Wo die Grenzen der Meinungsfreiheit enden und wo der Aufruf zur Gewalt beginnt, wann verbaler Hass ein Verbrechen ist oder eine Gefahr für die Demokratie und wer entscheiden soll, ob man sich im Kampf gegen Desinformation auf die Abwehrkräfte der Zivilgesellschaft verlassen kann: Das wäre eine Debatte, die die Demokratie grundsätzlich eher stärken könnte – wenn nur alle Beteiligten daran interessiert wären. Doch längst hat man es in modernen Medienökosystemen mit ballistischen Dynamiken zu tun, die sich in vielfältiger Weise manipulativ nutzen lassen, zur Mobilisierung von Emotionen oder politischer Aktion, zur Beeinflussung von Wahlen oder zur Verbreitung von Hass und Hetze.
In Deutschland hat man sich bekanntlich aus guten Gründen darauf geeinigt, das Recht, „die eigene Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“ durch ein paar Ausnahmen einzuschränken – zum Beispiel mit Gesetzen gegen Volksverhetzung oder Beleidigung. Seit nach den Terroranschlägen der Hamas am 7. Oktober 2023 antisemitische Äußerungen zugenommen haben, wurden sie eher noch verschärft. Und so kritisch man diese Strafen und Maßnahmen sehen mag, allein das anhaltende Erregungspotential der Debatte um deren Angemessenheit zeigt, dass man sich um die Meinungsfreiheit vielleicht doch nicht ganz so große Sorgen machen muss.
Man setzt auf Sanktionen statt Argumente
Jenseits des öffentlichen Streits und all seiner kalkulierten politischen Effekte stellt sich heute aber auch die Frage, wie ein demokratischer Staat gegen systematische Störungen von außen vorgehen kann – beziehungsweise ob er das überhaupt tun sollte. In der Bundesregierung setzt sich in dieser Frage zunehmend die Ansicht durch, dass es sich bei der Verbreitung von Desinformation, vor allem durch Russland, um Angriffe auf die nationale Sicherheit handelt, gegen die man sich nicht nur mit freundlichen Appellen verteidigen kann. Sondern zum Beispiel durch Sperrungen und Sanktionen. Und so naiv es wäre, auf die teilweise mit dem Aufwand militärischer Operationen durchgeführten Störungen allein mit dem zwanglosen Zwang des besseren Arguments zu antworten, so fragwürdig sind solche politischen Instrumente.
Wie problematisch solche Maßnahmen sein können, lässt sich an einem Fall ganz gut veranschaulichen, der seit einem guten Jahr für Aufregung sorgt, bisher vor allem in jenem Milieu, das mit dem Betroffenen auch ideologisch sympathisiert: der Fall des Journalisten Hüseyin Doğru. Doğru ist Gründer der englischsprachigen Internetseite Red, die sich als „revolutionäres“ und unabhängiges linkes Medium verstand. Seit dem 20. Mai 2025 steht er auf der Liste von Personen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, neben Putins ukrainischem Oligarchenfreund Viktor Medwedtschuk etwa oder der kremltreuen Influencerin Alina Lipp. Für Doğru bedeutete das: Sein Konto wurde gesperrt, zeitweise wohl auch das seiner Frau, zuletzt sogar das seiner Mutter. Er darf nicht gegen Bezahlung arbeiten, wer ihn finanziell unterstützt, macht sich strafbar. Sein Portal stellte er schon ein paar Tage vor dem Inkrafttreten der Sanktionen ein. Red sprach von einer „koordinierten Kampagne“, „initiiert von einer unheiligen Allianz aus deutschen Medien, Journalisten, Gewerkschaftern und NGOs“.
„Tiefe strukturelle Beziehungen“ nach Russland
Die Sanktionen gegen Doğru, der deutscher Staatsbürger ist, so weit sind sich alle Seiten einig, sind ein Präzedenzfall: Eigentlich sind sie nicht für EU-Bürger vorgesehen, aber vor allem nicht für Journalisten. Was Doğru in den Augen der Behörden auch nicht ist, das Auswärtige Amt bezeichnet ihn daher als „Desinformationsakteur“. Begründet wurde die Listung von der EU damit, dass Red wie auch das ebenfalls von Doğru geleitete Vorgängermedium Redfish, „enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu Organisationen und Akteuren der Staatspropaganda in Russland hat und über tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien verfügt, unter anderem durch Verbindungen zwischen einzelnen Mitarbeitern sowie Personalrotation zwischen diesen Einrichtungen“.
