Mütter, die aus der Elternzeit zurückkehren, erleben oft unangenehme Überraschungen. Plötzlich wird ihnen nichts mehr zugetraut. Und manchmal sind sie sogar überhaupt nicht mehr erwünscht im Unternehmen.
Eine Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat gezeigt, wie verbreitet Benachteiligungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit sind. 15 Prozent der Mütter berichten demnach davon, nach der Elternzeit gekündigt worden zu sein, Väter betraf das deutlich seltener (sechs Prozent). Fast die Hälfte der Mütter, die befristet angestellt waren, berichtete davon, dass ihr Vertrag nicht verlängert wurde, aber nur 15 Prozent der Väter.
Wieder andere erleben berufliche Nachteile schon in der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes: Aufgaben, die sie nicht mehr übernehmen dürfen, gestrichene Gehaltserhöhungen, Positionen, in die sie nicht mehr zurückkehren können, blockierte Entwicklungsschritte oder Vorurteile. Sie gelten etwa nach der Elternzeit als weniger belastbar, weniger flexibel oder als überfordert.
Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Elternzeit nicht erlaubt, danach aber schon. Allerdings dürfen Mütter nicht diskriminiert werden, wenn sie Beruf und Familie vereinbaren müssen, also zum Beispiel Elternzeit genommen haben und flexible Arbeitszeitregelungen in Anspruch nehmen.
Uns interessiert, was Sie erlebt haben – in Gesprächen mit Vorgesetzten, in offiziellen Schreiben, in Personalgesprächen, in Versetzungen, mit Umstrukturierungen oder neuen Zielvereinbarungen. Mit welchen Begründungen wurden Arbeitsverhältnisse beendet oder wurde Ihnen nahegelegt, selbst zu gehen? Und welche Folgen hatte das für Sie? Wir wollen sichtbar machen, wie Benachteiligung nach der Elternzeit konkret aussieht – und was sie für das weitere Leben bedeutet.
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