Frau, der zehnjährigen Tochter und dem Hund. Er sagt, er gehe davon aus, operiert und dadurch so gesund zu werden, „dass ich meinen Schwiegersohn kennenlerne“. Dabei kämpft er mit den Tränen. In der zweiten Folge hat er „die 100 Tage fast voll“ – und meint damit die Zeit auf der Warteliste. Dass er so lange nicht mehr am Familienleben teilnehmen könne, sei „eine Situation, die manchmal schwer zu ertragen ist“. Die Zuschauer können verfolgen, wie er Corona bekommt und für die Dauer der Infektion von der Warteliste genommen wird. Akut infiziert, kann er nicht transplantiert werden.
Am Ende der Folge sieht man Lars Tabletten sortieren; er ist abgemagert, blass, bekommt keine Luft, läuft nicht mehr über die Krankenhausflure wie zuvor. Am Anfang der dritten Folge spricht eine Ärztin mit ihm, und allein ihre Gestik macht klar, dass sie hilflos ist. Nachdem sie sein Zimmer verlassen hat, sagt sie in die Kamera: „Uns fehlt das Herz. Der muss dringend transplantiert werden. Der macht mir Sorgen, der macht mir wirklich Sorgen.“ Die übernächste Einstellung zeigt Lars’ Beerdigung. Er starb am 12. Mai 2023 auf der Intensivstation, ohne ein Herzangebot erhalten zu haben. Kurz zuvor hatte er noch eine Nachricht an zwei Mitwartende verschickt: „Jungs, ich habe es nicht geschafft. Ich werde sterben. Weiterkämpfen, hört ihr.“
Der Arzt beklagt die „Mangelverwaltung“
Prof. Felix Schönrath, kardiologischer Leiter des Herztransplantationsprogramms am DHCZ, kannte beide Patienten. Er beklagt die „Mangelverwaltung“, die er und seine Kollegen wegen fehlender Spenderorganen betreiben müssen. „Viele Menschen kommen gar nicht mehr auf die Organempfängerliste, weil ihre Erfolgsaussichten so schlecht sind“, sagt Schönrath. Vor drei Jahren beschloss die Bundesärztekammer, die Kriterien für eine HU-Listung noch einmal zu verschärfen. Das sei notwendig gewesen, damit jene, die diesen Status zugebilligt bekommen, innerhalb von durchschnittlich 90 Tagen ein Herzangebot erhalten können. Denn länger warten zu müssen – so wie Lars, der nach mehr als 120 Tagen auf der Liste noch kein Angebot erhalten hatte –, bedeutet für manche eben den Tod. Blutgruppe und Gewebemerkmale spielen ebenso eine Rolle wie Glück. Die Sterblichkeit auf der Warteliste beträgt am DHZC 10 bis 15 Prozent.
Die Aufforderung, weiterzukämpfen, hat sich auch Lars’ Bruder Dirk, der fast zehn Jahre älter ist, zu eigen gemacht. Kurz vor Lars’ Tod hatte dieser ihm anvertraut, er habe Angst, vergessen zu werden. Hofmann sagt, früher habe er die politischen Regelungen rund um die Organspende nicht verfolgt, obwohl schon früh klar war, dass Lars irgendwann ein neues Herz benötigen werde. Heute klärt er – wie auch Jana Wiegand – im Rahmen seiner Möglichkeiten Menschen über das Thema auf. Er ist Mitglied im Verein transplantiert e.V., einer Selbsthilfegruppe rund um das Thema Organspende.
Lars’ Bruder klärt nun über Organspende auf
Zweimal schon hat er mit Unterstützung des Vereins bei Gesundheitstagen in dem Jobcenter, in dem er als Berater arbeitet, Lars’ Geschichte erzählt und versucht, seinen Kollegen Zugang zu seiner Gefühlswelt zu verschaffen. Dabei hat er erlebt, dass ein Teil von ihnen meint, dass nur reiche Menschen transplantiert würden, dass man im Krankenhaus nicht gut versorgt werde, wenn man einen Organspendeausweis habe, oder dass man bei einem Hirntod nicht „richtig“ tot sei.
Menschen mit solchen Ansichten sind wohl eher keine Befürworter der Widerspruchsregelung. Eine klare Mehrheit der Deutschen, in manchen Umfragen sind es bis zu 80 Prozent, stehen der Organspende jedoch grundsätzlich positiv gegenüber – viele halten ihren Willen jedoch nicht schriftlich fest oder sprechen nicht mit ihrer Familie.
Auch in der Politik scheint sich der Wind zugunsten der Widerspruchsregelung zu drehen – Volkmar Falk, Ärztlicher Direktor des DHZC, spricht von einer „längst überfälligen Entscheidung“. Noch vor der Sommerpause soll eine Orientierungsdebatte innerhalb der Fraktionen stattfinden; eine erste Lesung ist erst ab September zu erwarten. „Wir setzen aber alles daran, dass noch endgültig in diesem Jahr entschieden wird“, sagt Gitta Connemann. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat die Parlamentarier aufgefordert, die Widerspruchsregelung einzuführen.
Am Ende ihrer so persönlichen Rede am 16. Januar 2020 sagte Gitta Connemann im Bundestag: „Ich bitte Sie inständig, heute für die Widerspruchslösung zu stimmen. Für Wendt. Für alle, die noch warten. Für Lebenszeit.“