Bis heute streitet Doğru jede Verbindung zur russischen Regierung oder zu russischen Medien ab. Aus der Perspektive Doğrus und seiner Unterstützer ist der Grund für die Sanktionen die propalästinensische Haltung seiner Berichterstattung. Red solle als „Teil einer breiten angelegten Strategie“ gegen „kritische, dissidente Medien (. . .) diffamiert, kriminalisiert und letztlich zerschlagen werden“, ein „Angriff auf unabhängigen Journalismus – und auf jede Stimme, die sich dem offiziellen Narrativ widersetzt“, lautete damals die Reaktion auf den EU-Beschluss.

Was Doğru tatsächlich von den anderen Russlandpropagandisten auf der Liste unterscheidet, ist die Tatsache, dass er sich sehr wenig mit dem Krieg in der Ukraine beschäftigt; wenn er seine Haltung dazu äußert, rutscht ihm gelegentlich sogar Kritik an der russischen Invasion heraus. Das Hauptthema von Red war ein anderes: der Nahostkonflikt und die propalästinensische Protestbewegung. Die Haltung des Portals dazu war „antiimperialistisch“ und „bewegungsnah“, der Vorwurf des Genozids zog sich wie ein Satzzeichen durch die Texte, und auch sonst macht man es sich in der Frage, wer Opfer und wer Täter in diesem komplizierten Konflikt ist, eher einfach. Dank enger Kontakte zu den Aktivisten berichtete Red im Mai 2024 live von der Besetzung des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Humboldt-Universität in Berlin. Zum Jahrestag des Terrorangriffs gegen Israel veröffentlichte Red Interviews mit Vertretern der Hamas und des Islamischen Dschihads – oder, wie man es dort ausdrückte: mit „relevanten politischen Akteuren im Nahen Osten“ oder Vertretern der „Achse des Widerstands“.
Harmlose Posts auf X als Beweisdodument
Über die Verbindungen zum Kreml hatte im Herbst 2024 auch schon der Journalist Nicholas Potter in der „taz“ berichtet. Unter anderem hielt er die undurchsichtige Finanzstruktur von Red und die Tatsache, dass sich das im Impressum angegebene Medienunternehmen als Briefkastenfirma in Istanbul entpuppte, für ein Indiz für Unterstützung aus Russland. Nach der Veröffentlichung tauchte Potters Gesicht auf selbstgebastelten Fahndungsplakaten auf, Potter hält das für eine Kampagne von Red. Beweisen konnte er seine Vorwürfe damals nicht.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Auch die EU legte bisher keine Belege für Verbindungen Doğrus nach Russland vor. Um die Sanktionen zu beschließen, muss sie dies auch nicht tun, ein gemeinsamer Beschluss des Rats der Europäischen Union reicht. Sanktionen sind ein politisches Instrument, kein rechtsstaatliches. „Die EU versucht noch nicht einmal, eine Beweisführung herzustellen“, sagt Doğrus Anwalt Alexander Górski. Erst in einem Verfahren, auf das Doğru nach seiner Klage im Juli 2025 noch wartet, entscheidet der Europäischen Gerichtshof, ob die Sanktionen rechtmäßig sind.
