Vertreter des EU-Parlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer haben sich auf eine Verschärfung weiterer Asylregeln geeinigt. Damit hat die Europäische Union auch den Weg für sogenannte Rückkehrzentren in Drittstaaten freigemacht. Wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte, habe man eine entsprechende Einigung erzielt. Mit der sogenannten Rückführungsverordnung sollen mehr Abschiebungen von Schutzsuchenden, deren Asylanträge abgelehnt wurden, durchgesetzt werden.
Parlament und Mitgliedstaaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. Diese Zustimmung gilt aber in der Regel als reine Formalie. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die geplanten Maßnahmen.
Vorgesehen sind unter anderem sogenannte Rückkehrzentren außerhalb der Europäischen Union, in die abgelehnte Asylbewerber, die aber nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, abgeschoben werden sollen. Gründe für fehlende Rückführungsmöglichkeiten können etwa sein, dass das Heimatland sich weigert geflohene Menschen zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat unterhält.
Wo solche Zentren konkret eingerichtet werden sollen, ist noch offen. Voraussetzung ist ein Abkommen mit einem Drittstaat, der bereit ist, die Abgeschobenen aufzunehmen. Deutschland ist mit mehreren EU-Staaten an Verhandlungen über entsprechende Vereinbarungen beteiligt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für die sogenannten Return Hubs ausgesprochen.
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