
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Vertreter des gestürzten Assad-Regimes in Syrien auf einer europäischen Anklagebank sitzt. Doch der Prozess gegen Khaled H., der am Montag vor dem Wiener Landesgericht seinen Anfang nahm, hat eine besondere Note: Denn der frühere Brigadegeneral war 2015 durch den österreichischen Nachrichtendienst selbst ins Land gebracht worden, um ihn vor Unannehmlichkeiten zu schützen.
In der später als Operation „White Milk“ bekannt gewordenen Aktion hatte das mittlerweile aufgelöste Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Khaled H. auf Bitten des israelischen Mossad an der Grenze in Empfang genommen. H. soll sich schon 2013 nach Frankreich abgesetzt haben, drohte dort aber aufzufliegen, weshalb er mit israelischer Hilfe und ohne Wissen der französischen Behörden aus dem Land geschleust wurde. Der Mossad soll sich damals nachrichtendienstliche Informationen von Khaled H. erhofft haben, weshalb man Österreich um Hilfe bat.
Als die streng geheime Kooperation in der Operation „White Milk“ schließlich doch bekannt wurde, sorgte sie in Österreich bereits für ein Strafverfahren: Denn das BVT hatte den früheren General nicht nur mit einer Wohnung versorgt, sondern auch andere Behörden getäuscht, um ihm Sozialhilfe und einen Flüchtlingsstatus zu beschaffen. Drei frühere BVT-Mitarbeiter wurden angeklagt, letztlich allerdings freigesprochen.
Khaled H. soll ein Foltersystem im Gefängnis etabliert haben
Eingefädelt hatte die Operation der frühere BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss, der später auch dem flüchtigen Wirecard-Manager Jan Marsalek half, sich aus Österreich in Richtung Russland abzusetzen. Weiss flüchtete sich wiederum nach Dubai, das kein Auslieferungsabkommen mit Österreich unterhält und einen internationalen Haftbefehl gegen ihn nicht vollstreckt.
Doch das ist nur der politische Rahmen dieses aufwendigen Prozesses, für den das Wiener Landesgericht mindestens 13 Verhandlungstage bis Ende Juni veranschlagt hat. Die Taten, die dem früheren General vorgeworfen werden, sind erheblich. Sie beziehen sich auf die Jahre von 2011 bis 2013, als das Assad-Regime die aufkeimende Demokratiebewegung in Syrien mit großer Brutalität niederschlug. Khaled H. soll als Leiter einer Abteilung des syrischen Geheimdienstes in einem Gefängnis in Raqqa ein Foltersystem etabliert haben, um die Proteste zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern, heißt es in der Anklageschrift, aus der österreichische Medien zitieren. Mitangeklagt ist Mussab A., ein früherer Abteilungsleiter der Kriminalpolizei von Raqqa, der ebenfalls nach Österreich gelangt war.
Die Anklage bezieht sich vor allem auf den Umgang mit 21 früheren Häftlingen, die mittlerweile nach Europa gelangt sind und deren Aussagen dokumentiert wurden. Sie sollen in Wien als Zeugen persönlich oder durch Videoschalten vernommen werden.
Staatsanwaltschaft wird Angeklagten Folter und Nötigung vor
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, die Häftlinge in dem Gefängnis extremen psychischen und physischen Qualen ausgesetzt zu haben. Genannt werden regelmäßige und systematische Schläge, Elektroschocks, das Übergießen mit heißem oder kaltem Wasser und andere Methoden, die starke Schmerzen verursachen sollten. Auch von sexuellen Übergriffen ist die Rede.
Die Opfer sollten so erniedrigt und zu Geständnissen gezwungen werden. Menschen seien auf kleinem Raum in überfüllten Zellen eingepfercht gewesen, Angehörige hätten meist keinerlei Informationen über den Verbleib der Gefangenen bekommen. Die hygienischen Bedingungen seien miserabel gewesen, genau wie die Versorgung mit Lebensmitteln. Oft hätten die Gefangenen aus den Toiletten trinken müssen.
Die Verteidiger wenden hingegen ein, dass Khaled H. für viele der Vorgänge weder zuständig noch verantwortlich gewesen sei. Sie meinen sogar, er habe Kontakt zur Opposition gesucht und daran mitgewirkt, dass die Übernahme von Raqqa weitgehend friedlich erfolgt sei. Die Stadt wurde 2013 zunächst von Kräften der „Freien Syrischen Armee“ übernommen, fiel bald darauf aber an die Terrormiliz „Islamischer Staat“.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten hingegen vor, die Übergriffe verantwortet und sich zumindest „fallweise“ selbst an ihnen beteiligt zu haben. Khaled H. legt sie das Verbrechen der Folter, beiden Angeklagten gemeinsam zudem schwere Nötigung, geschlechtliche Nötigung und zahlreiche schwere Körperverletzungen zur Last, die nach dem Weltrechtsprinzip auch in Österreich verfolgt werden können. Im Falle einer Verurteilung drohen Khaled H. bis zu zehn Jahre Haft.