Trotzdem erhielten Doğrus Anwälte auf Anforderung vergangenen September von der EU weitere Beweisdokumente, die die Rechtmäßigkeit belegen sollen. Obwohl es ihm nicht zusteht, hat Doğru sie auf der Plattform X veröffentlicht: Es handelt sich ausschließlich um öffentliche Posts von X. Darin kritisiert Doğru etwa den Bundeskanzler für Waffenlieferungen an die Ukraine, beklagt sich über die fehlende Berichterstattung über seinen Fall und die mangelnde Unterstützung durch Journalistenverbände. Lediglich seinen Kommentar zur Antisemitismusresolution des Bundestags, in dem er behauptet, sie wolle Israelkritik mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft bestrafen, könnte man als Desinformation betrachten. Insgesamt habe man laut Anwalt Górski „wenige Dutzend Seiten“ erhalten, sämtliche Belege seien öffentlich zugängliche Äußerungen gewesen. Konkrete Verbindungen nach Russland, etwa in Form von Finanztransaktionen oder E-Mails, seien nicht nachgewiesen worden.
Instrumente aus dem Cyberwar
Die deutlichste Bestätigung dieses Verdachts legte bisher das Auswärtige Amt vor. Man könne nun „verbindlich sagen“, dass Red „von Russland gezielt zur Informationsmanipulation eingesetzt wird“, erklärte Sprecher Martin Giese vergangenen Juli auf der Regierungspressekonferenz. Das Portal sei „personell und finanziell eng mit dem russischen Staatsmedium und Propagandainstrument RT verzahnt“, behauptet das Amt. Um die Verbindung festzustellen, wandte die Bundesregierung damals ein Verfahren an, das zuvor nur bei Cyberangriffen zum Einsatz kam: durch die sogenannte Attribuierung werden Hackerangriffen die verantwortlichen Akteure „zugeordnet“.
Die Attribuierung war dabei nicht die Grundlage der EU-Sanktionen, diese beiden Instrumente sind voneinander unabhängig. Eine Attribuierung ist keine Voraussetzung für die Verhängung von Sanktionen. Sie hat primär ein anderes Ziel: Sie dient vor allem dazu, die Öffentlichkeit über die Mechanismen bestimmter Medienmanipulationen aufzuklären und Verantwortliche und Hintermänner öffentlich zu benennen, erklärt die Referatsleiterin für strategische Kommunikation im Auswärtigen Amt. Die Maßnahme habe „resilienzfördernden Charakter“. Die Attribuierung stütze sich dabei auch auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse und habe eine klare Grundlage. Auch im Fall von Red habe man angeblich auf eine „umfassende Analyse der deutschen Sicherheitsbehörden“ zurückgegriffen und sei zum Schluss gekommen, dass das Portal „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ Verbindungen zum russischen Staat habe.
Wie man Nährboden für Misstrauen schafft
Genau an diesem Punkt stößt dieses Mittel aber an seine Grenzen: Wenn sich die Behörde wie in diesem Fall am Ende doch darauf beruft, die entscheidenden Belege geheim halten zu müssen, lädt sie damit genau zu jenen Zweifeln ein, die der Nährboden des Misstrauens gegen demokratische Institutionen sind, den man doch bekämpfen möchte. Wenn man es mit einem Publikum zu tun hat, das ohnehin leicht überall eine Verschwörung wittert, ist das eher kontraproduktiv. Dass man kein Verschwörungstheoretiker sein muss, um die Qualität oder sogar die Existenz nachrichtendienstlicher Erkenntnisse anzuzweifeln, hat schließlich auch zuletzt Wolfram Weimers Einsatz der Haber-Verfahrens gegen Buchhandlungen gezeigt.
Dass man gegen die Verbreitung von Desinformation dabei auf eine Methode setzt, die eigentlich für die Abwehr von Cyberangriffen gedacht ist, sagt viel über das Verständnis der kommunikativen Auseinandersetzung aus: Informationen oder „gefährliche“ Meinungen werden nicht nur metaphorisch als Virus beschrieben, sondern auch wie eines so behandelt, als gebe es eine Art Medizin dagegen, eine technische Lösung für eine diskursive Krankheit. Dass das zumindest ungewöhnlich ist, bestätigt auch das Auswärtige Amt. Erstmals sei das Verfahren der Attribuierung auf den Bereich der ausländischen Informationsmanipulation angewendet worden.
