
Als vor zwanzig Jahren im politischen Berlin das Elterngeld das Licht der Welt erblickte, hatte Deutschland monatelang sehr grundsätzlich über die neue Sozialleistung diskutiert. Widerstand gab es nicht nur von den Konservativen in CDU und CSU, die um das traditionelle Familienbild des Einverdienerhaushalts fürchteten.
Widerstand kam vor allem von den freiheitlich Gesinnten in Union und FDP, die es nicht für eine Aufgabe von Parlament und Regierung hielten, sich in die Gestaltung des Familienlebens einzumischen. Sie sorgten sich auch, dass im Versuch, die Geburtenzahl zu erhöhen und mehr Frauen an die Erwerbstätigkeit heranzuführen, der schon damals weit ausgebaute Sozialstaat weitere Milliarden Euro Steuergeld verschlingen werde.
Die Freunde des freiheitlichen Staatsverständnisses setzten sich nicht durch. Die noch junge Koalition von Union und SPD unter Anleitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschloss die Einführung des Elterngelds zum 1. Januar 2007.
Dass diese grundsätzlichen Diskussionen über die Aufgaben des Staates in Sachen Elterngeld kaum noch geführt werden, ist vielleicht das wichtigste Ergebnis nach zwanzig Jahren. Wer mit dem Rechtsanspruch auf bezahlte Monate der Babypause aufgewachsen ist, stellt die von den Steuerzahlern bezahlte Leistung nicht mehr infrage.
Im Internet zeigt eine Google-Suche schnell Erlebnisberichte, in denen das Elterngeld als Kofinanzierung für Weltreisen mit Babys empfohlen wird. Oft würden „Vätermonate“ nahe üblichen Urlaubszeiten genommen, was auf eine „strategische Nutzung“ hindeute, analysieren Forscherinnen des Ifo-Instituts Dresden. Das Ziel der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), jungen Eltern eine „finanzielle Schonzeit“ zu gewähren, ist aufgegangen.
Wie es zu den 14 Monaten kam
Die Sorgen der Kritiker vor einem Aufwuchs des Wohlfahrtstaats hatte von der Leyen im Frühjahr 2006 auf das Schönste bestätigt. Eigentlich hatte sie ein Elterngeld von zwölf Monaten vorgeschlagen. Zwei Monate davon aber sollte es nur geben, wenn beide, Mutter und Vater, in die bezahlte Elternzeit gingen. Das war der subventionsbewehrte lenkende Eingriff in die Familie, an dem sich viel Widerstand entzündete. Es gab Kritik etwa vom damaligen FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle, ob eine solche Regel verfassungsgemäß sei, doch kam es zu einer entsprechenden Klage nicht.
Denn kurz entschlossen weitete die Ministerin ihre Pläne aus und versprach nun zwölf Monate Elterngeld für alle und zwei zusätzliche Monate, wenn Mutter und Vater eine Babyauszeit nahmen. Das war nicht weniger, sondern noch mehr Lenkung. Doch so machte auch die CSU ihren Segen mit dem Elterngeld.
Was des Staates ist oder was der Jungen ist?
Heute richten die Diskussionen um das Elterngeld sich kaum noch nach der Frage, was des Staates ist. Sie richten sich danach, was der Jungen oder was der Eltern sei. So ist die Einlassung von Johannes Winkel, dem Vorsitzenden der Jungen Union, zu verstehen, dass es „nicht unser Ernst sein kann“, beim Elterngeld 350 Millionen Euro zu kürzen, wenn allein die Rentenerhöhung in diesem Jahr 20 Milliarden Euro koste.
So sind auch die Mahnungen von Sozialverbänden oder dem arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zu verstehen, dass die Höhe des Elterngelds nie an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wurde und real mehr als 38 Prozent an Wert verloren habe.
Seit 2007 gibt es auf Antrag maximal 14 Monate lang einkommensabhängig zwischen 300 und höchstens 1800 Euro je Monat, für normale Haushalte rund 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Seit 2011 gibt es Einkommenshöchstgrenzen für den Bezug von Elterngeld, zunächst von 500.000 Euro netto für Paare. 2015 wurden die Möglichkeiten erweitert, die Zahlung bei Teilzeitarbeit von Mutter und Vater auf bis zu 28 Monate zu strecken.
