Noch sind keine Termine für eine mündliche Verhandlung festgelegt,
aber die AfD und Verfassungsschutz können Schriftsätze einreichen. Das Amt äußere sich »grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren«, teilte der Verfassungsschutz auf Anfrage mit.
Offensichtlich
ist, dass die Behörde nacharbeiten, nachliefern und nachschärfen
muss, wenn sie die Richter noch umstimmen will. Bereits kurz nach der
Entscheidung aus Köln hatte sich das Bundesamt nach
Informationen der ZEIT mit Vertretern der Landesämter zusammengeschaltet und um
weitere Informationen gebeten.
In fünf Bundesländern sind die
dortigen AfD-Landesverbände schon als gesichert rechtsextremistisch
eingestuft, teilweise rechtskräftig. Aus manchem Bundesland ist die Kritik zu
hören, dass Erkenntnisse der Landesbehörden in dem AfD-Gutachten des
Bundesamtes nicht ausreichend eingearbeitet worden waren.
Bislang keine
Berücksichtigung hat in dem Gutachten die erst neu gegründete, besonders
radikale AfD-Jugendorganisation »Generation Deutschland« gefunden. Das
dürfte sich im Prozess ändern. Die Vorläufer-Organisation »Junge Alternative«
(JA) war als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, damit waren
seinerzeit auch
die Kölner Richter einverstanden gewesen. Die »Generation Deutschland« ist, anders als die aufgelöste JA, fester Bestandteil der Partei und ihr damit noch direkter
zurechenbar.
Angeführt wird sie mit Pascal
Hohm von einem Mann mit Kontakten in die rechtsextreme Szene. Denkbar wäre,
dass der Verfassungsschutz in seinen Schriftsätzen die vielfältigen Verbindungen der AfD in
die rechtsextreme Szene ohnehin stärker in den Vordergrund stellt.
Im Gutachten
hatte das weniger Raum eingenommen als die Dokumentation von Äußerungen, die aus
Sicht des Diensts gegen die Menschenwürde verstoßen. Ein Knackpunkt ist der Begriff »Remigration«. Hier hatte das Kölner Gericht zugunsten der AfD
angenommen, dass nicht jede Verwendung dieses Begriffs, der in der Partei zeitweise vermieden wurde,
inzwischen aber etabliert ist, auf ein völkisches und damit
verfassungsfeindliches Volksverständnis verweise.
Sowohl der Verfassungsschutz als auch die AfD könnten nach einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln noch
vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen.
