
Eine der absurden Hinterlassenschaften der Ampel, die uns noch länger beschäftigen werden: das Selbstbestimmungsgesetz. Von den maßgeblichen Politikern der SPD, der Grünen und auch der FDP immer wieder heruntergespielt, hat die Möglichkeit des einfachen Geschlechtswechsels gesellschaftlich und auch unter Fachleuten durchaus Bedeutung gehabt.
Es gibt Fälle, in denen der Wechsel des bei der Geburt festgestellten, gleichsam amtlich gewordenen Geschlechts angezeigt sein kann. Ein solches Verfahren darf niemals entwürdigend sein. Das ist ein richtiger Ausgangspunkt der Neuregelung gewesen. Aber die Möglichkeit eines Geschlechtswechsels durch einfache Erklärung übersieht vollkommen, dass unsere Rechtsordnung an das Geschlecht teils einschneidende Folgen knüpft: So gilt nach dem Grundgesetz bisher die (zurzeit ausgesetzte) Wehrpflicht nur für Männer. Und die körperlichen Voraussetzungen für Noten und Laufbahnen unterscheiden sich deutlich: vom Sport-Abitur bis zum Test bei der Polizei.
Desaströse Folgen
Wenn nun drei Bundesländer den Vorstoß wagen, das Selbstbestimmungsgesetz zu ändern, um Missbrauch zu verhindern, so ist das rührend, geht aber an der Sache vorbei. Denn das Gesetz geht eigentlich davon aus, dass man einen Geschlechtswechsel gar nicht missbrauchen kann. Dabei wurde schnell klar, dass bisherige Schutzräume für Frauen nunmehr auch von gleichsam selbst ernannten Frauen genutzt werden konnten. Mit desaströsen Folgen, schwerwiegender als erleichterte Einstellungen und Beförderungen.
Und davon abgesehen: Wie soll nun künftig, falls der Vorstoß Erfolg haben sollte, der Standesbeamte „offensichtlichen Missbrauch“ feststellen? Die gesamte Regelung, die immerhin evaluiert wird, gehört in dieser Form abgeschafft.
Es ist nämlich nicht so, dass alle gleich sind. Es ist auch nicht so, dass alle gleich gemacht werden können. Davon geht nicht nur unsere gewachsene Rechtsordnung aus. Auch sie beruht auf einer Schöpfung, die uns natürliche Grenzen setzt.