„Braucht man nicht“
Die öffentliche Debatte hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren verengt. „Noch nie wurde ich für einen Kommentar so sehr beschimpft und kritisiert“, sagt Clemens Fuest, der Präsident des Ifo-Instituts in München, der für seine klare Sprache bekannt ist. Fuest hatte vor einem Jahr gefordert, das Elterngeld als „nice to have“ – frei übersetzt: „braucht man nicht“ – abzuschaffen, um im Bundeshaushalt mehr Luft für Verteidigung oder Infrastruktur zu schaffen. Sein Plädoyer gegen das Elterngeld begründet er mit der ordnungspolitischen Erwägung, dass der Staat mit der Transferzahlung den Eltern ein weiteres Stück Selbstverantwortung abnehme. Auch habe das Elterngeld nicht das gebracht, was erwartet wurde.
Wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass gut verdienende Akademikerinnen sich mit dem Elterngeld ein wenig öfter zur Schwangerschaft entschließen. Dazu trägt bei, dass die einkommensabhängige Lohnersatzleistung bei ihnen entsprechend höher ausfällt. Akademikerkinder sind im Elterngeld dem Staat mit bis zu 1800 Euro im Monat mehr wert als Kinder wirtschaftlich weniger erfolgreicher Eltern.
Der in Studien ermittelte Anreiz des Elterngelds zu mehr Geburten Gutverdienender sei sehr klein, mahnt Fuest und fragt: „Ist das siebeneinhalb Milliarden Euro im Jahr wert?“ Die Beharrungskräfte sind groß: Mit zuletzt fast 50 Prozent des Etats ist das Elterngeld ein dominierender Faktor für die Relevanz des Familienministeriums.
Die exakten Wirkungen des Sozialtransfers sind kaum zu ermitteln. Dass in den 2010er-Jahren die Zahl der Geburten und die durchschnittliche Zahl der Geburten je Frau anstieg, liegt unter anderem auch daran, dass mehr Ausländer zuwanderten und dass die Wirtschaft insgesamt gut lief. Insgesamt weist die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland trotz Elterngeld abwärts; die Zahl der Geburten sank im vergangenen Jahr auf das Rekordtief von 654.000.
Das traditionelle Familienmuster hält
Mehr Erfolg scheint das Elterngeld auf den ersten Blick in der gewünschten größeren Teilhabe der Väter in der Erziehung gebracht zu haben. Die statistisch gemessene väterliche Fürsorge für die Kleinen nimmt zu. Fast 50 Prozent der Kinder eines Jahrgangs erleben, dass der Vater mindestens einen Monat Elterngeld bezieht und zu Hause bleibt. Im Jahr 2008 waren es nur 20 Prozent. Zugleich aber nehmen Frauen viel mehr Monate bezahlte Elternzeit als Männer. Mütter und Väter folgen so zwar dem Ruf des Subventionsgeldes. Das traditionelle Familienmuster aber hat das Elterngeld auch nach zwanzig Jahren nicht wirklich aufgebrochen.
Beschäftigungspolitisch sind die Erfolge des Elterngeldes mäßig. Im ersten Jahr nach Geburt reduziere die Reform von 2007 die Beschäftigung und die Einkommen, danach seien die positiven Wirkungen gering, heißt es in einer Studie der renommierten Arbeitsmarktökonomen Bernd Fitzenberger und Arnim Seidlitz. Die Statistik zeigt, dass seit 2007 die Erwerbstätigenquote von Müttern mit mindestens einem Kind unter drei Jahren gestiegen ist. Ob das eine Folge des Elterngelds oder des Ausbaus von Kindertagesstätten ist, lässt sich zweifelsfrei kaum bestimmen.
Aus Haushaltsnöten hatte die Ampelregierung von SPD, Grünen und FDP die Einkommenshöchstgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld seit 2024 von zuvor 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen je Paar im Jahr auf zuletzt 175.000 Euro gesenkt. Damit entwickelt das Elterngeld sich zunehmend hin zum Vorgängermodell, dem Erziehungsgeld. Das wurde seit 1986 in Höhe von bis 600 DM oder 300 Euro bei Teilzeitarbeit von Mutter oder Vater für bis zu zwei Jahre lang gezahlt. Das Erziehungsgeld war als reine Sozialleistung ausdrücklich gedacht für die Unterstützung ärmerer junger Familien – nicht aber als Mittel der gesellschaftspolitischen Lenkung.