Das Who is Who einer einfallslosen „Linken“
Dass man dabei keine konkreten Beweise für Doğrus Verbindung nach Russland vorlegen kann, muss nicht bedeuten, dass es keine gibt. Es mag gute Gründe dafür geben, die Quellen und Methoden geheimdienstlicher Ermittlungen nicht preiszugeben. Aber genau darin besteht das Problem, wenn man beim Kampf gegen Meinungsmanipulation auf solche Mittel zurückgreift: Der Mangel an Transparenz lädt dazu ein, die Gegenmaßnahmen für einen Akt der politischen Willkür zu halten. Es macht es Doğru leicht, den Eindruck zu erwecken, er sei allein für seine politischen Ansichten oder seine Kritik an Merz bestraft worden.
Wie man diesen Verdacht instrumentalisieren kann, sieht man nun an einer neuen Kampagne, die aus Doğru einen Helden der Pressefreiheit machen soll, eine Symbolfigur wie einst Julian Assange. Ein illustres Bündnis notorischer Russlandfreunde und Querdenker hat den Jahrestag des EU-Beschlusses zum Anlass für eine Petition genommen. Auf der Website free-dogru.com findet man die Unterschriften des Who is Who jenes Spektrums einer populistischen „Linken“, die ihren Mangel an zeitgemäßen politischen Konzepten durch Sympathie für einen antikolonialistischen Zeitgeist zu überspielen versucht. Prominente BDS-Anhänger wie Roger Waters, Brian Eno und Jeremy Corbyn gehören ebenso dazu wie EU-Kritiker Yanis Varoufakis oder Wikileaks-Chefredakteur Kristinn Hrafnsson, Gregor Gysi und Sahra Wagenknecht finden in seltener Einigkeit wieder unter der Petition zusammen. Die meisten Unterzeichner sind schon in der Vergangenheit durch die Verklärung der russischen Aggression aufgefallen, von Gabriele Krone-Schmalz über Günter Verheugen bis Ulrike Guérot sind alle dabei, sogar Dieter Hallervorden. Als Verantwortliche gibt das Impressum einen „Verein Für Rechtsstaatlichkeit e.V.“ aus, als deren Vorsitzende die Friedensaktivistin Eleonore Freiin von Wimmersperg und BSW-Politikerin Sevim Dağdelen genannt werden. Den Verdacht, dass die Unterzeichner weniger die Sorge um die Pressefreiheit als vielmehr eine gewisse Sympathie für Russland gemeinsam haben, versucht hier jedenfalls niemand zu zerstreuen. So viel zur Meinungsvielfalt.
Unterzeichnet haben die Petition auch jene Journalisten, die schon seit einem Jahr die Sanktionen skandalisieren und den Fall so darstellen, als wären die Vorwürfe der Verbindung zu Russland nur ein Vorwand der deutschen Bundesregierung, um im Namen der suspekten „Staatsräson“ propalästinensische Ansichten zu torpedieren. Dazu gehören unter anderem die beiden Chefredakteure des vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften und stabil antizionistischen Zentralorgans „Junge Welt“, die eine Meldung über den Terrorangriff der Hamas auf Israel 2023 mit dem Titel „Gaza schlägt zurück“ überschrieb. Oder der Redakteur der „Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung“ Florian Warweg, der von 2014 bis 2022 als Chef vom Dienst bei einem Medium arbeitete, über dessen Verbindungen zum Kreml es nun wirklich keine Zweifel geben kann.
Man kann sich leicht abschrecken lassen von der apodiktischen Terminologie und dem aktivistischen Eifer solcher Demagogen, von ihrer Kritik am „EU-Wahrheitsregime“ und am „orwellschen Klang“ der Maßnahmen. Aber man muss gar nicht in den Jargon der Dogmatiker fallen, um fragwürdig zu finden, welche Methoden von den Behörden im Kampf gegen Desinformation zweckentfremdet werden. Nicht nur weil der drohende Ton, den sie dabei oft ganz bewusst anschlagen, um abschreckend zu wirken, wenig souverän wirkt, eher wie ein Zeichen der Schwäche. Sondern auch weil es zurzeit kein ganz so theoretisches Szenario mehr ist, dass man damit Waffen schafft, die einmal politischen Kräften zufallen, in deren Händen man sie lieber nicht sehen möchte.
