Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Röwekamp hat die Unklarheit in Bezug auf die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte beim Wehrdienstgesetz kritisiert. »Der Vorgang ist extrem ärgerlich und schadet dem Anliegen, junge Menschen freiwillig für den Wehrdienst zu gewinnen«, sagte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag der Rheinischen Post.
»Die Debatte richtet großen Schaden an«, teilte Röwekamp mit. Er erwarte, dass Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) persönlich sicherstelle, »dass die rechtliche Unsicherheit sofort abgestellt wird«, sagte er.
Im neuen Wehrdienstgesetz war ursprünglich vorgesehen, dass sich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Wie das Ministerium später hervorhob, ist die Genehmigungspflicht für den sogenannten Spannungsfall gedacht und würde erst greifen, wenn der Wehrdienst nicht mehr freiwillig, sondern die Wehrpflicht aktiviert wäre.
Da dies nicht der Fall ist, wären betroffene Männer auch ohne die angekündigte neue Vorschrift des Verteidigungsministeriums nicht verpflichtet, sich eine Genehmigung erteilen zu lassen. Dennoch sorgte die Gesetzespassage für Empörung und Kritik aus Opposition und Zivilgesellschaft. Nach anhaltender Kritik wurde später eine allgemeine Ausnahme eingeführt, Verteidigungsminister Pistorius (SPD) räumte Fehler ein.
Juristen äußern Bedenken an Vorgehen des Ministeriums
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages äußerte jedoch rechtliche Bedenken an dem Vorgehen. In einem Gutachten kamen die Juristen zu dem Ergebnis, dass das Verteidigungsministerium rechtswidrig gehandelt haben könnte, indem es zentrale Regelungen des Gesetzes durch eine Verwaltungsvorschrift außer Kraft gesetzt hat. Das Verteidigungsministerium kündigte daraufhin an, die allgemeine Freistellung für längere Auslandsreisen wehrfähiger Männer auch per Gesetz zu regeln.
Eine Änderung sei dazu in das Reservestärkungsgesetz aufgenommen worden, das sich derzeit in der Abstimmung befinde, sagte eine Sprecherin. Es werde der schnellstmögliche Weg genutzt, um für Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten auszuräumen. »In der Sache ändert sich nichts. Eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte muss derzeit nicht eingeholt werden«, teilte das Ministerium mit.
Das sogenannte Wehrdienstmodernisierungsgesetz ist am 1. Januar in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist die verpflichtende Musterung für Männer ab dem Jahrgang 2008. Damit soll die Bundeswehr deutlich verstärkt werden. Zusätzlich soll eine Reserve von rund 200.000 Personen aufgebaut werden, die maßgeblich aus den Teilnehmenden des neuen Wehrdienstes bestehen soll.
